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   BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91   

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https://dejure.org/1994,907
BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91 (https://dejure.org/1994,907)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1994 - I ZR 304/91 (https://dejure.org/1994,907)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1994 - I ZR 304/91 (https://dejure.org/1994,907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Europäischer Gerichtshof - Vorabentscheidung - Unerlaubte Handlung - Unterlassungsklage - Gerichtsstand

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei vorbeugenden Unterlassungsklagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3248 (Ls.)
  • MDR 1995, 282
  • GRUR 1994, 530
  • GRUR Int. 1994, 963
  • BB 1994, 591
  • BB 1994, 678
  • afp 1994, 288
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16

    Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de)

    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche (vgl. Senatsurteil vom 29. März 2011 - VI ZR 111/10, AfP 2011, 265 Rn. 6 f. - www.womanineurope.com; BGH, Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 43/14, GRUR 2016, 1048 Rn. 17 - An evening with Marlene Dietrich; Beschluss vom 17. März 1994 - I ZR 304/91, MDR 1995, 282 - Beta).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1994 - I ZR 304/91 - AfP 1994, 288, 290; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 32 Rn. 14, 16; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 32 Rn. 23).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Das bloße Begehren markenrechtlichen Schutzes für eine Bezeichnung hinsichtlich bestimmter Waren oder Dienstleistungen stellt keine Inanspruchnahme dieser Bezeichnung als Unternehmenskennzeichen dar (vgl. BGH, Beschl. v. 17.3.1994 - I ZR 304/91, GRUR 1994, 530, 531 = WRP 1994, 543 - Beta, zur Aufnahme und Benutzung einer Firmenbezeichnung durch Registrierung dieser Bezeichnung als internationale Marke nach Art. 3 MMA).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 111/10

    BGH verneint die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klage gegen

    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1994 - I ZR 304/91, AfP 1994, 288, 290; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 32 Rn. 14, 16; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 32 Rn. 23).
  • LG Itzehoe, 11.06.2020 - 10 O 84/20

    Klage gegen Google abgewiesen: Keine Verpixelung eines Grundstücks im

    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche (vgl. Senat, GRUR 2011, 558 Rn. 6 f. = AfP 2011, 265 - www.womanineurope.com; BGH, GRUR 2016, 1048 Rn. 17 - An evening with Marlene Dietrich; GRUR 1994, 530 = MDR 1995, 282 - Beta; GRUR 2018, 642, beck-online).
  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04

    Durchfuhr von Originalware

    Auch unter dem Gesichtspunkt einer Erstbegehungsgefahr kann die bloße Gefahr, dass die Waren nicht an ihrem (ursprünglichen) Zielort ankommen, sondern unbefugt im Inland in Verkehr gebracht werden, einen auf eine (drohende) Markenverletzung gestützten Unterlassungsanspruch nicht begründen, wenn - wie im vorliegenden Fall - keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein unbefugtes Inverkehrbringen bestehen und deshalb eine Verletzung der im Inland geschützten Marken nicht ernstlich und unmittelbar zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17.3.1994 - I ZR 304/91, GRUR 1994, 530, 532 - Beta).
  • OLG Dresden, 28.11.2000 - 14 U 2486/00

    Verletzung des Namensrechts durch Registrierung einer Internetadresse

    Es ist nicht ersichtlich, dass ernstlich und unmittelbar zu besorgen ist, dass von der Beklagten zu 2. eine Kennzeichen-/Namensverletzung begangen wird (BGH GRUR 1994, 530, 532).
  • LG Hamburg, 19.06.2015 - 308 O 161/13

    Internationale Zuständigkeit: Inlandszuständigkeit bei grenzüberschreitender

    Erfasst werden neben Ansprüchen auf Schadensersatz auch Unterlassungsansprüche (vgl. BGH, AfP 1994, 288, 290; Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 32 Rn. 14, 16).
  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 115/02

    Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 32 ZPO - Markenrechtsverletzung bei Umverpackung

    2.) Das Landgericht Hamburg ist aber örtlich zuständig, weil der Gerichtsstand des Begehungsortes auch begründet wird, sofern die Begehung der unerlaubten Handlung in dem betreffenden Gerichtsbezirk ernsthaft droht (Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Auflage, § 32 ZPO Rz. 26, Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 32 ZPO, Rz. 16; BGH MDR 1995, 282; vgl. für das Markenrecht: Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 140 MarkenG, Rz. 47).

    Für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch genügt es, dass die erstmalige Begehung der Kennzeichenverletzung ernstlich und unmittelbar zu besorgen ist (BGH GRUR 1994, 530 - Beta).

  • LG Düsseldorf, 25.03.1999 - 4 O 198/97

    Impfstoff II

    In Deutschland ist vom Oberlandesgericht Bremen (RIW 1992, 231) im Anschluß an das Landgericht Bremen (RIW 1991, 416) die Auffassung vertreten worden, daß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ jedenfalls nicht auf vorbeugende Unterlassungsklagen anwendbar ist, die auf Erstbegehungsgefahr gestützt werden ( auf die gegen die Entscheidung des OLG Bremen eingelegte Revision hat der BGH mit Beschluß vom 17.3.1994, GRUR 1994, 530 - Beta, dem EuGH die Frage, ob Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für vorbeugende Unterlassungsklagen gilt, zur Vorabentscheidung vorgelegt; zur Vorabentscheidung ist es infolge Klagerücknahme aber nicht mehr gekommen ).

    Wie der Bundesgerichtshof in seinem - später zurückgezogenen - Vorlagebeschluß an den Europäischen Gerichtshof vom 17. März 1994 (GRUR 1994, 530, 532 - Beta) mit Recht ausgeführt hat, läßt sich gegen eine Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch nicht einwenden, daß sich, weil eine rechtsverletzende Handlung im Inland noch nicht begangen ist, das zuständige Gericht nicht nach dem Ort der Verletzungshandlung (Begehungsort) oder des Schadenseintritts (Erfolgsort) bestimmen lasse.

    Für die Anwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ spricht weiterhin, daß auch nach anderen gemeinschaftsrechtlichen Regelungen (vgl. Art. 14 Abs. 5, Art. 17 Abs. 2 des Protokolls über die Regelung von Streitigkeiten über die Verletzung und die Rechtsgültigkeit von Gemeinschaftspatenten sowie Art. 93 Abs. 5, Art. 94 Abs. 2 der Gemeinschaftsmarkenverordnung) Gerichte der unerlaubten Handlungen auch gegen erst drohende Verletzungshandlungen angerufen werden können (BGH, GRUR 1994, 530, 532 - Beta; Pieper, GRUR 1996, 147, 149).

  • OLG Stuttgart, 07.12.2005 - 5 U 71/05

    Internationale und örtliche Zuständigkeit: Ersatz von Aufwendungen wegen

  • OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02

    Markenrechtsverletzung bei Umverpackung eines parallelimportierten Arzneimittels

  • AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - 3 C 270/22

    Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
  • OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17

    Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage

  • OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03

    Vorbeugender Gerichtsstand

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4566/01

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Rangfolgetabellen - hier: deutsche

  • KG, 07.11.2000 - 5 U 6923/99

    Internationale Zuständigkeit Deutschlands - markenrechtliche Ansprüche von

  • LG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 O 159/98

    Vorspann-Technik

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 510/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung wegen widerrechtlichen

  • LG Düsseldorf, 10.08.2006 - 4b O 388/05

    Verfahren und Vorrichtung zum Sortieren von verschiedenartigen Gegenständen nach

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