Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2017 - I ZR 258/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54468
BGH, 15.12.2017 - I ZR 258/14 (https://dejure.org/2017,54468)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2017 - I ZR 258/14 (https://dejure.org/2017,54468)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - I ZR 258/14 (https://dejure.org/2017,54468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 767 ZPO, § 543 Abs. 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1, § 100 Abs. 1 ZPO, § 91a Abs. 1 ZPO, § 91a ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erklärung der (übereinstimmenden) Erledigung der Hauptsache noch in der Rechtsmittelinstanz und während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits; Vertrieb und Auslieferung von Öfen unter der Bezeichnung "Thermoflam" auf ...

  • rewis.io

    Markenverletzungsverfahren: Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde - Aquaflam

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UMV Art. 55 Abs. 2; ZPO § 91a Abs. 1; ZPO § 544
    Erklärung der (übereinstimmenden) Erledigung der Hauptsache noch in der Rechtsmittelinstanz und während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits; Vertrieb und Auslieferung von Öfen unter der Bezeichnung "Thermoflam" auf ...

  • rechtsportal.de

    Erklärung der (übereinstimmenden) Erledigung der Hauptsache noch in der Rechtsmittelinstanz und während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde; Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits; Vertrieb und Auslieferung von Öfen unter der Bezeichnung "Thermoflam" auf ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht/Verfahrensrecht: Aquaflam

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache kann noch während des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde erklärt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 423
  • GRUR 2018, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 204/05

    Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten durch Erledigungserklärung

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - I ZR 258/14
    Erst wenn diese Frage vom Revisionsgericht bejaht wird, ist in einem zweiten Schritt zu untersuchen, ob die Klageforderung bis zum erledigenden Ereignis bestanden hat, die Revision also zurückzuweisen gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 204/05, NJW-RR 2007, 639 Rn. 1; MünchKomm.ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91a Rn. 97; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 91a Rn. 51).

    Ergibt die Prüfung auf der ersten Stufe, dass kein Zulassungsgrund vorliegt, ist die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW-RR 2007, 639 Rn. 2).

  • BGH, 30.01.2014 - I ZR 107/10

    H 15 - Wettbewerbswidrige Behinderung: Außerkennzeichenrechtlicher

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - I ZR 258/14
    Eine solche Veränderung der Schutzrechtslage ist bei Marken auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen und führt zur Erledigung der Hauptsache (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 107/10, GRUR 2014, 385 Rn. 16 ff. = WRP 2014, 443 - H 15).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen oder - wenn die Klage in der Vorinstanz erfolglos war - das Rechtsmittel zurückzuweisen (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2014, 385 Rn. 13 - H 15, mwN).

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - I ZR 258/14
    Hätte dagegen die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg gehabt, weil kein Zulassungsgrund vorliegt, sind dem Beschwerdeführer gemäß § 91a ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; auf die Erfolgsaussichten der Revision kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, ZfBR 2003, 453, 454; Beschluss vom 30. September 2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126 mwN; MünchKomm.ZPO/Schulz aaO § 91a Rn. 39).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 30/04

    Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Veranstaltung einer

    Auszug aus BGH, 15.12.2017 - I ZR 258/14
    Hätte dagegen die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg gehabt, weil kein Zulassungsgrund vorliegt, sind dem Beschwerdeführer gemäß § 91a ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; auf die Erfolgsaussichten der Revision kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, ZfBR 2003, 453, 454; Beschluss vom 30. September 2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126 mwN; MünchKomm.ZPO/Schulz aaO § 91a Rn. 39).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 76/17

    Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in einem

    cc) Sollten die Klagemuster keinen Bestand haben, steht den Beklagten die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO offen (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2017 - I ZR 258/14, GRUR 2018, 335 Rn. 16, mwN - Aquaflam).
  • BGH, 15.09.2022 - I ZR 5/22

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Hätte dagegen die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg gehabt, weil kein Zulassungsgrund vorliegt, sind dem Beschwerdeführer gemäß § 91a ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; auf die Erfolgsaussichten der Revision kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, ZfBR 2003, 453 [juris Rn. 7]; Beschluss vom 30. September 2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126 [juris Rn. 4] mwN; Beschluss vom 15. Dezember 2017 - I ZR 258/14, GRUR 2018, 335 [juris Rn. 20] = WRP 2018, 478 - Aquaflam; Beschluss vom 1. Juni 2022 - I ZR 62/21 [juris Rn. 2]).
  • BGH, 01.06.2022 - I ZR 62/21

    Erledigung des Rechtsstreits durch die übereinstimmenden Erklärungen der

    Hätte dagegen die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg gehabt, weil kein Zulassungsgrund vorliegt, sind dem Beschwerdeführer gemäß § 91a ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen; auf die Erfolgsaussichten der Revision kommt es dann nicht mehr an (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, ZfBR 2003, 453, 454; Beschluss vom 30. September 2004 - I ZR 30/04, WRP 2005, 126 mwN; Beschluss vom 15. Dezember 2017 - I ZR 258/14, GRUR 2018, 335 Rn. 20 = WRP 2018, 478 - Aquaflam).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht