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   BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50   

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https://dejure.org/1951,196
BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50 (https://dejure.org/1951,196)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1951 - I ZR 35/50 (https://dejure.org/1951,196)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1951 - I ZR 35/50 (https://dejure.org/1951,196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 398
  • MDR 1951, 217
  • DB 1951, 248
  • JR 1951, 240
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 19.10.1934 - II 100/34

    1. Ist der Gläubiger, der auf Grund eines gegenseitigen, zur Zeit der Eröffnung

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    Später ist jedoch in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach gesagt worden, das Reichsgericht neige neuerdings dazu, den Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichzustellen, ohne dass eine nähere Abgrenzung, die Allgemeingültigkeit beanspruchen könnte, gegeben wurde (RGZ 146, 133 [144]; 148, 225 [234]; 156, 120).

    Wenn das Berufungsgericht unter Berücksichtigung aller dieser Umstände angenommen hat, dass die Zahlung der Beklagten infolge eines von ihr nicht zu vertretenden Umstandes unterblieben sei, so ist dies aus Rechtsgründen insoweit nicht zu beanstanden, als es sich um die Zeit bis zum Erlass des ersten Berufungsurteils handelt (vgl. RGZ 146, 133 [144]).

  • RG, 30.06.1923 - I 667/22

    Unter welchen Voraussetzungen erlangt der Girogläubiger einer im Auslande

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    Indessen wurde in den Jahren 1946 und 1947 bei der Behandlung der sogenannten steckengebliebenen Banküberweisung in der Rechtsprechung und im Schrifttum im Anschluss an RGZ 108, 210 ganz überwiegend, die Auffassung vertreten, dass auch im Verhältnis zwischen Zentrale und Filiale oder zwischen mehreren Filialen ein und derselben Bank das sogenannte Deckungsprinzip gelte und dass daher nach der infolge der Zonentrennung eingetretenen Zerreissung des Filialnetzes die Westfilialen nur dann zu zahlen brauchten, wenn sie über den von einer Ostfiliale gutgeschriebenen Betrag noch hätten verfügen können (OLG Hamburg vom 7.XI.1946 SJZ 1947, 270, u. vom 12.XI.1946 HEZ 1, 20; OLG Frankfurt vom 18.XII.1947 SJZ 1948, 259; vgl. auch OLG Hessen, Senat Kassel vom 12.IV.1948 NJW 1949, 112; OLG Hamm vom 23.1.1947 MDR 1947, 65; Ulmer SJZ 1947, 239; Capelle MDR 1947, 28 [OLG Hamburg 07.11.1946 - 6 U 78/46] ; Möhring NJW 1948, 505).
  • RG, 07.10.1918 - VI 230/18

    Verpflichtung des Revisionsgericht zur Nachprüfung, ob das Berufungsgericht die

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    Insoweit konnte daher die durch § 565 Abs. 2 ZPO vorgeschriebene Bindung des Berufungsgerichtes an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts nicht eintreten (RGZ 94, 11).
  • RG, 10.10.1919 - III 73/19

    Formmangel; Schuldnerverzug

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts war allerdings lange Zeit hindurch an dem Grundsatz festgehalten worden, dass ein Irrtum des Schuldners in der Beurteilung der Rechtslage in der Regel zu seinen Lasten gehe und dass seine Freistellung von den Verzugsfolgen nur unter ganz besonderen Umständen eintreten könne (RGZ 92, 376; 96, 313, 118, 126; 130, 23; 141, 266; JW 1935, 278).
  • RG, 12.04.1918 - III 496/17

    Klage auf Zahlung von Witwengeld trotz Bestehens eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts war allerdings lange Zeit hindurch an dem Grundsatz festgehalten worden, dass ein Irrtum des Schuldners in der Beurteilung der Rechtslage in der Regel zu seinen Lasten gehe und dass seine Freistellung von den Verzugsfolgen nur unter ganz besonderen Umständen eintreten könne (RGZ 92, 376; 96, 313, 118, 126; 130, 23; 141, 266; JW 1935, 278).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.07.1950 - I ZS 116/49
    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    Von der darin vertretenen Rechtsansicht ist der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung bewusst abgewichen (OGHZ 2, 81 [88]/; 4, 209 [213]).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 27.07.1950 - I ZS 70/49
    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    Nicht auf den banktechnischen Vorgang der Vorbuchung kam es dem Revisionsgericht an, sondern darauf, ob die Reichsmarkforderung auf Grund des Bankvertrages als Kundenguthaben zu behandeln gewesen wäre, oder ob es sich um eine ausserhalb des Bankvertrages entstandene Reichsmarkforderung handelte (vgl. auch OGHZ 4, 177, [179]).
  • RG, 23.06.1933 - II 34/33

    1. Sind Rechtsgeschäfte wirksam, welche von oder gegenüber einem auf Grund

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts war allerdings lange Zeit hindurch an dem Grundsatz festgehalten worden, dass ein Irrtum des Schuldners in der Beurteilung der Rechtslage in der Regel zu seinen Lasten gehe und dass seine Freistellung von den Verzugsfolgen nur unter ganz besonderen Umständen eintreten könne (RGZ 92, 376; 96, 313, 118, 126; 130, 23; 141, 266; JW 1935, 278).
  • RG, 25.06.1935 - II 264/34

    1. Über die Rechtslage im Fall der Nichtigkeit einer eingetragenen Genossenschaft

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    Später ist jedoch in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach gesagt worden, das Reichsgericht neige neuerdings dazu, den Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichzustellen, ohne dass eine nähere Abgrenzung, die Allgemeingültigkeit beanspruchen könnte, gegeben wurde (RGZ 146, 133 [144]; 148, 225 [234]; 156, 120).
  • RG, 22.09.1930 - IV 493/29

    Beschlagnahme vor Inkrafttreten des Vertrags von Versailles - Beschlagnahme von

    Auszug aus BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts war allerdings lange Zeit hindurch an dem Grundsatz festgehalten worden, dass ein Irrtum des Schuldners in der Beurteilung der Rechtslage in der Regel zu seinen Lasten gehe und dass seine Freistellung von den Verzugsfolgen nur unter ganz besonderen Umständen eintreten könne (RGZ 92, 376; 96, 313, 118, 126; 130, 23; 141, 266; JW 1935, 278).
  • RG, 21.11.1930 - VII 49/30

    Kann ein Kaliwerk seine Beteiligungsziffer, d. h. seinen gesetzlichen Anteil am

  • BGH, 11.06.2014 - VIII ZR 349/13

    Schadensersatzpflicht des Vermieters bei pflichtwidrig verweigerter Erlaubnis zur

    Daher stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung in diesen Fällen an das Vorliegen eines unverschuldeten Rechtsirrtums seit je her strenge Anforderungen (grundlegend BGH, Urteil vom 9. Januar 1951 - I ZR 35/50, NJW 1951, 398).
  • BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13

    Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten:

    Danach fordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Verpflichtete grundsätzlich das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage selbst trägt (Senatsurteile vom 11. Juni 2014 - VIII ZR 349/13, aaO Rn. 34; vom 30. April 2014 - VIII ZR 103/13, BGHZ 201, 91 Rn. 23), so dass ein unverschuldeter Rechtsirrtum nur ausnahmsweise in Betracht kommt (grundlegend BGH, Urteil vom 9. Januar 1951 - I ZR 35/50, NJW 1951, 398).
  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 103/13

    Zur Unwirksamkeit einer Vorausverfügung über die Miete gegenüber dem

    Ein unverschuldeter Rechtsirrtum liegt regelmäßig nur vor, wenn der Schuldner die Rechtslage unter Einbeziehung der höchstrichterlichen Rechtsprechung sorgfältig geprüft hat und er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (BGH, Urteile vom 11. April 2012 - XII ZR 48/10, WuM 2012, 323 Rn. 31; vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, NJW 2006, 3271 Rn. 19; vom 4. Juli 2001 - VIII ZR 279/00, WM 2001, 2012 unter II 3 d; vom 28. Juni 1978 - VIII ZR 139/77, NJW 1978, 2148 unter I 3, insoweit in BGHZ 72, 147 nicht abgedruckt; vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50, NJW 1951, 398; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 1506 Rn. 12).
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