Rechtsprechung
BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lahmlegen des Betriebes des bisherigen Haupthändlers durch seinen Nachfolger nach Abwerben des kaufmännischen und technischen Fachpersonals - Vorliegen eines unzulässigen, gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs verstoßenden Behinderungswettbewerbes und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Baumaschinen -, Naturalrestitution, Beschäftigungsverbot, vertragswidrige Konkurrenztätigkeit, Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
Papierfundstellen
- MDR 1975, 733
- GRUR 1976, 306
- DB 1975, 1264
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 16.11.2017 - I ZR 161/16
Knochenzement I - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Fruchtziehung aus einer …
So können nach dieser älteren Rechtsprechung in Fällen der unlauteren Mitarbeiterabwerbung unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes durch Naturalrestitution Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden, die darauf gerichtet sind, zu verhindern, dass durch die Abwerbung ein unlauterer Vorteil erlangt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1961 - I ZR 26/60, GRUR 1961, 482, 483 = WRP 1961, 212 - Spritzgußmaschine; Urteil vom 21. Dezember 1966 - Ib ZR 146/64, GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I; Urteil vom 19. Dezember 1971 - I ZR 97/69, GRUR 1971, 358, 359 = WRP 1971, 224 - Textilspitzen; Urteil vom 23. April 1975 - I ZR 3/74, GRUR 1976, 306, 307 - Baumaschinen). - OLG Frankfurt, 01.03.2018 - 6 U 165/17
Beschäftigungsverbot für unlauter abgeworbene Arbeitnehmer
Der Bundesgerichtshof hat derartige Beschäftigungsverbote in der Vergangenheit "in besonderen Ausnahmefällen" damit begründet, dass sie unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes durch Naturalrestitution darauf gerichtet sind zu verhindern, dass durch die Abwerbung ein unlauterer Vorteil erlangt wird (BGH GRUR 1961, 482, 483 - Spritzgußmaschine; GRUR 1967, 428, 429 - Anwaltsberatung I; GRUR 1971, 358, 359 - Textilspitzen; GRUR 1976, 306, 307 - Baumaschinen).b) Der Anspruch auf Verhängung eines Beschäftigungsverbotes als Schadensersatzanspruch im Wege der Naturalrestitution würde jedenfalls nach gefestigter Rechtsprechung dann ausscheiden, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse zwischenzeitlich so geändert haben, dass das Ziel des Verbots, nämlich eine Naturalherstellung im Sinne des § 249 BGB, nicht mehr erreicht werden kann (vgl. BGH GRUR 1976, 306 f.;… OLG Oldenburg a. a. O.; Senat, Beschluss vom 23.10.1995, 6 U 49/94, BeckRS 1995, 09901).
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2016 - 1 Sa 164/15
Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot …
Ebenso werden die Grenzen des wettbewerbsrechtlich Zulässigen überschritten, wenn der wirtschaftliche Erfolg des vom Wettbewerbers betriebenen Unternehmens darauf basieren soll, dass Kunden und der für die Betreuung dieser Kunden notwendige Mitarbeiterstamm "hinübergezogen" werden, um eine für die Kunden nahtlose Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen (BGH 23.4.1975 -I ZR 3/74-, 3.12.1969 -I ZR 151/67-, 19.11.1965 a.a.O.; OLG Jena 4.12.1996 -2 U 902/96-; BAG 26.9.2012 -10 AZR 370/10-, juris).
- OLG Frankfurt, 23.10.1995 - 6 U 49/94
Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern; Angemessenheit eines …
Unter diesem Gesichtspunkt hat die Rechtsprechung die (befristete) Unterlassung der Beschäftigung unlauter abgeworbener Arbeitskräfte als Schadensersatz in der Form der Naturalrestitution grundsätzlich anerkannt (BGH GRUR 1961, 482 - Spritzgußmaschine; GRUR 1976, 306 - Baumaschinen).Dabei ist anerkannt, daß ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse zwischenzeitlich so geändert haben, daß eine Naturalrestitution nicht mehr erreicht werden kann (BGH GRUR 1976, 306 - Baumaschinen).
- OLG Hamm, 07.12.2017 - 18 U 14/17
- LVM 6 -, Treuepflicht des U während der Kündigungsfrist, Abwerbung von …
Im Rahmen des Schadensersatzes ist anerkannt, dass eine Naturalrestitution auch durch ein Beschäftigungsverbot der abgeworbenen Personen erfolgen kann (im Anschluss an BGH, 19.02.1971 - I ZR 97/69 - Juris; 23.04.1975 - I ZR 3/74 - Juris - Baumaschinen -).Dem Ziel der Naturalrestitution kann nicht mehr genüge getan werden, wenn sich die Verhältnisse sowohl auf Seiten des Geschädigten als auch auf Seiten des Schädigers verändert haben (im Anschluss an BGH, 23.04.1975 - I ZR 3/74 - Juris - Baumaschinen -) .
- OLG Jena, 04.12.1996 - 2 U 902/96
Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs durch Verleitung eines anderen zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Frankfurt/Main, 02.02.1994 - 6 O 298/93
Örtliche Zuständigkeit bei Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 06.12.1979 - 6 U 3225/79 Nach § 1 UWG kann ein uneingeschränktes Abwerbungsverbot nur dann ausgesprochen werden, wenn dem Mitbewerber Arbeitskräfte ausgespannt wurden bzw. werden, wenn ein Abwerbungsplan vorlag, der auf ein bestimmtes Unternehmen gezielt und auf einen größeren Umfang angelegt war und der außerdem das betroffene Unternehmen ernsthaft gefährdet (unter Bezugnahme auf BGH, GRUR 76, 306, 307 - Baumaschinen - GRUR 71, 358, 359; OLG Hamm, GRUR 73, 421, 422 - Textilspitzen -).