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   BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16   

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https://dejure.org/2017,37243
BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16 (https://dejure.org/2017,37243)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - I ZR 29/16 (https://dejure.org/2017,37243)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - I ZR 29/16 (https://dejure.org/2017,37243)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 Buchst a CMNI, Art 11 CMNI, Art 20 Abs 1 CMNI, Art 21 Abs 1 S 1 CMNI
    Frachtführerhaftung in der Binnenschifffahrt nach der CMNI: Erforderlichkeit der Dokumentation des Gewichts der Güter in der Frachturkunde; Hinweispflicht des Frachtführers; Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

  • IWW

    § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 504 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 92 Abs. 2 Nr. 1, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Absenders gegen den Frachtführer auf den nach dem Gewicht der verlorenen oder beschädigten Güter berechneten Betrag; Erforderliche Dokumentation des Gewichts in der Frachturkunde; Anknüpfung des Verlusts des Rechts auf Haftungsbeschränkung an ein eigenes ...

  • Betriebs-Berater

    Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung setzt persönliches Verschulden des Frachtführers voraus

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung in der Binnenschifffahrt nach der CMNI: Erforderlichkeit der Dokumentation des Gewichts der Güter in der Frachturkunde; Hinweispflicht des Frachtführers; Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht
  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Binnengewässer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMNI Art. 6 Abs. 2 S. 1 a; CMNI Art. 11; CMNI Art. 20 Abs. 1; CMNI Art. 21 Abs. 1 S. 1
    Haftung des Frachtführers bei grenzüberschreitender Beförderung nach der CMNI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Absenders gegen den Frachtführer auf den nach dem Gewicht der verlorenen oder beschädigten Güter berechneten Betrag; Erforderliche Dokumentation des Gewichts in der Frachturkunde; Anknüpfung des Verlusts des Rechts auf Haftungsbeschränkung an ein eigenes ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Absenders gegen den Frachtführer auf den nach dem Gewicht der verlorenen oder beschädigten Güter berechneten Betrag; Erforderliche Dokumentation des Gewichts in der Frachturkunde; Anknüpfung des Verlusts des Rechts auf Haftungsbeschränkung an ein eigenes ...

  • datenbank.nwb.de

    Frachtführerhaftung in der Binnenschifffahrt nach der CMNI: Erforderlichkeit der Dokumentation des Gewichts der Güter in der Frachturkunde; Hinweispflicht des Frachtführers; Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verlust der Haftungsbeschränkung eines Frachtführers beim Gütertransport in der Binnenschifffahrt nach CMNI

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Pflicht des Frachtführers zum Hinweis auf notwendige schriftliche Mitteilung des Gewichts der zu befördernden Güter / Keine Zurechnung bei Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung setzt persönliches Verschulden des Frachtführers voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung des Frachtführers für in Frachturkunde dokumentierte Güter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1386
  • MDR 2017, 1373
  • VersR 2017, 1546
  • BB 2017, 2369
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    a) Die Anschlussrevision der Beklagten zu 1 weist hierzu auf die Rechtsprechung des Senats hin, nach der sich die vom Berufungsgericht angenommene Beweislastumkehr auf Fälle des groben Organisationsverschuldens in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Frachtführer oder Spediteur selbst beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 146/05, TranspR 2008, 117 Rn. 30; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 216/14, TranspR 2016, 404 Rn. 51, jeweils mwN).

    Nach der Senatsrechtsprechung obliegt es, wenn ein grober Organisationsmangel vorliegt, grundsätzlich dem Frachtführer, sich hinsichtlich der fehlenden Schadensursächlichkeit zu entlasten, sofern das beanstandete Verhalten als Schadensursache ernsthaft in Betracht kommt (BGH, TranspR 2008, 117 Rn. 30 mwN).

  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht:

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (allgemein zur Nachprüfung der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter im Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 197/12, BGHZ 198, 14 Rn. 15 bis 22; Urteil vom 14. Januar 2014 - II ZR 192/13, NJW 2014, 1244 Rn. 14 f.; Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZB 21/15, NJW 2017, 564 Rn. 54) ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, das niederländische Transportrecht enthalte seinerseits eine Verweisung auf das Einheitsrecht, das lediglich durch zwingende Vorschriften des nationalen Rechts verdrängt werde.
  • BGH, 14.01.2014 - II ZR 192/13

    Schadensersatzklage wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (allgemein zur Nachprüfung der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter im Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 197/12, BGHZ 198, 14 Rn. 15 bis 22; Urteil vom 14. Januar 2014 - II ZR 192/13, NJW 2014, 1244 Rn. 14 f.; Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZB 21/15, NJW 2017, 564 Rn. 54) ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, das niederländische Transportrecht enthalte seinerseits eine Verweisung auf das Einheitsrecht, das lediglich durch zwingende Vorschriften des nationalen Rechts verdrängt werde.
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    Damit war der Vortrag der Klägerin gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen und die Einvernahme der von den Beklagten benannten Zeugen deshalb nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - II ZR 171/09, juris Rn. 5; BAG, BB 2016, 505 Rn. 41).
  • BGH, 04.02.2016 - I ZR 216/14

    Haftung des Spediteurs bei Multimodaltransport mit Seestrecke: Durchbrechung der

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    a) Die Anschlussrevision der Beklagten zu 1 weist hierzu auf die Rechtsprechung des Senats hin, nach der sich die vom Berufungsgericht angenommene Beweislastumkehr auf Fälle des groben Organisationsverschuldens in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den Frachtführer oder Spediteur selbst beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2008 - I ZR 146/05, TranspR 2008, 117 Rn. 30; Urteil vom 4. Februar 2016 - I ZR 216/14, TranspR 2016, 404 Rn. 51, jeweils mwN).
  • BGH, 25.01.2011 - II ZR 171/09

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Nachweis des

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    Damit war der Vortrag der Klägerin gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen und die Einvernahme der von den Beklagten benannten Zeugen deshalb nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - II ZR 171/09, juris Rn. 5; BAG, BB 2016, 505 Rn. 41).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 197/12

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Begründung von Revision oder Rechtsbeschwerde mit

    Auszug aus BGH, 01.06.2017 - I ZR 29/16
    Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (allgemein zur Nachprüfung der Ermittlung ausländischen Rechts durch den Tatrichter im Revisionsverfahren: BGH, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 197/12, BGHZ 198, 14 Rn. 15 bis 22; Urteil vom 14. Januar 2014 - II ZR 192/13, NJW 2014, 1244 Rn. 14 f.; Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZB 21/15, NJW 2017, 564 Rn. 54) ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, das niederländische Transportrecht enthalte seinerseits eine Verweisung auf das Einheitsrecht, das lediglich durch zwingende Vorschriften des nationalen Rechts verdrängt werde.
  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an

    Der Senat hat bei der Auslegung dieser Vorschrift in erster Linie auf den Wortlaut dieser Vorschrift abgestellt und entschieden, dass der Absender den nach dem Gewicht berechneten Betrag nur dann verlangen kann, wenn das Gewicht in der vorgegebenen Form urkundlich dokumentiert ist (BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - I ZR 29/16, TranspR 2017, 420 Rn. 32).
  • BGH, 24.03.2022 - I ZR 52/21

    Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat getroffenen gerichtlichen Entscheidung

    Aus dem zweiten Halbsatz dieser Regelung, mit der die Geltung des Budapester Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) - soweit zulässig und nur für nicht grenzüberschreitende Transporte - ausgeschlossen wird, geht hervor, dass vorrangig deutsches Transportrecht und nicht die CMNI zur Anwendung kommen soll (zu einer vorrangigen Vereinbarung der CMNI vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2017 - I ZR 29/16, TranspR 2017, 420 [juris Rn. 11]).
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