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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2017 - I ZR 261/16   

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BGH, 14.09.2017 - I ZR 261/16 (https://dejure.org/2017,46620)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - I ZR 261/16 (https://dejure.org/2017,46620)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - I ZR 261/16 (https://dejure.org/2017,46620)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 652 Abs. 1 BGB, § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 652 Abs. 1
    Anspruch auf Maklerlohn bei Erwerb des Objekts durch Dritten

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch des Maklers bei wirtschaftlicher Identität eines beabsichtigten Vertrages mit einem später tatsächlich geschlossenen Vertrag; Einschränkungslose Vereinbarung einer Provisionsverpflichtung in der Nachweisbestätigung

  • rewis.io

    Maklerprovisionsanspruch: Vereinbarung einer Provisionsverpflichtung bei Dritterwerb in einer Nachweisbestätigung

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Maklerprovision gegen Maklerkunden bei Dritterwerb und Provisionsabrede "verbundenes Haus"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1
    Vergütungsanspruch des Maklers bei wirtschaftlicher Identität eines beabsichtigten Vertrages mit einem später tatsächlich geschlossenen Vertrag; Einschränkungslose Vereinbarung einer Provisionsverpflichtung in der Nachweisbestätigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb durch Dritten: Maklercourtage dennoch verdient?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Kunden zur Leistung der Maklerprovision bei Erwerb durch einen Dritten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maklerkunde schiebt Bruder vor - Bruder kauft Immobilie: Provision muss der Maklerkunde trotzdem zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Maklerlohn bei besonderer wirtschaftlicher Beziehung zwischen Maklerkunde und Erwerber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers bei Erwerb durch Verwandten des Maklerkunden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionszahlung für Makler auch bei Erwerb durch "verbundenes Unternehmen"? (IMR 2018, 125)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb durch Dritten: Haftung des Maklerkunden für Provisionszahlung? (IMR 2018, 124)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 435
  • NZM 2018, 211
  • ZMR 2018, 721
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03

    Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - I ZR 261/16
    Maßgeblich für die Bejahung eines Provisionsanspruchs ist, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehungen zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten abgeschlossen worden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1995 - III ZR 10/95, NJW 1995, 3311; Urteil vom 8. April 2004 - III ZR 20/03, NJW-RR 2004, 851, 852).
  • BGH, 05.10.1995 - III ZR 10/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Erwerb des Grundstücks durch eine der

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - I ZR 261/16
    Maßgeblich für die Bejahung eines Provisionsanspruchs ist, dass der Maklerkunde im Hinblick auf seine Beziehungen zu dem Erwerber gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er sich darauf beriefe, der ursprünglich von ihm erstrebte Vertrag sei nicht mit ihm, sondern mit einem Dritten abgeschlossen worden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1995 - III ZR 10/95, NJW 1995, 3311; Urteil vom 8. April 2004 - III ZR 20/03, NJW-RR 2004, 851, 852).
  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 154/17

    Verpflichtung eines Maklerkunden zur Provisionszahlung gegenüber dem Makler bei

    (3) Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher nicht entschieden, ob der Maklerkunde auch dann wegen der wirtschaftlichen Identität des nachgewiesenen mit dem abgeschlossenen Vertrag auf Zahlung der Provision in Anspruch genommen werden kann, wenn der Makler gegenüber dem mit dem Kunden persönlich oder gesellschaftsrechtlich verbundenen Dritterwerber ebenfalls einen Maklerlohnanspruch geltend machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 - I ZR 261/16, NJW-RR 2018, 435 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Zuständig für den von der Antragstellerin verfolgten Unterlassungsanspruch, der seine Grundlage im Wettbewerbsrecht findet (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2016 - I ZR 261/16 - Kreisklininken Calw ), sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit; örtlich und gemäß § 13 UWG sachlich zuständig ist das Landgericht Köln.
  • OLG München, 08.12.2021 - 7 U 1518/21

    Kein Maklerlohn bei Kauf eines unbebauten Grundstücks anstatt eines angebotenen

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt aber dann in Betracht, wenn der Kunde mit dem tatsächlich abgeschlossenen Vertrag wirtschaftlich denselben Erfolg erzielt (BGH, Urteil vom 06.02.2014 - III ZR 131/13, Rdnr. 10, Beschluss vom 14.09.2017 - I ZR 261/16, Rdnr. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2016 - I ZR 261/16   

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