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   BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67   

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https://dejure.org/1969,8769
BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67 (https://dejure.org/1969,8769)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1969 - I ZR 32/67 (https://dejure.org/1969,8769)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1969 - I ZR 32/67 (https://dejure.org/1969,8769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1969, 681
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Es genügt jedoch in der Regel, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs in der Bezeichnung einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (BGHZ 19, 367, 376 - W 5).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Auf eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens gestützte Ansprüche setzen zunächst voraus, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGHZ 34, 299, 301 - Almglocke; GRUR 1967, 660 - Sirax).
  • BGH, 06.03.1963 - Ib ZB 13/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Daraus folgt, daß dieser Schluß erst recht bei übereinstimmender Bezeichnung gezogen werden würde, worauf es für die zeichenrechtliche Warengleichartigkeit ankommt (GRUR 1958, 398 - Anker-Zeichen; GRUR 1963, 572, 573 - Certo).
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Auf eine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens gestützte Ansprüche setzen zunächst voraus, daß die beiden Vergleichszeichen den gleichen Wortstamm aufweisen und daß dieser Stammbestandteil für die Betriebsstätte des rangbesseren Benutzers Hinweischarakter besitzt (BGHZ 34, 299, 301 - Almglocke; GRUR 1967, 660 - Sirax).
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Auszug aus BGH, 12.03.1969 - I ZR 32/67
    Zwar ist, wie in der Pentavenon-Entscheidung (GRUR 1969, 40) näher dargelegt, Zurückhaltung geboten bei der Anerkennung eines Zeichenbestandteils als Stammbestandteil, wenn dieser Teil seinerseits als Herkunftshinweis nur schwach kennzeichnend wirkt.
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Dies setzt voraus, dass ein jedenfalls nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen aus einem bestimmten Unternehmen sieht (vgl. BGHZ 16, 82, 91 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät; Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 168/99, GRUR 2002, 616, 617 = WRP 2002, 544 - Verbandsausstattungsrecht; BGHZ 156, 126, 134 f. - Farbmarkenverletzung I; Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 4 Rdn. 17).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Diese Voraussetzungen hat das Berufungsgericht nicht geprüft, obwohl die Klägerin sich in den Vorinstanzen auf die dahingehenden Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner den Stammbestandteil "AQUA" betreffenden Entscheidung vom 12. März 1969 (I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät) bezogen hat.
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Erforderlich, aber auch genügend, ist die Verkehrsdurchsetzung in einem Teil, der für den wirtschaftlichen Verkehr der gegenüberstehenden Waren nicht unerheblich ist (BGH, Urt. v. 12.3.1969 - I ZR 32/67, GRUR 1969, 681, 682 - Kochendwassergerät).
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