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   BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52   

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BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52 (https://dejure.org/1954,74)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1954 - I ZR 262/52 (https://dejure.org/1954,74)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1954 - I ZR 262/52 (https://dejure.org/1954,74)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzfähigkeit eines durch die Vollziehung einer zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung entstandenen Schadens - Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung als unlauteres Schneeballsystem - Tatbestandsmerkmale des Admira-Systems - Bestimmung der Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 15, 356
  • NJW 1955, 377
  • GRUR 1955, 346
  • DB 1955, 166
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 07.12.1926 - II 203/26

    Unlauterer Wettbewerb.

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …

    Es kommt, wie das Berufungsgericht zutreffend bemerkt, in seinen wesentlichen Zügen dem Admira-System gleich, mit dem sich das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 115, 319 befaßt hat.

    Der vom Reichsgericht in RGZ 115, 319 in den Vordergrund gestellte Gesichtspunkt - dort handelte es sich um Fahrräder, der Kunde könne durch diese Aussicht zu für ihn unwirtschaftlichen Anschaffungen verleitet werden, die seine wirtschaftlichen Kräfte überstiegen, müsse ausscheiden, wenn die angebotene Ware, wie im vorliegenden Falle, in kurzlebigen Verbrauchsgütern bestehe.

    Auch der vom Reichsgericht (RGZ 115, 319) für das Admirasystem hervorgehobene Gesichtspunkt, daß die verlockende Aussicht auf verbilligten oder kostenlosen Erwerb wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise zu Ausgaben verleiten könnte, die ihre wirtschaftlichen Kräfte überstiegen, mag im vorliegenden Falle, wo sich das Angebot auf Kaffee bezog, nicht die Rolle spielen, die er in dem vom Reichsgericht a.a.O. entschiedenen Falle, der ein Fahrradgeschäft betraf, gespielt hat.

    Wie aber schon das Reichsgericht in RGZ 115, 319 [28] mit Recht hervorgehoben hat, ist das Publikum jedenfalls zu einem Teil seiner ganzen Einstellung nach nicht geneigt, sich mit Überlegungen über das System und die Möglichkeit des Fehlschlages abzugeben.

  • RG, 17.05.1926 - III 67/26

    Liegt eine Ausspielung nach § 286 Abs. 2 StGB. in dem öffentlichen Erbieten eines

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …

    Er sieht vielmehr in ihr nur den Weg, sich die angebotene Ware mit entsprechender Verbilligung oder kosten los verschaffen zu können, und die Werbekraft des Systems beruht für ihn allein darauf, daß es ihm diesen Weg eröffnet (vgl. RGSt 60, 250 [253]).

  • BGH, 25.10.1951 - 3 StR 549/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …

    Ebenso hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei dem Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung in den oben erwähnten Entscheidungen BGHSt 2, 79 und 139 - in dem erstgenannten Urteil mit ausdrücklichem Hinweis auf das von der Klägerin benutzte System - eine unerlaubte Ausspielung als gegeben angenommen.

  • RG, 05.06.1917 - II 606/16

    Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Ein solches Verlangen würde auf den Versuch hinauslaufen, sich auf dem Umwege über eine Schadensersatzforderung von der Rechtsordnung mißbilligte Vorteile zu verschaffen; es kann deshalb nicht als schutzwürdig anerkannt werden (vgl. RGZ 90, 305 [306]).

    Ein solches Verlangen würde auf den Versuch hinauslaufen, sich auf dem Umwege über eine Schadensersatzforderung von der Rechtsordnung mißbilligte Vorteile zu verschaffen; es kann deshalb nicht als schutzwürdig anerkannt werden (vgl. RGZ 90, 305 (306)).

  • RG, 05.01.1907 - V 2/07

    Kann die Verhandlung des Rechtsstreites, der einen auf Grund des § 945 Z.P.O.

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Die in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend bejahte (RGZ 65, 66; RG JW 1937, 2234 Nr. 64; Stein-Jonas-Schönke Anm. II zu § 945 ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 6. Aufl § 213 IV, 1 a S 1031 - ab. die 51. Aufl), wenn auch nicht unbestrittene (Bruhns ZZP 65, 67; Rosenberg a.a.O. 5. Aufl § 213 IV 1a S 1002) Frage, ob die im Widerspruchsverfahren unter Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ergangene Entscheidung dahin, daß die Voraussetzungen für die Anordnung des Arrestes oder den Erlaß der einstweiligen Verfügung zur Zeit der Anordnung oder des Erlasses objektiv nicht vorgelegen hätten, den über den Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO entscheidenden Prozeßrichter binde, braucht im vorliegenden Falle nicht entschieden zu werden.

    Denn für die Fälle, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstande hätte, ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 65, 66; JW 1937, 2234 Nr. 64) im Schadensersatzprozeß die Nachprüfung der materiellen Rechtslage schon unter dem Gesichtspunkt möglich, daß dem Betroffenen durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen sein kann, wenn er ohnehin materiellrechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen.

  • BGH, 02.07.1953 - 3 StR 255/53
    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Mit dieser Auffassung befindet sich der erkennende Senat nicht nur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, die, abgesehen von dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg, durchweg insoweit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 115, 119; gefolgt ist, sondern auch mit der insoweit einhelligen Meinung des Schrifttums (Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl Kap 82 Anm. 4 S 584; Baumbach-Hefermehl Anm. 8 H S 201 zu § 3 UnlWG; Rosenthal, Wettbewerbsgesetz 1930, Anm. 34 b zu § 1 UnlWG; Callmann, Der unlautere Wettbewerb, 2. Aufl 1932, Anm. 80 zu § 1 UnlWG; Volmer, GRUR 1953, 196; Bußmann, NJW 1954, 686).
  • RG, 12.04.1922 - VI 678/21

    Tumultschaden; Mittelbarer Schaden

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Mit dieser Auffassung befindet sich der erkennende Senat nicht nur in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, die, abgesehen von dem Hanseatischen Oberlandesgericht zu Hamburg, durchweg insoweit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 115, 119; gefolgt ist, sondern auch mit der insoweit einhelligen Meinung des Schrifttums (Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl Kap 82 Anm. 4 S 584; Baumbach-Hefermehl Anm. 8 H S 201 zu § 3 UnlWG; Rosenthal, Wettbewerbsgesetz 1930, Anm. 34 b zu § 1 UnlWG; Callmann, Der unlautere Wettbewerb, 2. Aufl 1932, Anm. 80 zu § 1 UnlWG; Volmer, GRUR 1953, 196; Bußmann, NJW 1954, 686).
  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 331/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …
  • RG, 18.04.1905 - VII 444/04

    Reichsstempel; Gella- oder Schneeballengeschäft

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …
  • RG, 07.04.1927 - III 72/27

    1. Ist eine Ausspielung in dem öffentlichen Erbieten eines Kaufmanns zu

    Auszug aus BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52
    Bei dem von der Klägerin benutzten Verkaufssystem der progressiven Kundenwerbung handelte es sich um eine Abart des sog. Schneeballsystems, das in seinen verschiedenen Erscheinungsformen (Hydra-, Gella-, Multiplex-, Admira-System) in ständiger Rechtsprechung als unlauter und strafrechtlich als unerlaubte Ausspielung (§ 286 StGB) angesehen worden ist (RGSt 34, 140, 321, 390, 403; 60, 250; 61, 281; RGZ 60, 379; 115, 319; aus neuerer Zeit: BGHSt 2, 79 = NJW 1952, 34 [BGH 25.10.1951 - 3 StR 549/51] ; BGHSt 2, 139 [BGH 07.02.1952 - 3 StR 331/51] = NJW 1952, 392; BayObLG …
  • RG, 14.02.1901 - 4708/00

    1. Sind die Hydra- oder Schneeballengeschäfte, die zum Zwecke des Absatzes von

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Der Senat hat die umstrittene Frage, ob eine Entscheidung im summarischen Verfahren, durch die eine einstweilige Verfügung (formell rechtskräftig) als unbegründet aufgehoben worden ist, das Gericht im Schadensersatzprozess bindet, bislang offengelassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - I ZR 262/52, BGHZ 15, 356, 358 f. - Progressive Kundenwerbung; Urteil vom 28. November 1980 - I ZR 182/78, NJW 1981, 2579, 2580 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel I; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, BGHZ 126, 368, 374 - Fortsetzungsverbot; Urteil vom 15. Januar 1998 - I ZR 282/95, GRUR 1998, 1010, 1011 = WRP 1998, 877 - WINCAD).

    Ein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden ist nicht entstanden, wenn der durch die Vollziehung einer ungerechtfertigt ergangenen einstweiligen Verfügung Betroffene ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet ist, das ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Verhalten zu unterlassen (vgl. BGHZ 15, 356, 358 f. - Progressive Kundenwerbung; BGHZ 126, 368, 374 f. - Fortsetzungsverbot; BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - IX ZR 94/03, BGHZ 168, 352 Rn. 27).

    Ein Betroffener soll im Wege des Schadensersatzes keine Kosten ersetzt bekommen, die ihm auch bei rechtskonformem Verhalten des Schädigers auf jeden Fall entstanden wären (vgl. BGHZ 15, 356, 359 - Progressive Kundenwerbung; BGH, Urteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 151/84, NJW 1986, 1486, 1487; BGH, WRP 2016, 331 Rn. 15 - Piadina-Rückruf).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, die Nachprüfung der materiellen Rechtslage auch unter dem Gesichtspunkt möglich, dass dem Betroffenen durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen sein kann, wenn er ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (RGZ 65, 66, 68; BGHZ 15, 356, 358; 126, 368, 374; BGH, Urt. v. 28. November 1980 - I ZR 182/78, NJW 1981, 2579, 2580; v. 13. April 1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122, 125; Gero Fischer in Festschrift für Franz Merz, S. 81, 88, 90; Gehrlein MDR 2000, 687, 688 f; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 945 Rn. 14 c).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Der Beklagten wäre durch die Vollziehung einer mangels eines Verfügungsgrundes von Anfang an ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn sie materiell-rechtlich ohnehin verpflichtet gewesen wäre, die ihr durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - I ZR 262/52, BGHZ 15, 356, 358 f. - Progressive Kundenwerbung; Urteil vom 28. November 1980 - I ZR 182/78, GRUR 1981, 295, 296 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel I; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, BGHZ 126, 368, 374 f. - Fortsetzungsverbot, mwN).
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