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   BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52   

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https://dejure.org/1952,148
BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52 (https://dejure.org/1952,148)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1952 - I ZR 29/52 (https://dejure.org/1952,148)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1952 - I ZR 29/52 (https://dejure.org/1952,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit eines Vertrages - Verwertung von Effekten - Selbsteintritt des Kommionärs - Kraftloserklärung eines Wertpapiers - Gutglaubenserwerb abhanden gekommener Wertpapiere - Anfängliche Unmöglichkeit - Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Erwerb von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 222
  • NJW 1953, 377
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 16.10.1918 - I 110/18

    Kommission oder Propergeschäft

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Wenn ein Privatmann einem Bankier Wertpapiere zum Ankauf anbietet, ist in der Regel, insbesondere wenn kein fester Kaufpreis vereinbart ist, anzunehmen, dass die Parteien ein Kommissionsgeschäft (gegebenenfalls mit Selbsteintritt des Bankiers), nicht ein Eigengeschäft des Bankiers gewollt haben (RGZ 94, 65; 114, 9).

    Mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Abrechnungen habe der Beklagte sich mit dieser Art der Durchführung des Geschäfts einverstanden erklärte Unter Anwendung der in RGZ 114, 9 (ähnlich schon RGZ 94, 65) aufgestellten Grundsätze über die Merkmale, nach denen Eigengeschäft und Kommissionsgeschäft zu unterscheiden seien, gelangt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass sich der vorliegende Verkaufsauftrag im Rahmen der üblichen Beziehungen zwischen einem Privatmann und einem Bankier halte und dass deshalb - mangels besonderer, auf das Gegenteil deutender Umstände - die Annahme eines Kommissionsgeschäfts gerechtfertigt sei.

    Indessen ist hierbei noch folgendes zu beachten: Der Wertpapierhandel wird von den Banken in aller Regel durch Selbsteintritt ausgeführt (vgl RGZ 94, 65).

  • RG, 19.05.1926 - I 309/25

    Börsenkommissionsgeschäft. Verkehrssitte als Mißbrauch

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Wenn ein Privatmann einem Bankier Wertpapiere zum Ankauf anbietet, ist in der Regel, insbesondere wenn kein fester Kaufpreis vereinbart ist, anzunehmen, dass die Parteien ein Kommissionsgeschäft (gegebenenfalls mit Selbsteintritt des Bankiers), nicht ein Eigengeschäft des Bankiers gewollt haben (RGZ 94, 65; 114, 9).

    Mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Abrechnungen habe der Beklagte sich mit dieser Art der Durchführung des Geschäfts einverstanden erklärte Unter Anwendung der in RGZ 114, 9 (ähnlich schon RGZ 94, 65) aufgestellten Grundsätze über die Merkmale, nach denen Eigengeschäft und Kommissionsgeschäft zu unterscheiden seien, gelangt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, dass sich der vorliegende Verkaufsauftrag im Rahmen der üblichen Beziehungen zwischen einem Privatmann und einem Bankier halte und dass deshalb - mangels besonderer, auf das Gegenteil deutender Umstände - die Annahme eines Kommissionsgeschäfts gerechtfertigt sei.

  • RG, 06.04.1910 - V 261/09

    Verkauf eines nicht bestehenden Rechts.

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Er kann mithin Erfüllung des Kaufvertrages (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB) verlangen und gegebenenfalls die Rechte aus § 440 Abs. 1 BGB geltend machen, insbesondere Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, da der Verkäufer gemäß § 437 BGB für die Rechtsgültigkeit der Wertpapiere nach Art eines Garantieversprechens einzustehen, also sein Unvermögen zur Leistung zu vertreten hat (§ 325 BGB; RGZ 73, 210; vgl auch Büchner, Zeitschrift für das gesamte. Kreditwesen 1950, 292 f).
  • BGH, 13.07.1951 - IV ZB 24/51

    Wertpapierbereinigung. Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    In einem besonderen Verfahren wird das Eigentum an allen für kraftlos erklärten Wertpapieren geprüft und mit Wirkung für alle festgestellt (vgl BGHZ 3, 123 [BGH 13.07.1951 - IV ZB 24/51] [130]).
  • RG, 11.11.1922 - I 674/21

    Kauf; Unmöglichkeit der Leistung

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Das Reichsgericht hat allerdings in RGZ 105, 349 für den Fall des Verkaufes einer gestohlenen Sache angenommen, es liege ein Fall der anfänglichen Unmöglichkeit im Sinne des § 306 BGB vor, die die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge habe.
  • RG, 10.12.1924 - I 564/24

    Wertpapiere; Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Die Berechtigung, die das Papier verleiht, ist jedenfalls nicht mehr vorhanden, sondern durch das Wertpapierbereinigungsgesetz zerstört worden, und zwar mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 ab (§§ 3, 65 WBG; RGZ 109, 295 [297]).
  • RG, 20.10.1922 - III 707/21

    Ablieferung von Heeresgut

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Rechtsansicht im Anschluß an Classen (Wertpapier-Mitteilungen IV B 1950, 286) auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 96, 77; 105, 273; 111, 86, 89) Bezug genommen, wonach die nach Lieferung der Kaufsache durch obrigkeitlichen Akt mit rückwirkender Kraft herbeigeführte Beschlagnahme oder Verfallerklärung der Kaufsache als ein Mangel im Recht im Sinne des § 434 BGB dann anzusehen ist, wenn die Rechte Dritter, mögen sie auch bei der Eigentumsübertragung noch nicht geltend gemacht werden können, "ihre Grundlage in Rechtsverhältnissen finden, wie sie schon zur Seit des Eigentumsüberganges bestanden haben" (RGZ 111, 89).
  • RG, 21.03.1919 - II 410/18

    1. Zur Fragepflicht des Gerichts. 2. Wird von der Bundesratsverordnung vom 4.

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Rechtsansicht im Anschluß an Classen (Wertpapier-Mitteilungen IV B 1950, 286) auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 96, 77; 105, 273; 111, 86, 89) Bezug genommen, wonach die nach Lieferung der Kaufsache durch obrigkeitlichen Akt mit rückwirkender Kraft herbeigeführte Beschlagnahme oder Verfallerklärung der Kaufsache als ein Mangel im Recht im Sinne des § 434 BGB dann anzusehen ist, wenn die Rechte Dritter, mögen sie auch bei der Eigentumsübertragung noch nicht geltend gemacht werden können, "ihre Grundlage in Rechtsverhältnissen finden, wie sie schon zur Seit des Eigentumsüberganges bestanden haben" (RGZ 111, 89).
  • RG, 09.06.1925 - II 411/24

    Verfallerklärung; Rechtsmangel

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Rechtsansicht im Anschluß an Classen (Wertpapier-Mitteilungen IV B 1950, 286) auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 96, 77; 105, 273; 111, 86, 89) Bezug genommen, wonach die nach Lieferung der Kaufsache durch obrigkeitlichen Akt mit rückwirkender Kraft herbeigeführte Beschlagnahme oder Verfallerklärung der Kaufsache als ein Mangel im Recht im Sinne des § 434 BGB dann anzusehen ist, wenn die Rechte Dritter, mögen sie auch bei der Eigentumsübertragung noch nicht geltend gemacht werden können, "ihre Grundlage in Rechtsverhältnissen finden, wie sie schon zur Seit des Eigentumsüberganges bestanden haben" (RGZ 111, 89).
  • RG, 01.02.1911 - V 122/10

    Auflassungs-Auftrag; Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 16.12.1952 - I ZR 29/52
    Für das Ergebnis bedeutet es aber keinen Unterschied, wenn solche Schadensersatzleistungen in Übereinstimmung mit der älteren Rechtsprechung und der Rechtslehre als Aufwendungen des Kommissionärs behandelt werden (ROHG 21, 309; Schmidt-Rimpler in Ehrenbergs Handbuch V 813 f; Düringer-Hachenburg-Lehmann HGB § 396 Anm. 30; Staub-Gadow HGB § 396 Anm. 15; Schlegelberger HGB 2. Aufl § 396 Anm. 30; Baumbach-Duden HGB § 396 Anm. 4 B; vgl auch RGZ 75, 208).
  • RG, 10.03.1928 - V 250/2 7

    Grundstückskauf; Ausgleichsanspruch

  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 329/21

    Coronabedingtes Veranstaltungsverbot: Anspruch eines Käufers von

    Denn diese trug als Kommittentin, für deren Rechnung der Vertrag abgeschlossen wurde und die deshalb dem Kommissionär Erstattung - etwa für eine eventuelle Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer - schulden würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1952 - I ZR 29/52, BGHZ 8, 222, 228; LG Baden-Baden, NJW 2003, 3714; Oetker/Bergmann, HGB, 7. Aufl., § 396 Rn. 16; Hopt/Kumpan, HGB, 41. Aufl., § 396 Rn. 5), wirtschaftlich das Risiko des Widerrufs und war damit der Gefahr ausgesetzt, dass Kapazitäten, die im Hinblick auf die an die Klägerin ausgegebenen Eintrittskarten freigehalten wurden, nach dem Widerruf des Rechtskaufvertrags nicht anderweitig hätten genutzt werden können.
  • BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21

    Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der

    Denn die Veranstalterin trug als Kommittentin, für deren Rechnung der Vertrag abgeschlossen wurde und die deshalb dem Kommissionär Erstattung - etwa für eine eventuelle Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer - schulden würde (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1952 - I ZR 29/52, BGHZ 8, 222, 228; LG Baden-Baden, NJW 2003, 3714; Oetker/Bergmann, HGB, 7. Aufl., § 396 Rn. 16; Hopt/Kumpan, HGB, 41. Aufl., § 396 Rn. 5), wirtschaftlich das Risiko des Widerrufs und war damit der Gefahr ausgesetzt, dass Kapazitäten, die im Hinblick auf die an den Kläger ausgegebenen Eintrittskarten freigehalten wurden, nach dem Widerruf des Rechtskaufvertrags nicht anderweitig hätten genutzt werden können.
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04

    Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei

    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
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