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   BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03   

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https://dejure.org/2006,402
BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03 (https://dejure.org/2006,402)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2006 - I ZR 32/03 (https://dejure.org/2006,402)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03 (https://dejure.org/2006,402)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Vertragsstrafevereinbarung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Vertragsstrafe ohne Unterlassungsvertrag

  • IWW
  • aufrecht.de

    Vertragsstrafeversprechen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Internet-Anbieters gegen einen Konkurrenten auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages; Vertragsauslegung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einseitiger Unterlassungserklärung erst ab Annahme

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 339; ; BGB §§ 145 ff.

  • ra.de
  • info-it-recht.de

    Zustandekommen und Auslegung wettbewerbsrechtliche Vertragsstrafevereinbarung (Vertragsstrafevereinbarung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 339 §§ 145 ff.
    "Vertragsstrafevereinbarung"; Anforderungen an das Zustandekommen einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung

  • rechtsportal.de

    BGB § 339 §§ 145 ff.
    "Vertragsstrafevereinbarung"; Anforderungen an das Zustandekommen einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsstrafevereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe gültig für Handlungen vor ihrer Vereinbarung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Das Zustandekommen und die Auslegung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafevereinbarung richten sich nach den allgemeinen Vorschriften. Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der ...

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung: Auslegung des Unterlassungsvertrags folgt allgemeinen Regeln

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Wirksamkeitszeitpunkt einer Vertragsstrafe-Regelung

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages

  • loh.de (Kurzinformation)

    Zustandekommen eines Unterwerfungsvertrages

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Anfall der Vertragsstrafe bei modifizierter Unterlassungserklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Vertragsstrafe aus Unterlassungserklärung - was tun?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeitszeitpunkt einer Vertragsstrafe-Regelung

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Beinhaltet eine Unterlassungserklärung wirklich ein Schuldeingeständnis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1477
  • ZIP 2006, 1777
  • MDR 2007, 42
  • GRUR 2006, 878
 
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Wird zitiert von ... (62)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 20.6.1991 - I ZR 277/89, GRUR 1992, 61, 62 = WRP 1991, 654 - Preisvergleichsliste; BGHZ 121, 13, 16 - Fortsetzungszusammenhang; BGH, Urt. v. 17.7.1997 - I ZR 40/95, GRUR 1997, 931, 932 = WRP 1997, 1067 - Sekundenschnell; Urt. v. 18.5.2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Tz. 18 = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Das Berufungsgericht hat jedoch keine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der Vereinbarung vorgenommen (vgl. BGHZ 150, 32, 39 - Unikatrahmen; BGH, Urt. v. 25.4.2002 - I ZR 296/99, GRUR 2002, 824 = WRP 2002, 1075 - Teilunterwerfung; GRUR 2006, 878 Tz. 19 - Vertragsstrafevereinbarung).

  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften (BGH, Urt. v. 18.5. 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Tz. 14 = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 20 Rdn. 7 f.).

    Ansprüche aus der strafbewehrten Unterlassungserklärung auf Zahlung der Vertragsstrafe kann der Gläubiger aber grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH GRUR 2006, 878 Tz. 20 - Vertragsstrafevereinbarung, m. w. N.; Ahrens/Achilles, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 9 Rdn. 2).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Für das Zustandekommen eines solchen Vertrags gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 Rn. 14 = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Weicht eine vom Schuldner formulierte Unterlassungserklärung von der vom Gläubiger geforderten Unterlassungserklärung ab, liegt darin eine Ablehnung des Angebots zum Abschluss eines strafbewehrten Unterlassungsvertrags und zugleich ein neues Angebot gemäß § 150 Abs. 2 BGB (BGH, GRUR 2006, 878 Rn. 15 - Vertragsstrafevereinbarung).

    Vertragsstrafe kann der Gläubiger grundsätzlich allein für ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses begangene Verstöße geltend machen (BGH, GRUR 2006, 878 Rn. 20 - Vertragsstrafevereinbarung).

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