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   BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68   

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BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68 (https://dejure.org/1969,16)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1969 - I ZR 3/68 (https://dejure.org/1969,16)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1969 - I ZR 3/68 (https://dejure.org/1969,16)
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Fotowettbewerb

Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht für vorprozessuale Kosten;

§ 677, § 1004 BGB analog, § 683 BGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Zum Ersatz vorprozessualer Abmahnungskosten (Fotowettbewerb)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen bei Wettbewerbsverstößen - Möglichkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung durch einen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Anwaltskosten als ...

  • archive.org PDF

    Ersatz der Kosten vorprozessualer Abmahnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jur-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abmahnkostenerstattung, wie alles begann: BGH-Fall "Fotowettbewerb”

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Schadensersatz
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Falltypen des Schadensersatzes
    Aufwendungsersatzzahlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie wegen Verletzung von Urheberrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
    Zahlungen nach dem UWG

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 393
  • NJW 1970, 243
  • NJW 1970, 604 (Ls.)
  • MDR 1970, 121
  • GRUR 1970, 189
  • DB 1970, 47
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 13.03.1958 - 6 U 544/58
    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Den gleichen Standpunkt vertreten die Landgerichte Kiel und insbesondere Düsseldorf in ähnlich gelagerten Fällen (GRUR 1962, 433 und NJW 1964, 504 [LG Düsseldorf 30.10.1963 - 10 S 178/63] ) sowie Habscheid und insoweit auch Kubisch in ihren Anmerkungen zur gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts München (NJW 1958, 1000, 1879).

    Dementsprechend hat Friedlaender schon in Jahre 1932 vorgeschlagen, daß einer Partei immer dann, wenn sie berechtigt gewesen sei, mit Kostenfolge zu klagen, die ihr erwachsenen notwendigen Kosten analog § 91 ZPO zu erstatten seien (JW 1932, 1160: in dieser Richtung ferner OLG München NJV 1958, 1000 = GRUR 1959, 236; Kniestedt, WRP 1960, 147; Tetzner, Mitt. 1961, 210 und wohl auch Rosenberg, Zivilprozeß, 8. Aufl. S. 366).

  • BGH, 22.03.1966 - V ZR 126/63

    Erstattungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag - Abwehr einer

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Nun ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß derjenige, der vom Störer die Beseitigung der Störung verlangen kann, gemäß § 683 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen als Geschäftsführer ohne Auftrag hat, soweit er seinerseits bei der Beseitigung der Störung hilft und dabei im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (vgl. RGZ 167, 55, 58 f; BGH NJW 1966, 1360).
  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Im vorliegenden Fall hat die Beklagte, wie sie anscheinend selbst nicht verkennt, durch einen Wettbewerbsverstoß einen rechtswidrigen Störzustand geschaffen, indem sie ihren Fotowettbewerb zu Teilnahmebedingungen ankündigte, die sowohl in der ursprünglichen als auch in der abgewandelten Gestalt unter dem Gesichtspunkt des wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwanges gemäß § 1 UWG zu beanstanden waren (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139, 141 - Schaufensterwettbewerb; 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung; Baumbach-Hefermehl, UWG, 9. Aufl., Anm. 122 zu § 1).
  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Im vorliegenden Fall hat die Beklagte, wie sie anscheinend selbst nicht verkennt, durch einen Wettbewerbsverstoß einen rechtswidrigen Störzustand geschaffen, indem sie ihren Fotowettbewerb zu Teilnahmebedingungen ankündigte, die sowohl in der ursprünglichen als auch in der abgewandelten Gestalt unter dem Gesichtspunkt des wettbewerbswidrigen psychologischen Kaufzwanges gemäß § 1 UWG zu beanstanden waren (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139, 141 - Schaufensterwettbewerb; 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung; Baumbach-Hefermehl, UWG, 9. Aufl., Anm. 122 zu § 1).
  • RG, 29.04.1941 - VI 129/40

    1. Kann eine nicht polizeipflichtige Person, die aber in einer Polizeiverfügung

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Nun ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß derjenige, der vom Störer die Beseitigung der Störung verlangen kann, gemäß § 683 BGB Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen als Geschäftsführer ohne Auftrag hat, soweit er seinerseits bei der Beseitigung der Störung hilft und dabei im Interesse und im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Störers tätig wird (vgl. RGZ 167, 55, 58 f; BGH NJW 1966, 1360).
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Dem ist beizutreten; denn die Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes bezwecken, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (BGHZ 41, 314, 318 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat; 48, 12, 15 - Anwaltsverein), nicht den Schutz von Verbänden der in Rede stehenden Art und sind daher in Bezug auf diese Verbände nicht als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen.
  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Solchen Verbänden gewährt das Gesetz bei Wettbewerbsverstößen unabhängig von den Interessen der Mitglieder einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und insoweit ein eigenes Klagerecht, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben des Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio m.w.N.; 1968, 95, 97 - Büchereinachlaß).
  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Solchen Verbänden gewährt das Gesetz bei Wettbewerbsverstößen unabhängig von den Interessen der Mitglieder einen eigenen materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch und insoweit ein eigenes Klagerecht, und zwar deshalb, weil die Bekämpfung von Auswüchsen im Wettbewerb auch im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem Belieben des Verletzten überlassen bleiben soll (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio m.w.N.; 1968, 95, 97 - Büchereinachlaß).
  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 137/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    In seiner Entscheidung vom 15. November 1967 (GRUR 1968, 205, 206 - Teppichreinigung) hat der Senat die Frage offengelassen, ob auch einem Verein, der sich - wie die Revision hervorhebt - ausschließlich auf dem Gebiet des Handels und Gewerbes betätigt, der aus eigenem Recht Unterlassungsklagen und nach anerkannter Rechtsprechung auch Widerrufs- und Herausgabeansprüche geltend machen darf, gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 9 GG ein Bestands- und Betätigungsschutz im Sinne der Rechtsprechung zum Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb zuerkannt werden könnte.
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68
    Denn nach herrschender Auffassung ist die prozessuale Kostentragungsregelung nicht erschöpfend, sondern läßt Raum für ergänzende sachlichrechtliche Ansprüche auf Kostenerstattung, etwa aus Vertrag, wegen Verzuges oder aus unerlaubter Handlung (BGHZ 45, 251, 256 f [BGH 18.05.1966 - Ib ZR 73/64] m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • RG, 12.06.1934 - VII 89/34

    1. Wann entsteht der Kostenerstattungsanspruch? Wann müssen Einwendungen der in §

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Der materiellrechtliche Kostenerstattungsanspruch wird zwar durch die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BGHZ 45, 251, 256 f.; 52, 393, 396; eingehend Hösl, Kostenerstattung bei außerprozessualer Verteidigung gegen unberechtigte Rechtsverfolgung, 2004, Seite 13 ff.).

    Wird jemand unberechtigt als angeblicher Schuldner mit einer Forderung konfrontiert und entstehen ihm bei der Abwehr dieser Forderung Kosten, dann kommen als Anspruchsgrundlage für einen Ersatzanspruch regelmäßig culpa in contrahendo, positive Vertragsverletzung (jetzt §§ 280, 311 BGB) oder die deliktischen Vorschriften (§§ 823, 826 BGB) in Betracht (Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., vor § 91 Rn. 18; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., vor § 91 Rn. 11), möglicherweise - so die Auffassung der Klägerin - auch Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB; vgl. dazu BGHZ 52, 393, 399 f.; BGH, Urteil vom 13. Juni 1980 - I ZR 96/78 - NJW 1981, 224; Hösl, aaO, S. 139 ff.).

    a) § 683 BGB, den der Bundesgerichtshof (BGHZ 52, 393, 399 f.) als Grundlage für die Erstattung der einem Wettbewerbsverein durch den mit anwaltlicher Hilfe erfolgten Ausspruch einer Abmahnung entstandenen Kosten bejaht hat, ist hier nicht anwendbar.

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    aa) Das von der Zivilrechtsprechung entwickelte Institut der vorgerichtlichen Abmahnung (hierzu grundlegend Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 15. Oktober 1969 I ZR 3/68, BGHZ 52, 393, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1970, 243, unter II.2., Rz 13) wurde in § 12 Abs. 1 UWG nachvollzogen (so die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BTDrucks 15/1487, S. 25).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 175/05

    Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag

    Ob als Anspruchsgrundlage auch - wie die Revision andeutet - die §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) in Betracht gekommen wären (ständige Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht vor Einführung des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG seit BGHZ 52, 393 ff. "Fotowettbewerb"), kann dahinstehen.
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