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   BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89   

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https://dejure.org/1990,109
BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89 (https://dejure.org/1990,109)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1990 - I ZR 35/89 (https://dejure.org/1990,109)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 (https://dejure.org/1990,109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Klageerhebung - Unbestimmter Antrag - Verbot der Veröffentlichung von Anzeigen

  • rechtsportal.de

    UWG § 1 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    "Unbestimmter Unterlassungsantrag"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Verwendung der Formulierung "ähnlich wie"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 253
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1114
  • NJW 1991, 114
  • MDR 1991, 505
  • GRUR 1991, 254
 
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Wird zitiert von ... (118)

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Ein Verbotsantrag darf zwar nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren stattgegeben würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, juris Rn. 18 - Unbestimmter Unterlassungsantrag).
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    Für diese anderen Mängel, etwa die fehlende Bestimmtheit des Klageantrags (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) oder die fehlende Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift des Klägers, ist es indes anerkannt, dass diese zur Abweisung der Klage auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache führen, wenn sie zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses noch fortbestanden haben (s. BGH, Urteile vom 11. November 1990 - I ZR 35/89, NJW 1991, 1114, 1116 [unbestimmter Klageantrag] und vom 28. Juni 2018 - I ZR 257/16, NJW-RR 2019, 61 f Rn. 11 f, 20 f [fehlende ladungsfähige Anschrift des Klägers]; s. hierzu auch BGH, Beschluss vom 22. Mai 2019 aaO Rn. 7).
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Voraussetzung ist aber, dass im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. i.E.: BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89 -, Rn. 18 zitiert nach juris).
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