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   BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57   

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https://dejure.org/1958,478
BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57 (https://dejure.org/1958,478)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1958 - I ZR 40/57 (https://dejure.org/1958,478)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1958 - I ZR 40/57 (https://dejure.org/1958,478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten Erzeugnisnachbildungen - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Nachahmungshandlungen im Falle des Hinzutretens subjektiver Unlauterkeitsmerkmale - Kunstschutzfähigkeit von den üblichen Darstellungen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Deutschlanddecke

    § 7 Abs. 2 GeschmMG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 789 (Ls.)
  • MDR 1958, 304
  • GRUR 1958, 351
  • DB 1958, 364
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Der Kunstschutz erstreckt sich nur auf die individuelle Schöpfung in ihrer konkreten Ausführung, nicht dagegen auf den dargestellten Gegenstand als solchen, bestimmte Formungsideen oder einzelne abstrakte Motive (BGHZ 5, 1 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren).

    Das Berufungsgericht beruft sich in diesem Zusammenhang auf die von dem erkenndenden Senat im Hummelurteil herausgestellten Grundsätze (BGHZ 5, 1 ff [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] ).

    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe).

  • BGH, 19.04.1955 - I ZR 172/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe).
  • BGH, 16.02.1956 - II ZR 141/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe).
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 129/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Auch war die Feststellung der Gründe für die Kündigung des Vertragsverhältnisses zwischen Ossen und der Klägerin für die Entscheidung des Rechtsstreits deshalb bedeutsam, weil in Ausnahmefällen eine Geheimhaltungspflicht auch über die Beendigung eines Vertragsverhältnisses hinaus bestehen kann, wenn dessen vorzeitige Lösung zu dem Zweck herausgefordert worden ist, Geschäftsgeheimnisse zu Wettbewerbszwecken auszunutzen (BGH GRUR 1955, 402).
  • BGH, 21.11.1950 - I ZR 49/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Der Beweis des ersten Anscheins setzt Tatbestände voraus, die nach der Regel des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in bestimmter Richtung zu verlaufen pflegen (RGZ 130, 358, BGH GRUR 1951, 70 ff).
  • BGH, 13.07.1956 - I ZR 137/55

    Verkehrsgeltung von Zeichen

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe).
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
    Sie deckt sich mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist (BGHZ 5, 1, 11 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummelfiguren; 21, 266 - Rohwerke für Uhren; BGH GRUR 1953, 40 - Goldzack; GRUR 1954, 337 - Radschutzkappen; GRUR 1957, 83 - Wasserzähler; Urteil vom 19.04.1955 - I ZR 172/53 - Reisemappe).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01

    Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"

    Das Urheberrecht schützt selbst Werke nur gegen ihre unbefugte Verwertung als solche in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht gegen ihre bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 14.1.1958 - I ZR 40/57, GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke).
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Es ist anerkannt, daß die Nachbildung von Gegenständen, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, gestattet ist (BGHZ 37, 1, 19 f [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; BGH GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke).
  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Es entspricht gefestigter Rechtsüberzeugung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die bloße Nachahmung fremder Waren, die nicht unter Sonderrechtsschutz stehen, selbst bei maßstabgetreuem Nachbau für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, daß vielmehr, um einen Verstoß gegen § 1 UWG annehmen zu können, weitere über die Tatsache des bloßen Nachbaus hinausgehende Umstände hinzutreten müssen, die den Nachbau als sittenwidrig erscheinen lassen (BGHZ 5, 1, 10 - Hummelfiguren I; BGHZ 18, 175, 182 - Werbeidee; BGHZ 21, 266, 269 - Uhrenrohwerke; BGHZ 27, 351, 360 - Brotschriften; BGH GRUR 1953, 40, 41 - Goldzack; GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1958, 500, 503 - Mecki-Igel; GRUR 1959, 289, 291 - Rosenthal-Vase; GRUR 1960, 244, 246 - Similischmuck).

    Als ein besonders häufig in Erscheinung tretender Fall kann derjenige gelten, in welchem der Nachbau ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis betrifft, das Herkunfts- und Gütevorstellungen auslöst und in welchem der Nachahmende sich um die Verwechslungsgefahr nicht kümmert oder die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslungsgefahr nicht trifft, in welchem mithin eine vermeidbare Herkunftstäuschung vorliegt (unter anderem: BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Andererseits kann beim Vorliegen besonderer subjektiver Unlauterkeitsmerkmale ein Verstoß gegen § 1 UWG auch gegeben sein, wenn das nachgeahmte Erzeugnis keine Eigenart aufweist, die geeignet wäre, im Verkehr Herkunfts- und Gütevorstellungen auszulösen (BGH GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke).
  • BGH, 17.03.1961 - I ZR 140/59

    Rechtsmittel

    Diese subjektiven Unlauterkeitsmerkmale seien nicht nur geeignet, die Annahme der Verwechslungsgefahr unterstützend zu bestätigen, sondern auch das Verhalten der Herstellerfirma als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen, wenn die Eigenart des äußeren Erscheinungsbildes der klägerischen Maschine verneint werden solle (vgl. BGH GRUR 1958, 351-353 1. Sp. - Deutschlanddecke).

    Auch die Ausführungen des Berufungsgerichts, daß diese subjektiven Unlauterkeitsmerkmale ausreichten, das Verhalten der Herstellerfirma selbst dann als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG anzusehen, wenn die Eigenart des äußeren Erscheinungsbildes der Maschine der Klägerin verneint werden sollte, lassen einen Rechtsirrtum nicht zutage treten (BGH GRUR 1958, 351, 353 - Deutschlanddecke).

  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Die Ware des Verletzten müsse im Verkehr bekannt sein, also Verkehrsgeltung erworben haben, wobei es nicht immer darauf ankomme, ob die Voraussetzungen des § 25 WZG gegeben seien; sie verweist hierzu auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Januar 1958 (GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke), sowie auf die Pariser Übereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, Art. 10 bis, Londoner Fassung Abs. 111 Nr. 1, wonach die Verbandsländer verpflichtet sind, jegliches Tun zu untersagen, "das geeignet ist, auf welchem Weg es auch sei, eine Verwechslung mit der Niederlassung ... eines Wettbewerbers hervorzurufen".
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 145/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Haftungsausschluss gegenüber Dritten bei

    Ein solcher Umstand ist in einem Vertrauensbruch zu erblicken, wobei nicht erforderlich ist, daß der Nachahmende selbst den Vertrauensbruch begangen hat, es vielmehr genügt, wenn er fremden Vertrauensbruch für sich ausnutzt (BGH GRUR 1958, 351, 353, 354 - Deutschlanddecke).

    Ein weiterer die Sittenwidrigkeit des Handelns der Beklagten begründender Umstand liegt darin, daß dieser die Stellung des Klägers auf dem deutschen Markt für sieh ausgenutzt hat, indem sie den Abnehmern unter der gleichen Aufmachung, unter der van Ei. bisher das Erzeugnis des Klägers angeboten hatte, ein anderes Erzeugnis vertrieb (vgl. hierzu BGH GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke).

  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Der Neuheit des Modells steht es nach diesem Recht insbesondere auch entgegen, wenn der Inhaber die Anmeldung und Niederlegung erst vornimmt, nachdem ein nach dem Modell gefertigtes Erzeugnis verbreitet worden ist (§ 7 Abs. 2 GeschmMG), mag diese Verbreitung auch auf den Inhaber des Musters oder Modells zurückgehen (BGH GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke).
  • LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 121/06
    Es ist anerkannt, daß die Nachbildung von Gegenständen, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, gestattet ist (BGHZ 37, 1, 19 f. - AKI 1 ; BGH in GRUR 1958, 351 Deutschlanddecke).
  • BGH, 08.04.1976 - X ZR 36/73

    Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach § 24 Abs. 5

    Dies wäre aber eine weitere Vorausetzung, von deren Bejahung die Zuerkennung eines wettbewerblichen Schutzes gegen die Nachahmung abhängig ist (vgl. BGHZ 21, 266, 270 - Uhrenrohwerke; BGH GRUR 1954, 337, 339 - Radschutz; GRUR 1958, 351, 352 - Deutschlanddecke; GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose; BGHZ 41, 55 57/58 - Klemmbausteine; BGHZ 50, 125 - Pulverbehälter).
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 21/68

    Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren für Trinkglasuntersetzer - Bedeutung des

  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 52/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.04.1967 - Ib ZR 26/65

    Ersatz des entgangenen Gewinns wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens - Erstellung

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