Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,239
BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97 (https://dejure.org/2000,239)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2000 - I ZR 256/97 (https://dejure.org/2000,239)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - I ZR 256/97 (https://dejure.org/2000,239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Das Anfertigen von Produktfotos ist zulässig - Abfotografieren von Produkten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Admin-C - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit abfotografiertem Buchcover: Eine Urheberrechtsverletzung

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce: Wichtige rechtliche Bestimmungen durch das Buchpreisbindungsgesetz

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei der Übernahme von abfotografierten Buchtiteln für eigene Zwecke

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Fotografie eines Buchcovers im Rahmen einer Buchrezension (ohne Zustimmung des Urhebers)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 232
  • NJW 2000, 3783
  • NJW-RR 2001, 185 (Ls.)
  • MDR 2001, 284
  • GRUR 2001, 51
  • ZUM 2000, 1082
  • afp 2001, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00

    Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers

    Daher sind neben den Interessen des Urhebers die durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen zu berücksichtigen und ihrem Gewicht entsprechend für die Auslegung der gesetzlichen Regelung heranzuziehen (BGHZ 144, 232, 235 f. - Parfumflakon; 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; 151, 300, 311 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, Urt. v. 20.3.2003 - I ZR 117/00, Umdr. S. 8 - Gies-Adler).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Wie der Senat in der Entscheidung "Parfumflakon" (BGHZ 144, 232, 235 f. m.w.N; vgl. auch BGH, Urt. v. 24.1.2002 - I ZR 102/99, GRUR 2002, 605, 606 = WRP 2002, 712 - Verhüllter Reichstag, zum Abdruck in BGHZ bestimmt) betont hat, hat dies seinen Grund weniger darin, daß Ausnahmevorschriften generell eng auszulegen wären, sondern beruht darauf, daß der Urheber an der wirtschaftlichen Nutzung seiner Werke tunlichst angemessen zu beteiligen ist und daher die ihm hinsichtlich der Werkverwertung zustehenden Ausschließlichkeitsrechte nicht übermäßig beschränkt werden dürfen.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99

    Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß § 59 UrhG wie alle auf der Sozialbindung des geistigen Eigentums beruhenden Schrankenbestimmungen der §§ 45 ff. UrhG grundsätzlich eng auszulegen ist (st.Rspr.; vgl. BGHZ 144, 232, 235 f. - Parfumflakon, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht