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   BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11   

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https://dejure.org/2012,28516
BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11 (https://dejure.org/2012,28516)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - I ZR 41/11 (https://dejure.org/2012,28516)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - I ZR 41/11 (https://dejure.org/2012,28516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 14 Abs 5 MarkenG, § 14 Abs 6 MarkenG, § 19 MarkenG, Art 2 Abs 1 Buchst a Nr i EGV 1383/2003
    Markenverletzung: Begriff der Produktfälschung; Ansprüche über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus bei Wiederholungsgefahr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich des Inverkehrbringens gefälschter Markenprodukte im gewerblichen Rechtsschutz

  • online-und-recht.de

    Markenverletzung: Begriff der Produktfälschung; Ansprüche über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus bei Wiederholungsgefahr

  • rewis.io

    Markenverletzung: Begriff der Produktfälschung; Ansprüche über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus bei Wiederholungsgefahr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit von Unterlassungsansprüchen hinsichtlich des Inverkehrbringens gefälschter Markenprodukte im gewerblichen Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eindeutig auf den Vertrieb von Produktfälschungen bezogener Unterlassungsantrag ist hinreichend bestimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 88
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11
    Innerhalb des Rahmens zulässiger Verallgemeinerungen hält sich die Urteilsformel nach den Klageanträgen zu III bis V. Soweit sich die Beschwerde dagegen für ihre gegenteilige Ansicht auf die Senatsentscheidung "Filialleiterfehler" (BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 910 = WRP 2000, 1258) beruft, ist dort lediglich ausgeführt, dass die Annexansprüche im Umfang zulässiger Verallgemeinerung nicht bestehen, soweit der Unterlassungsantrag nur unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr begründet ist.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11
    a) Der Unterlassungsantrag der Klägerin und das entsprechende Verbot sind unter Berücksichtigung der Klagebegründung, die zur Auslegung des Klageantrags und der Urteilsformel heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 25 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet), hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11
    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus für solche Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10, GRUR 2012, 630 Rn. 19 = WRP 2012, 824 - CONVERSE II).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Auszug aus BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11
    Originalmarkenwaren sind dagegen solche Waren, bei denen die Marke vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung an der Ware angebracht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 52/10, GRUR 2012, 626 Rn. 21 = WRP 2012, 819 - CONVERSE I).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2021 - 6 U 249/19

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vergütungsberatung bei Kreditinstituten

    Eine reine Erstbegehungsgefahr für eine Erbringung kann einen Auskunftsanspruch nicht begründen, da (noch) keine Verletzungshandlung vorgelegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZR 41/11 - PUMA-Sportschuhe).
  • KG, 14.04.2015 - 5 U 17/13

    Darlegungs- und Beweislast im Streit um das Inverkehrbringen von gefälschten

    Der Beklagten kann aber der Vertrieb von Fälschungen (ohne Zustimmung der Klägerin hergestellter Schuhe, vergleiche BGH, GRUR-RR 2013, 88 TZ 9 - Puma-Sportschuhe) dann nicht untersagt werden, wenn die Klägerin (bzw. ein Dritter mit ihrer Zustimmung) diese Fälschungen im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht hat.

    Insbesondere hat sie weder eine lückenlose Erwerbskette bis hin zur Markeninhaberin (und sei es auch über Händler außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums - das vorliegend beantragte und ausgesprochene Verbot erfasst nur Fälle einer Markenfälschung, die ohne Zustimmung der Markeninhaberin in den Verkehr gebracht worden ist, vergleiche BGH, GRUR 2012, 626 TZ 42 - Converse I; GRUR-RR 2013, 88 TZ 8, 12 - Puma-Sportschuhe) im Einzelnen konkret dargetan noch hierfür Beweis angetreten.

  • OLG München, 12.11.2020 - 29 U 799/19

    Beweislastumkehr nur bei Marktabschottung

    Nichts anderes gilt vorliegend allerdings auch in Bezug auf den zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs geltend gemachten weitergehenden Auskunftsanspruch, den das Landgericht zu Unrecht auf die 17 Paar Schuhe aus den Testkäufen beschränkt hat, denn auch der Schadensersatzanspruch (und folglich der entsprechende unselbständige Auskunftsanspruch) beschränkt sich nicht auf die konkret festgestellte Verletzungshandlung, sondern ebenfalls auf kerngleiche solche (BGH, Beschluss v. 19.04.2012, I ZR 41/11, BeckRS 2012, 20448, Rn. 14 - PUMA-Sportschuhe).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der

    Ohnehin gilt der Grundsatz, dass der Unterlassungsantrag und das entsprechende Verbot unter Berücksichtigung der Klagebegründung, die zur Auslegung des Klageantrages und der Urteilsformel heranzuziehen ist, zu verstehen sind (BGH B. v. 19.04.2012 - I ZR 41/11 [Tz. 8]).
  • OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18

    Markenrechtliche Ansprüche aus einer Unionswortmarke Parteifähigkeit einer

    Antrag und Tenor sind unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen (vgl. BGH BeckRS 2012, 20448 Rn. 8 - PUMA-Sportschuhe m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 04.11.2022 - 38 O 26/22
    b) Diesen Erfordernissen ist regelmäßig genügt, wenn der Anspruchssteller seine Anträge auf die zu seiner Begründung angeführte konkrete Verletzungshandlung bezieht, weil sich durch die Bezugnahme auf die beanstandete Handlung und unter Heranziehung des zur Begründung des Anspruchs gehaltenen Sachvortrags für gewöhnlich eindeutig ergeben wird, welche Verhaltensweisen dem Anspruchsgegner verboten werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2021 - I ZR 126/19 - Dr. Z [unter II 3 a aa]; Beschluss vom 4. Februar 2021 - I ZR 79/20 [unter III 2 a]; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II [unter B I 1]; Urteil vom 8. November 2018 - I ZR 108/17 - Deutschland-Kombi [unter II 1]; Urteil vom 28. November 2013 - I ZR 7/13 - Online-Versicherungsvermittlung [unter II 2 a]), über welche Handlungen er Auskunft erteilen und welche Handlungen seine Schadensersatzpflicht begründen sollen, wobei - da Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus für solche Handlungen gegeben sein können, in denen das Charakteristische dieser Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZR 41/11 [unter III 1 b]; Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 68/08 - Restwertbörse [unter II 3 c]) - bei der Geltendmachung von auf eine konkrete Verletzungshandlung bezogenen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzfeststellungsansprüchen Antrag und Urteilsformel alle Verletzungshandlungen erfassen, die der konkret festgestellten im Kern gleichartig sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - I ZR 137/10 - CONVERSE II [unter II 1 c]).
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