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   BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02   

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https://dejure.org/2004,1942
BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02 (https://dejure.org/2004,1942)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2004 - I ZR 31/02 (https://dejure.org/2004,1942)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - I ZR 31/02 (https://dejure.org/2004,1942)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1308 (Ls.)
  • GRUR 2004, 868
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02
    Die Kläger nehmen den Beklagten - soweit für das anhängige Verfahren noch von Bedeutung - wegen Verletzung der Wort-/Bildmarke Nr. 2 052 752 (Klagemarke; wiedergegeben in BGH, Urt. v. 22.2.2001 - I ZR 194/98, GRUR 2001, 1158 = WRP 2002, 1160 - Dorf MÜNSTERLAND I) auf Unterlassung der Bezeichnung "Dorf Münsterland" in Anspruch.

    Auf die Revision der Kläger hat der Senat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur Feststellung der Inhaberschaft an der Klagemarke zurückverwiesen (BGH GRUR 2001, 1158 - Dorf MÜNSTERLAND I).

    Die zwischen der für den Betrieb von Freizeiteinrichtungen einschließlich Hotel und Gaststätten benutzten angegriffenen Bezeichnung und der Klagemarke gegebene Gefahr von Verwechslungen (BGH GRUR 2001, 1158, 1159 f. - Dorf MÜNSTERLAND I) besteht auch dann weiter, wenn die Dienstleistungen "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" im Markenregister gelöscht sein sollten, wie der Beklagte in der Revisionsinstanz geltend gemacht hat.

    Der aufgrund der übrigen Waren und Dienstleistungen verbleibende Grad an Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit begründet bei dem hohen Maß der an Identität grenzenden Zeichenähnlichkeit selbst bei Annahme einer unter dem Durchschnitt liegenden Kennzeichnungskraft der Klagemarke (vgl. BGH GRUR 2001, 1158, 1160 - Dorf MÜNSTERLAND I) eine Verwechslungsgefahr i.S. des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 44/71

    Wirksamkeit der Übertragung eines Betriebes

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02
    Dieser rechtlichen Beurteilung des Berufungsgerichts kann auch bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. Fezer, MarkenG, 3. Aufl., § 27 Rdn. 31; Hacker aaO; vgl. ferner zu § 8 Abs. 1 WZG: BGH, Urt. v. 26.5.1972 - I ZR 44/71, GRUR 1973, 363, 365 = WRP 1972, 578 - Baader) nicht beigetreten werden.
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02
    Die Verpachtung räumt dem Pächter lediglich ein Nutzungsrecht ein (§ 581 Abs. 1 Satz 1, §§ 99, 100 BGB); dies reicht für einen Rechtsübergang gemäß § 27 MarkenG nicht aus (BGHZ 150, 82, 88 - Hotel Adlon; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 27 Rdn. 21 a.E.; Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 27 Rdn. 28).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02
    Ob mit der Vereinbarung Steuern verkürzt werden sollten, wie der Beklagte geltend gemacht hat, kann dahinstehen, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur solche Abreden insgesamt nichtig sind, deren Hauptzweck auf die Steuerhinterziehung gerichtet ist (vgl. BGHZ 136, 125, 132, m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1993 - IX ZR 21/93

    Sorgfaltspflicht des Konkursverwalters bei anwaltlicher Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - I ZR 31/02
    Selbst wenn der Konkursverwalter insoweit den Konkursgläubigern gegenüber bestehende Pflichten verletzt haben sollte, wäre die Vereinbarung vom 21. August 1996 nur dann unwirksam, wenn sie dem Konkurszweck offenbar zuwiderliefe, dieser Verstoß also für einen verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich wäre (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1993 - IX ZR 21/93, NJW 1994, 323, 326, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 6 U 19/16

    Inhaberschaft des Unternehmenskennzeichenrechts an einer Gaststätte

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung des Antragstellervertreters lässt sich nichts anderes aus der Entscheidung "Dorf Münsterland II" ableiten (BGH GRUR 2004, 868 [BGH 09.06.2004 - I ZR 31/02] ).
  • BPatG, 17.04.2014 - 30 W (pat) 32/12

    LIQUIDROM - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" -

    Diese Sichtweise steht zudem im Einklang mit dem Grundsatz, dass die Verpachtung eines Unternehmens dem Pächter lediglich ein Nutzungsrecht verschafft (§ 581 Abs. 1 Satz 1, §§ 99, 100 BGB), jedoch keine Übertragung des Geschäftsbetriebs nebst zugehöriger Marke im Sinn von § 27 Abs. 2 MarkenG darstellt, und auch aus dem Betrieb des Geschäfts während des Pachtverhältnisses nicht auf den Übergang des Geschäftsbetriebs nebst Marke geschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 967, 969 - Hotel Adlon; GRUR 2004, 868, 869 - Dorf Münsterland II).
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