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   BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14   

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https://dejure.org/2015,38684
BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14 (https://dejure.org/2015,38684)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - I ZR 260/14 (https://dejure.org/2015,38684)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - I ZR 260/14 (https://dejure.org/2015,38684)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    UWG § 5 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    All Net Flat - Die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung, die nicht unmittelbar am Blickfang teilhat, ist nur unter engen Voraussetzungen möglich

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    All Net Flat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine weitere Aussage - All Net Flat

  • damm-legal.de

    Zur Einschränkung von Werbeaussagen durch Sternchenhinweis

  • IWW

    §§ 8, 3, 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1 UWG, 2 Nr. 2 UWG, Richtlinie 2005/29/EG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    All Net Flat

  • aufrecht.de
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Irreführende Angaben über den Umfang von angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen; Blickfangmäßige Herausstellung des Preises für eine "All Net Flat" in der Werbung; Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der ...

  • online-und-recht.de

    Blickfangmäßige Werbung und Irreführung: All Net Flat

  • kanzlei.biz

    Irreführende Blickfangwerbung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine weitere Aussage - All Net Flat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Irreführende Angaben über den Umfang von angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen; Blickfangmäßige Herausstellung des Preises für eine "All Net Flat" in der Werbung; Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    All Net Flat

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Prospektwerbung für Telefondienstleistungen bei Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine weitere Aussage - All Net Flat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Einschränkung von Werbeaussagen durch Sternchenhinweis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Blickfangmäßige Werbung mit All Net Flat - aufklärender Hinweis zu Einschränkungen des Leistungsumfangs müssen klar und deutlich erkennbar sein

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Überfrachtung von Sternchenhinweisen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    All Net Flat - und die Fußnoten in der Werbung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an Sternchenhinweise in blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussagen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an Sternchenhinweise in blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Sternchenhinweis bei Blickfangwerbung ("All Net Flat")

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    All Net Flat

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Irreführende blickfangmäßige Werbung nur unter engen Voraussetzungen zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Blickfangwerbung nur in sehr engen Grenzen zulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Blickfangwerbung: Verbraucher muss auf Einschränkungen in der Regel klar hingewiesen werden

  • taylorwessing.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Irreführender Blickfang bei Werbung für Telefon "All Net Flat" - Kurskorrektur zu "Schlafzimmer komplett"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klare Anforderungen an Blickfangwerbung und Sternchenhinweis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sternchenhinweis und Blickfangwerbung - neues BGH Urteil

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bitte um Klarstellung: Zur Irreführung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Irreführender Blickfang bei Werbung für Telefon "All Net Flat" - Kurskorrektur zu "Schlafzimmer komplett"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 814
  • MDR 2016, 222
  • GRUR 2016, 207
  • MMR 2016, 452
  • MIR 2016, Dok. 001
  • K&R 2016, 120
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2014 - I ZR 129/13

    Schlafzimmer komplett - Wettbewerbsverstoß im Möbelhandel: Blickfangwerbung für

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14
    Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014, I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 16 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett).

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann in Fällen, in denen eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe in einer Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (vgl. nur Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 43 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 16 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett, jeweils mwN).

    Ein Irrtum kann vielmehr auch dann ausgeschlossen sein, wenn es sich um eine Werbung - etwa für langlebige und kostspielige Güter - handelt, mit der sich der Verbraucher nach der Lebenserfahrung eingehend befasst, und die Werbung dabei so kurz und übersichtlich gestaltet ist, dass angenommen werden kann, der Verbraucher werde sie insgesamt zur Kenntnis nehmen (BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19 - Schlafzimmer komplett, mwN).

    Danach bestand im Streitfall - anders als nach den Umständen, die im der Senatsentscheidung "Schlafzimmer komplett" zugrunde liegenden Fall gegeben waren (vgl. BGH, GRUR 2015, 698 Rn. 19) - keine Gewähr, dass die Angabe in der Fußnote "Startpaketpreis einmalig 29, 90 EUR" den zuvor durch die mehrmalige und dabei teilweise blickfangmäßig herausgestellte Angabe eines Preises von 19, 90 EUR im Monat für die angebotene "All Net Flat" beim Verbraucher erweckten falschen Eindruck beseitigte, das Angebot der Beklagten bereits zu diesem Preis nutzen zu können.

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - I ZR 260/14
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann in Fällen, in denen eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe in einer Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (vgl. nur Urteil vom 10. Dezember 2009 - I ZR 149/07, GRUR 2010, 744 Rn. 43 = WRP 2010, 1023 - Sondernewsletter; Urteil vom 18. Dezember 2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 16 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett, jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 02.07.2020 - 15 U 142/19

    Influencer Postings: Keine Kennzeichnungspflicht bei offensichtlicher Werbung

    Da der hauptsächliche Zweck der UGP-Richtlinie darin besteht, den Verbraucher in seiner Fähigkeit zu einer freien und informationsgeleiteten Entscheidung zu schützen (BGH, Urteil vom 15.10.2015, I ZR 260/14, Rn. 18 - All Net Flat), muss der Verbraucher auf den ersten Blick und ohne jeden Zweifel erkennen können, dass der Handlung ein kommerzieller Zweck zugrunde liegt (BGH, Urteil vom 31.10.2012, I ZR 205/11, Rn. 21 - Preisrätsel Gewinnauslobung V; Kammergericht, Beschluss vom 17.10.2017, 5 W 233/17, Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.2.2019, 6 W 9/19, Rn. 28).
  • LG München I, 14.07.2020 - 33 O 14041/19

    Werbung mit Autopilot irreführend für Verbraucher

    (1) Nach den für den Bereich der Blickfangwerbung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen - die auf den vorliegenden Fall nach Auffassung der Kammer wegen vergleichbarer Interessenlage übertragbar sind - beseitigt ein aufklärender Hinweis eine etwaige Irreführung nach § 5 UWG nur dann, wenn die angesprochenen Verkehrskreise darin in zureichender Weise über den genauen Inhalt des Angebots informiert werden (BGH GRUR 2002, 972 - Kopplungsangebot I; BGH GRUR 2002, 979, 981 - Kopplungsangebot II; BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 29 - 0, 00 Grundgebühr; BGH GRUR 2018, 199 Rn. 23 - 19 % MwSt. GESCHENKT; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 f. - All Net Flat; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl. 2020, § 5 Rn. 1.90).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 53/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Blickfangangabe bei wirtschaftlich

    Mit Blick auf den hauptsächlichen Zweck der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, den Verbraucher in seiner Fähigkeit zu einer freien und informationsgeleiteten Entscheidung zu schützen, ist die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - I ZR 260/14, GRUR 2016, 207 Rn. 18 = WRP 2016, 184 - All Net Flat).
  • LG Köln, 18.09.2018 - 31 O 376/17

    Irreführende Werbung mit "Nirgendwo Günstiger Garantie"

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann in Fällen, in denen eine blick-fangmäßig herausgestellte Angabe in einer Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flat; GRUR 2018, 320 - Festzins Plus).
  • OLG München, 19.10.2023 - 6 U 3908/22

    Wiederholungsgefahr, Finanzierungsangebote, Finanzierungskosten,

    Wird dabei eine Angabe blickfangmäßig herausgestellt, darf diese für sich genommen nicht unrichtig oder für den Verkehr missverständlich sein (st. Rspr., statt vieler: BGH, Urt. v. 15.10.2015, Az. I ZR 260/14, GRUR 2016, 207 Tz. 16 - All Net Flat; BGH, Urt. v. 18.12.2014, Az. I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Tz. 16 - Schlafzimmer komplett; BGH, Urt. v. 19.04.2007, Az. I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Zweck des Irreführungsverbotes der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie Nr. 2005/29/EG) entsprechend darin besteht, den Verbraucher in seiner Fähigkeit zu einer freien und informationsgeleiteten Entscheidung zu schützen (BGH, Urt. v. 15.10.2015, Az. I ZR 260/14, GRUR 2016, 207 Tz. 18 - All Net Flat).

    Vielmehr geht der Hinweis auf den zusätzlichen Abschluss eines Rahmenkreditvertrages samt möglicher zusätzlicher Zinsbelastung dem Gesamteindruck der Gestaltung der streitgegenständlichen Online-Shops nach in dem einheitlichen Textblock verschiedenster Hinweise unter, sodass zumindest ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Durchschnittsverbraucher diesen nicht zur Kenntnis nehmen wird (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.2015, Az. I ZR 260/14, GRUR 2016, 207 Tz. 20 - All Net Flat).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann in Fällen, in denen eine blickfangmäßige Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen solchen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der seinerseits selbst am Blickfang teilhat (BGH, Urt. v. 15.10.2015, Az. I ZR 260/14, Tz. 16 m.w.N. - All Net Flat).

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten

    Vermittelt eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe in einer Werbung bei isolierter Betrachtung eine fehlerhafte Vorstellung, wird der dadurch veranlasste Irrtum regelmäßig nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen, der selbst am Blickfang teilhat (vgl. BGH, GRUR 2010, 744 Rn. 43 - Sondernewsletter; GRUR 2015, 698 Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; GRUR 2016, 207 Rn. 16, 17 - All Net Flat).

    Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2016, 207 Rn. 19 - All Net Flat).

  • OLG München, 22.03.2018 - 6 U 3026/17

    Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in

    a) Nach den Grundsätzen zur Blickfangwerbung muss in Fällen, in denen der Blickfang für sich genommen eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, der dadurch veranlasste Irrtum zur Vermeidung einer wettbewerbswidrigen Irreführung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG regelmäßig durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis ausgeschlossen werden, der selbst am Blickfang teilhat (vgl. BGH Versäumnisurteil v. 21.9.2017 - I ZR 53/16, BeckRS 2017, 140365 Rn. 24 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 Rn. 16 - Allnet Flat; BGH GRUR 2016, 741 Rn. 23 - Himalaya Salz; BGH GRUR 2015, 698 Rn. 16 - Schlafzimmer komplett).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2020 - 15 U 76/19

    Irreführung bei Google-Ads-Werbung

    Genügen kann vielmehr ausnahmsweise eine andere korrigierende Aussage in der Werbung, wenn es sich um eine Werbung - etwa für langlebige und kostspielige Güter - handelt, mit der sich der Verbraucher eingehend und nicht nur flüchtig befasst und die er aufgrund einer kurzen und übersichtlichen Gestaltung insgesamt zur Kenntnis nimmt (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

    "Kurz und übersichtlich" gestaltet ist eine Werbung nur dann, wenn der Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis gewissermaßen "auf einen Blick" erkannt werden kann, weil beide Bestandteile in räumlicher Nähe stehen und die aufklärenden Informationen nicht in unübersichtlichem Text "versteckt" wird (BGH GRUR 2018, 320 - Festzins Plus; BGH GRUR 2016, 207 - All Net Flet; BGH GRUR 2015, 698 - Schlafzimmer komplett).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2022 - 20 U 227/20
    Genügen kann vielmehr ausnahmsweise eine andere korrigierende Aussage in der Werbung, wenn es um eine Werbung - etwa für langlebige und kostspielige Güter - handelt, mit der sich der Verbraucher eingehend und nicht nur flüchtig befasst und die er aufgrund einer kurzen und übersichtlichen Gestaltung insgesamt zur Kenntnis nimmt (BGH, Urteil vom 21. September 2017, Az.: I ZR 53/16, GRUR 2018, 320 - 323 - Festzins Plus ; Urteil vom 15. Oktober 2015, Az.: I ZR 260/14, GRUR 2016, 207 - 209 - All Net Flat ; Urteil vom 18. Dezember 2014, Az.: I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 - 700 - Schlafzimmer komplett ).

    Aber auch wenn zu Gunsten der Beklagten Gegenteiliges unterstellt wird, so ist hier der notwendige Zusammenhang zwischen unrichtiger Blickfangangabe und aufklärendem Hinweis nicht gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2017, Az.: I ZR 53/16, GRUR 2018, 320 - 323 - Festzins Plus ; Urteil vom 15. Oktober 2015, Az.: I ZR 260/14, GRUR 2016, 207 - 209 - All Net Flat ; Urteil vom 18. Dezember 2014, Az.: I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 - 700 - Schlafzimmer komplett ).

  • OLG Hamburg, 28.08.2020 - 3 W 51/20

    Zulässigkeit der Werbung mit "Die Nr. 1" - Die Nr. 1 mit Sternchen

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin wird der angesprochene Verkehr das Sternchen, das seinerseits am Blickfang teilhat (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 2010, 744, Rn. 43 - Sondernewsletter; GRUR 2015, 698, Rn. 16 - Schlafzimmer komplett; GRUR 2016, 207, Rn. 16 - All Net Flat), nicht als Steigerung der "Nr. 1" verstehen (im Sinne einer "Eins plus mit Sternchen"), sondern als Fußnotenverweis.
  • OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 6 U 77/18

    Eilverfahren: Fehlender Verfügungsgrund bei Erhebung weiterer Beanstandungen;

  • OLG Nürnberg, 16.08.2022 - 3 U 747/22

    Blickfangwerbung eines Küchenhändlers mit Rabatten für den Erwerb einer

  • OLG Hamburg, 13.04.2016 - 3 W 27/16

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung bei Bannerwerbung für einen

  • OLG Schleswig, 15.06.2023 - 6 W 9/23

    Bei Google Shopping Anzeigen muss der Preis einschließlich Umsatzsteuer eindeutig

  • OLG Nürnberg, 23.12.2022 - 3 U 1720/22

    Gesamtrabattankündigung eines Möbelhauses

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2023 - 15 U 16/23
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2022 - 3 HKO 8003/21

    Unlautere Rabatt-Werbung eines Möbelhauses

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 U 29/21

    Werbung einer Apotheke mit vierundzwanzigstündiger Öffnungszeit und zweistündiger

  • OLG Frankfurt, 18.11.2021 - 6 W 92/21

    Irreführende Werbung mit Testergebnissen

  • LG Berlin, 05.06.2018 - 16 O 267/17

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung für die Vermittlung von Immobilienmaklern

  • KG, 25.01.2017 - 5 U 115/15

    Notarielle Unterlassungserklärung, Vollstreckung der notariellen

  • LG Karlsruhe, 22.02.2017 - 18 O 62/16

    Girobest - Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein kostenloses

  • LG München I, 22.06.2021 - 33 O 6490/21

    Hit-Giganten

  • LG Ingolstadt, 03.06.2022 - 1 HKO 2646/21

    Irreführende Werbung trotz Sternchenhinweis

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2022 - 3 HKO 6313/21

    Irreführende Werbung ohne ausreichende Richtigstellung in einer Fußnote

  • LG Hamburg, 18.05.2016 - 416 HKO 49/16

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich verschiedener Werbeaussagen betreffend ein

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