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   BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82   

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https://dejure.org/1984,1960
BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82 (https://dejure.org/1984,1960)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - I ZR 42/82 (https://dejure.org/1984,1960)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - I ZR 42/82 (https://dejure.org/1984,1960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Kündigungsgrund für Untervertretungsvertrag - Anspruch auf Provisionszahlung von Handelsvertreter - Anforderungen an "begründeten Anlass" als Kündigungsgrund bei rechtmäßigem Verhalten - Sinn und Zweck des § 89b Handelsgesetzbuch (HGB)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 89 b Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 3 S. 1
    Kündigung eines Untervertretervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Begründeter Anlass des UV bei fehlendem Angebot auf Vertragsfortsetzung zu angemessenen Bedingungen, Nachschieben von Gründen, Vorbereitung nachvertraglicher Konkurrenztätigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 204
  • VersR 1984, 1091
  • BB 1985, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1975 - I ZR 138/74

    Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses ohne begründeteten Anlass -

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Das schließt freilich nicht aus, im Rahmen der Billigkeitserwägungen nach § 89 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HGB die Gründe für die Vertragsauflösung mitzuberücksichtigen (BGH Urt. v. 28.11.1975 - I ZR 138/74, NJW 1976, 671).

    Auch wird sich das Berufungsgericht im Rahmen der Billigkeitserwägungen des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB mit den Gründen der Vertragsauflösung noch zu befassen haben (BGH Urt. v. 28.11.1975 - I ZR 138/74 = NJW 1976, 671).

  • BGH, 13.03.1969 - VII ZR 174/66

    Bemessung des Ausgleichsanspruchs des Untervertreters aufgrund von

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Das Berufungsgericht ist zwar von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 5, 8; BGH Urt. v. 20.11.1969 - VII ZR 175/67, WM 1970, 166) ausgegangen, wonach ein Verhalten des Hauptvertreters, das dem Untervertreter begründeten Anlaß zur Kündigung geben könne, auch darin zu finden sei, daß der Hauptvertreter nach erfolgter Kündigung des Unternehmers dem Untervertreter keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu für diesen annehmbaren Bedingungen geboten habe.

    Das Berufungsgericht hat noch keine Feststellungen zu den zwischen den Parteien streitigen Behauptungen getroffen, ob die Voraussetzungen der Vorschriften des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 HGB gegeben seien, ob der Beklagte nämlich durch die Tätigkeit des Klägers einen Kundenstamm erworben habe, und ob der Kläger Provisionsverluste erlitten habe, obwohl er seine Tätigkeit nunmehr unmittelbar für die Firma Ertelt bei den gleichen Kunden ausüben konnte (BGHZ 52, 5, 12).

  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 254/62

    Treuepflicht des Unternehmers gegenüber dem Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Das Berufungsgericht hat nämlich keine Feststellungen dazu getroffen, daß der Kläger durch sein Verhalten die von der Firma E. gegenüber dem Beklagten ausgesprochene Kündigung beeinflußt habe (vgl. BGH Urt. v. 18.06.1964 - VII ZR 254/65, DB 1964, 1022 und dazu v. Brunn, DB 1964, 1841).
  • BGH, 20.11.1969 - VII ZR 175/67

    Ausgleichsanspruch - Untervertreter - Geschäftsverbindungen

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Das Berufungsgericht ist zwar von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 52, 5, 8; BGH Urt. v. 20.11.1969 - VII ZR 175/67, WM 1970, 166) ausgegangen, wonach ein Verhalten des Hauptvertreters, das dem Untervertreter begründeten Anlaß zur Kündigung geben könne, auch darin zu finden sei, daß der Hauptvertreter nach erfolgter Kündigung des Unternehmers dem Untervertreter keine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu für diesen annehmbaren Bedingungen geboten habe.
  • BGH, 12.06.1963 - VII ZR 272/61

    Kündigung des Handelsvertretervertrages aufgrund eines zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Nach dem Sinn und Zweck des § 89 b Abs. 3 S. 1 HGB kommt es lediglich darauf an, ob im Zeitpunkt der Kündigung des Handelsvertreters objektiv ein Verhalten des Unternehmers vorlag, aus dem der Vertreter einen begründeten Anlaß für seine Kündigung herleiten konnte (BGHZ 40, 13, 14).
  • BGH, 09.10.1958 - VII ZR 160/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Neben der wirtschaftlichen Lage des Klägers infolge der Kündigung der Firma E. wird dabei allerdings zu beachten sein, daß einem Untervertreter im allgemeinen nicht verwehrt werden kann, sich schon während der Vertragsdauer nach einer neuen Vertretung umzusehen und auch einen Handelsvertretervertrag mit den Lieferanten des Hauptvertreters für die Zeit nach Ablauf des Untervertretervertrages abzuschließen (BGH Urt. v. 04.05.1959 - VII ZR 160/57, HVR Nr. 246; Schröder, Recht der Handelsvertreter, 5. Aufl., 1973, § 86 Rdnr. 43 b).
  • BGH, 04.04.1960 - II ZR 177/58

    Ausgleichsanspruch nach Kündigung eines Vertragsverhältnisses zwischen einem

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - I ZR 42/82
    Das von dem Berufungsgericht gefundene Ergebnis läßt sich auch nicht daraus herleiten, daß bei der Entscheidung der Frage, ob einem Handelsvertreter die Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses zugemutet werden kann, das eigene Verhalten des kündigenden Vertreters mitberücksichtigt werden muß (BGH Urt. v. 04.04.1960 - II ZR 177/58, VersR 1960, 462).
  • KG, 08.06.2018 - 9 U 41/16

    Wegfall des Teilvergütungsanspruchs des gekündigten Dienstverpflichteten:

    Es ist also nicht entscheidend, ob das Verhalten des Unternehmers schon im Zeitpunkt der Kündigung Motiv für die Kündigung des Handelsvertreters war; es genügt vielmehr, dass der Handelsvertreter sich - wenn auch später, ... - auf diesen begründeten Anlass zur Kündigung (...) beruft." (BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - I ZR 42/82 -, Rn. 17, juris).

    47 (3) Der Senat schließt sich der auch bei der Auslegung der Vorschrift des § 628 Abs. 1 S. 2 BGB zu einem überzeugenderen Ergebnis führenden Argumentation des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 12. Juni 1963 - VII ZR 272/61 -, juris; Urteil vom 23. Mai 1984 - I ZR 42/82 -, Rn. 17, juris) an.

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2019 - 16 U 120/18

    AA des VV, Eigenkündigung einer VV-GmbH bei vereinbarter Beendigung des VVV im

    Bei seiner Kündigung braucht sich der Handelsvertreter auf einen begründeten Anlass nicht zu berufen; er ist vielmehr berechtigt, einen bei der Kündigung bereits vorliegenden, ihm aber erst später bekannt werdenden begründeten Anlass mit ausgleichserhaltender Wirkung nachzuschieben (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 1984, Az.: I ZR 42/82, zitiert nach juris).
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