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   BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12   

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https://dejure.org/2013,37376
BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,37376)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - I ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,37376)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - I ZR 39/12 (https://dejure.org/2013,37376)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    UrhG § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt - Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite einen Terminkalender bereithält und über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

    § 15 Abs 2 Nr 2 UrhG, § 19a UrhG, § 10 TDG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentlich-Zugänglichmachen eines auf einem erkennbar fremden Einladungsschreiben wiedergegebenen Landkartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • webshoprecht.de

    Urheberrechtsverletzung im Internet durch Veröffentlichung eines fremden Kartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung des Webseiten-Betreibers, der fremde Inhalte selbst veröffentlicht

  • IWW
  • JurPC

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtsverletzung bei Veröffentlichung eines Einladungsschreibens mit einem Kartenausschnitt über eine Internetseite; Haftungsprivileg des Betreibers einer Internetseite für fremde Inhalte bei Einstellen des fremden Inhalts durch einen eigenen Mitarbeiter

  • debier datenbank

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 7, 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a, 97 UrhG

  • rabüro.de

    Haftung für fremde, aber selbst eingestellte Informationen

  • rewis.io

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentlich-Zugänglichmachen eines auf einem erkennbar fremden Einladungsschreiben wiedergegebenen Landkartenausschnitts - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtsverletzung bei Veröffentlichung eines Einladungsschreibens mit einem Kartenausschnitt über eine Internetseite; Haftungsprivileg des Betreibers einer Internetseite für fremde Inhalte bei Einstellen des fremden Inhalts durch einen eigenen Mitarbeiter

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst eingestellte Informationen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Fremde Informationen im Sinne von § 9 TMG (früher § 10 TDG) und damit keine Haftung, nur wenn Anbieter weder Kenntnis noch Kontrolle über die Inhalte hat - Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsprivileg für fremde Inhalte auf eigenem Server

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Online-Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Online-Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Urheberrechtsverletzung bei Verlinkung fremder Inhalte und Bereithalten dieser Informationen in einem eigenen Download-Center

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Urheberrechtsverletzung bei Verlinkung fremder Inhalte und Bereithalten dieser Informationen in einem eigenen Download-Center

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung möglich bei Veröffentlichung eines Kartenausschnitts durch Einfügen in ein Einladungsschreiben

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Webseiten-Betreiber haftet für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Terminhinweis mit Kartenausschnitt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für fremde, aber selbst online gestellte Inhalte

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Websitebetreiber: Vorsicht beim online Stellen von Einladungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigene Haftung des Webseitenbetreibers für Informationen des Nutzers

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrechtsverletzung möglich bei Veröffentlichung eines Kartenausschnitts durch Einfügen in ein Einladungsschreiben

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung von Nutzungsrechten an Kartenmaterial im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Haftung des Webseiten-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Betreibers einer Website

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 552
  • MDR 2014, 174
  • GRUR 2014, 180
  • MMR 2014, 121
  • MIR 2013, Dok. 098
  • K&R 2014, 113
  • afp 2014, 145
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12
    Es stellt eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung dar, wenn der Betreiber einer Internetseite für deren Nutzer einen Terminkalender bereithält und ihnen über einen Link Einladungsschreiben Dritter zugänglich macht, die er in einem eigenen Download-Center abgelegt hat (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 17. Juli 2003, I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy).

    Anders als bei einem Hyperlink auf eine fremde Website, auf der ein Werk bereits veröffentlicht ist, handelt es sich im vorliegenden Fall um eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 24 = WRP 2011, 88 - Session-ID).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12
    Auf die vom Berufungsgericht herangezogene Senatsentscheidung "marionskochbuch.de" (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - I ZR 166/07, GRUR 2010, 616 Rn. 22 ff. = WRP 2010, 922) kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - I ZR 39/12
    Anders als bei einem Hyperlink auf eine fremde Website, auf der ein Werk bereits veröffentlicht ist, handelt es sich im vorliegenden Fall um eine eigene urheberrechtliche Nutzungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 f. - Paperboy; BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 24 = WRP 2011, 88 - Session-ID).
  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12

    GEMA ./. YouTube I

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt diese Privilegierung voraus, "dass der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleiteten oder gespeicherten Informationen besitzt." (BGH GRUR 2014, 180, 182 Rdn. 21 - Kartenausschnitte im Internet).

    (BGH GRUR 2014, 180, 182 Rdn. 21 - Kartenausschnitte im Internet).

    Auch soweit die Beklagte im Hinblick auf die bereits zitierte BGH-Entscheidung "Terminhinweis mit Kartenausschnitt" (BGH GRUR 2014, 180 ff - Terminhinweis mit Kartenausschnitt) davon ausgeht, sie sei nach diesen rechtlichen Maßstäben lediglich nach positiver Kenntnis von der Rechtsverletzung verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden, um die Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, teilt der Senat diese Auffassung nicht.

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Nach der Rechtsprechung des BGH setzt diese Privilegierung voraus, "dass der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleitete oder gespeicherte Information besitzt" (BGH GRUR 2014, 180, 181 Tz. 21 - Terminhinweis mit Kartenausschnitt).
  • KG, 21.06.2017 - 5 U 185/16

    Lieferservice-Portal - Haftung des Betreibers eines Online-Lieferdienstes für

    Denn die Beklagte selbst gibt diese Inhalte aktiv in ihren Internetauftritt ein (vgl. auch BGH GRUR 2014, 180, Rn. 20 ff. - Terminhinweis mit Kartenausschnitt).
  • OLG Bamberg, 05.10.2016 - 3 U 96/16

    Keine Pflicht zur Namensoffenbarung des Werbeanrufers, der selbst nicht

    Die vom Gesetzgeber verwendeten Begriffe sind daher - richtlinienkonform - so auszulegen, dass sie mit der VerbrRRL in Einklang stehen und eine Rechtsangleichung geschaffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 04. Juli 2013 - I ZR 39/12 - Terminhinweis mit Kartenausschnitt, veröffentlicht u.a. in GRUR 2014, 180-181).
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