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   BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98   

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https://dejure.org/2001,185
BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98 (https://dejure.org/2001,185)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - I ZR 291/98 (https://dejure.org/2001,185)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98 (https://dejure.org/2001,185)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfernung der Herstellungsnummer - Drittauskunftsanspruch - Gesundheitsschutz - Bezugsquelle - Qualitätssicherungssystem - Schadensminderung - Schadensersatz - Warenkennzeichnung - Marktverwirrung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Auskunfts- und Schadensersatzpflicht desjenigen, der kosmetische Artikel anbietet, bei denen die gemäß § 4 Abs. 1 KosmetikVO anzubringenden Herstellungsnummern entfernt worden sind

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BGB § 242 Be; ; KosmetikVO § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; KosmetikVO § 4 Abs. 1; UWG § 1
    Entfernung der Herstellungsnummer II; Anspruch auf Drittauskunft; Aufwendungen für Qualitätssicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadenersatz wegen entfernter Herstellerkennzeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 148, 26
  • MDR 2002, 228
  • GRUR 2001, 841
  • WM 2001, 1830
  • DB 2002, 680
 
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Wird zitiert von ... (135)

  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zudem anerkannt, dass der Berechtigte unter den vorstehend genannten Voraussetzungen auch die Nennung der Namen Dritter zur Ermittlung der Quelle der Rechtsbeeinträchtigung verlangen kann, um künftige Beeinträchtigungen zu vermeiden; Schuldner des Hauptanspruchs muss daher nicht der Inanspruchgenommene, sondern kann auch ein Dritter sein (BGH, Urteile vom 24. März 1994 - I ZR 42/93, aaO, 330 f.; vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26, 30 mwN - Entfernung der Herstellungsnummer II; Teilurteil vom 1. Oktober 2009 - I ZR 94/07, NJW 2010, 2213 Rn. 35 - Oracle).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    a) Auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB, wonach ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis besteht, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechtes im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH, Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 291/98, BGHZ 148, 26 Rn. 29 - Entfernung der Herstellungsnummer II), können sich die Kläger nicht berufen.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 68/08

    Restwertbörse

    Dies gilt aber nur, soweit über die bereits begangene Verletzung des einen Schutzrechts hinaus keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht und die Gewährung eines auf die Verletzung anderer Schutzrechte gerichteten Auskunftsanspruchs demnach darauf hinausliefe, einen rechtlich nicht bestehenden allgemeinen Auskunftsanspruch anzuerkennen und der Ausforschung unter Vernachlässigung allgemein gültiger Beweislastregeln Tür und Tor zu öffnen (vgl. BGHZ 148, 26, 35 - Entfernung der Herstellungsnummer II; 166, 253 Tz. 41 - Markenparfümverkäufe).
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