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   BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75   

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https://dejure.org/1976,1230
BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75 (https://dejure.org/1976,1230)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1976 - I ZR 25/75 (https://dejure.org/1976,1230)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1976 - I ZR 25/75 (https://dejure.org/1976,1230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Zur Zusendung unbestellter Waren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusendung unbestellter Ware - Zusenden eines Fotofilms zusammen mit den in Entwicklung gegebenen Bildern - Anforderung an die Feststellung, dass es zu einer Zusendung in einer nicht unerheblichen Zahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1977
  • MDR 1977, 28
  • GRUR 1977, 157
  • DB 1976, 1713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63

    Indicator

    Auszug aus BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreisserischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig (vgl. BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstlerpostkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandstoff; GRUR 1966, 47, 48 - Indicator).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreisserischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig (vgl. BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstlerpostkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandstoff; GRUR 1966, 47, 48 - Indicator).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59

    Verbandsstoffe

    Auszug aus BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreisserischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig (vgl. BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstlerpostkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandstoff; GRUR 1966, 47, 48 - Indicator).
  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 357/87

    Begriff der Teilnahme

    Zwar war die Strafkammer auch nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Oberlandesgerichts weiterhin zur Prüfung seiner örtlichen Zuständigkeit befugt und auf entsprechenden Einwand auch verpflichtet (BGHSt 26, 191, 192 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75] mit ablehnender Anmerkung Meyer-Goßner NJW 1976, 1977); ihre örtliche Zuständigkeit ergibt sich jedoch entgegen ihrer Rechtsansicht aus §§ 3, 13 Abs. 1 StPO.
  • OLG Stuttgart, 23.12.1977 - 2 U 111/77

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausnutzung der Unerfahrenheit, Unkenntnis und

    Unter dem Gesichtspunkt der Verfälschung des Leistungswettbewerbs verstößt es deshalb grundsätzlich gegen § 1 UWG, zum Zwecke der Absatzförderung die Unerfahrenheit, Unkenntnis und Ungewandtheit der Kunden sowie deren Scheu vor Auseinandersetzungen gezielt auszunutzen (Baumbach-Hefermehl aaO, § 1 UWG RdNr 21; BGH WRP 1976, 551 - Filmzusendung).
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