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BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- GRUR 1960, 434
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52
Rohrbogen
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
geltung entnehmen zu müssen glaubt, nämlich: juM Nr. 8 zu J 16 UV.-G = GRUR 1954, 70 - Rohrbogen, BGHZ 11, 214 - KfA, und eine Reihe weiterer einschlägiger Entscheidungen (s. u.a. BGHZ 15, 107 - Koma; GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft; GRUR 1957, 426, 427 - Getränkeindustrie ) hatten durchweg Fälle zum Gegenstand, in denen zweifelhaft sein konnte, ob der Verkehr in dem zur Erörterung stehenden Pirmenbestandteil allein die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicken werde; in diesen Pallen mußte eine gewisse Verkehrsgeltung des Bestandteils verlangt werden. - BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52
Buchgemeinschaft I
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
geltung entnehmen zu müssen glaubt, nämlich: juM Nr. 8 zu J 16 UV.-G = GRUR 1954, 70 - Rohrbogen, BGHZ 11, 214 - KfA, und eine Reihe weiterer einschlägiger Entscheidungen (s. u.a. BGHZ 15, 107 - Koma; GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft; GRUR 1957, 426, 427 - Getränkeindustrie ) hatten durchweg Fälle zum Gegenstand, in denen zweifelhaft sein konnte, ob der Verkehr in dem zur Erörterung stehenden Pirmenbestandteil allein die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicken werde; in diesen Pallen mußte eine gewisse Verkehrsgeltung des Bestandteils verlangt werden. - BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
geltung entnehmen zu müssen glaubt, nämlich: juM Nr. 8 zu J 16 UV.-G = GRUR 1954, 70 - Rohrbogen, BGHZ 11, 214 - KfA, und eine Reihe weiterer einschlägiger Entscheidungen (s. u.a. BGHZ 15, 107 - Koma; GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft; GRUR 1957, 426, 427 - Getränkeindustrie ) hatten durchweg Fälle zum Gegenstand, in denen zweifelhaft sein konnte, ob der Verkehr in dem zur Erörterung stehenden Pirmenbestandteil allein die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicken werde; in diesen Pallen mußte eine gewisse Verkehrsgeltung des Bestandteils verlangt werden.
- BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53
Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
geltung entnehmen zu müssen glaubt, nämlich: juM Nr. 8 zu J 16 UV.-G = GRUR 1954, 70 - Rohrbogen, BGHZ 11, 214 - KfA, und eine Reihe weiterer einschlägiger Entscheidungen (s. u.a. BGHZ 15, 107 - Koma; GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft; GRUR 1957, 426, 427 - Getränkeindustrie ) hatten durchweg Fälle zum Gegenstand, in denen zweifelhaft sein konnte, ob der Verkehr in dem zur Erörterung stehenden Pirmenbestandteil allein die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicken werde; in diesen Pallen mußte eine gewisse Verkehrsgeltung des Bestandteils verlangt werden. - BGH, 25.09.1959 - I ZR 41/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
In einem solchen Pallo ist der Schutz des Bestandteils aufgrund des § 16 Abs. 1 UWG nicht von dem Vorliegen einer Verkehrsgeltung abhängig zu machen (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 428, 429 - Bücherdienst; s. auch BGH in GRUR 1960, 93 - llartinsberg). - BGH, 25.06.1954 - I ZR 7/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
In einem solchen Pallo ist der Schutz des Bestandteils aufgrund des § 16 Abs. 1 UWG nicht von dem Vorliegen einer Verkehrsgeltung abhängig zu machen (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 428, 429 - Bücherdienst; s. auch BGH in GRUR 1960, 93 - llartinsberg). - BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
geltung entnehmen zu müssen glaubt, nämlich: juM Nr. 8 zu J 16 UV.-G = GRUR 1954, 70 - Rohrbogen, BGHZ 11, 214 - KfA, und eine Reihe weiterer einschlägiger Entscheidungen (s. u.a. BGHZ 15, 107 - Koma; GRUR 1955, 95 - Buchgemeinschaft; GRUR 1957, 426, 427 - Getränkeindustrie ) hatten durchweg Fälle zum Gegenstand, in denen zweifelhaft sein konnte, ob der Verkehr in dem zur Erörterung stehenden Pirmenbestandteil allein die Bezeichnung eines bestimmten Unternehmens erblicken werde; in diesen Pallen mußte eine gewisse Verkehrsgeltung des Bestandteils verlangt werden. - BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des …
Auszug aus BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
In einem solchen Pallo ist der Schutz des Bestandteils aufgrund des § 16 Abs. 1 UWG nicht von dem Vorliegen einer Verkehrsgeltung abhängig zu machen (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; 1957, 428, 429 - Bücherdienst; s. auch BGH in GRUR 1960, 93 - llartinsberg).
- BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07
EIFEL-ZEITUNG
aa) Unter Geltung des § 16 UWG a.F. waren geschäftliche Bezeichnungen gegen Verwechslungsgefahr nur geschützt, wenn das Kennzeichen befugterweise gebraucht wurde (vgl. BGHZ 10, 196, 204 - DUN-Europa; BGH, Urt. v. 13.5.1960 - I ZR 33/59, GRUR 1960, 434, 435 - Volks-Feuerbestattung). - BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61
Rechtsmittel
Genügt der Namensteil oder die Abkürzung jedoch ihrer Natur nach zur sicheren Unterscheidung von anderen Personen, so bedarf es nach feststehender Rechtsprechung des Nachweises einer besonderen Verkehrsgeltung nicht (vgl. u.a. die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus - sowie in GRUR 1960, 434, 435 - Volks-Feuerbestattung - m.w.Nachw.;… siehe auch Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Rdz. 25-31 und 97-101 zu § 16 UWG).