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   BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61   

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https://dejure.org/1962,57
BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61 (https://dejure.org/1962,57)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1962 - I ZR 43/61 (https://dejure.org/1962,57)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1962 - I ZR 43/61 (https://dejure.org/1962,57)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2149
  • MDR 1962, 963
  • GRUR 1963, 270
  • DB 1962, 1433
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    In Fällen dieser Art würde es dem Gedanken von Treu und Glauben, der auch das Prozeßrecht beherrscht (vgl. Staudinger, BGB, 11. Aufl., § 242, Anm. A 58 mit zahlreichen Nachweisungen), widersprechen, wollte man den Kläger an der für ihn grundsätzlich bestehenden vollen Darlegungs- und Beweispflicht festhalten; es ist vielmehr, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. Januar 1961 (GRUR 1961, 356, 359 - Prossedienst) unter Bezugnahme auf einschlägige Entscheidungen des Reichsgerichts näher ausgeführt hat, hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, deren Aufklärung nach Lage der Sache vom Kläger billigerweise nicht erwartet werden kann, eine Darlegungs- und Beweispflicht des Beklagten anzunehmen.

    Die Klägerin stand - ähnlich wie im Falle der Entscheidung in GRUR 1961, 356, 359 - Pressedienst - völlig außerhalb des tatsächlichen Geschehensablaufs, der für die Beurteilung der Wahrheit der Werbebehauptung in Betracht kommt.

  • BGH, 01.12.1960 - I ZR 6/59
    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Der Revision ist zuzugeben, daß die unterschiedlichen Wortfassungen an den erwähnten Stellen der Urteilsbegründung in einen schwer lösbaren Widerspruch zueinander stehen und erhebliche Zweifel in der Richtung offen lassen, ob das Berufungsgericht bei seinen Überlegungen den richtigen Maßstab angelegt und beachtet hat, daß eine Irreführung des Verkehrs im Sinne des § 3 UWG nach feststehender Rechtsprechung schon dann gegeben ist, wenn ein nicht völlig unbeachtlicher Teil der beteiligten Kreise getäuscht wird (siehe u.a. BGH GRUR 1961, 193, 196 - Medaillenwerbung - und GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher).

    Besonders ist das für solche Fälle anerkannt worden, in denen bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln waren und der Richter oder die Mitglieder des zur Entscheidung berufenen Kollegiums selbst diesem Personenkreis angehörten (vgl. BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina-Urkölsch; BGH GRUR 1961, 193, 195 - Medaillenwerbung - und GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher).

  • BGH, 14.04.1961 - I ZR 150/59

    Feldstecher

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Der Revision ist zuzugeben, daß die unterschiedlichen Wortfassungen an den erwähnten Stellen der Urteilsbegründung in einen schwer lösbaren Widerspruch zueinander stehen und erhebliche Zweifel in der Richtung offen lassen, ob das Berufungsgericht bei seinen Überlegungen den richtigen Maßstab angelegt und beachtet hat, daß eine Irreführung des Verkehrs im Sinne des § 3 UWG nach feststehender Rechtsprechung schon dann gegeben ist, wenn ein nicht völlig unbeachtlicher Teil der beteiligten Kreise getäuscht wird (siehe u.a. BGH GRUR 1961, 193, 196 - Medaillenwerbung - und GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher).

    Besonders ist das für solche Fälle anerkannt worden, in denen bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln waren und der Richter oder die Mitglieder des zur Entscheidung berufenen Kollegiums selbst diesem Personenkreis angehörten (vgl. BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina-Urkölsch; BGH GRUR 1961, 193, 195 - Medaillenwerbung - und GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher).

  • BGH, 25.02.1955 - I ZR 124/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    zu entscheiden ist, bei einer - rechtsgrundsätzlich nicht ausgeschlossenen - Anwendung der eigenen Sachkunde besondere Vorsicht geboten und vielfach eine fremde Hilfe nicht zu entbehren (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 481, 483 - Hamburger Kinderstube -, 1960, 126 ff - Sternbild - und 1961, 193, 195 - Medaillenwerbung).
  • BGH, 27.10.1959 - I ZR 55/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Die hierin liegende, jedoch überwindbare Schwierigkeit kann es aber nicht rechtfertigen, das Beweismittel der Meinungsbefragung grundsätzlich abzulehnen; es wird vielmehr im Einzelfalle Aufgabe des Tatrichters sein, für die Art der Durchführung der Befragung durch geeignete Abfassung der Beweisfragen eine brauchbare Grundlage zu schaffen und gegebenenfalls schon seinerseits Vorschläge für die den Auskunftspersonen zu stellenden Fragen zu machen (BGH GRUR 1960, 232, 234 - Feuerzeugausstattung).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Sollten jedoch bei allen diesen Untersuchungen durchgreifende Bedenken gegen die Wahrheit der Werbebehauptung nicht hervortreten, so wird das Berufungsgericht schließlich erneut zu erwägen haben, ob nicht die möglichen Nachwirkungen der eingestandenermaßen irreführenden, im Jahre 1960 betriebenen Anzeigenwerbung der Beklagten zur Anlegung eines besonders strengen Maßstabes nötigen und ob die beanstandete Behauptung bei der Prüfung auf ihren Wahrheitsgehalt auch diesen erhöhten Anforderungen standhält (vgl. hierzu BGH GRUR 1958, 86, 89 - Ei-fein).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Besonders ist das für solche Fälle anerkannt worden, in denen bei Gegenständen des allgemeinen Bedarfs die Anschauungen des unbefangenen Durchschnittskäufers zu ermitteln waren und der Richter oder die Mitglieder des zur Entscheidung berufenen Kollegiums selbst diesem Personenkreis angehörten (vgl. BGHZ 4, 96, 107 [BGH 30.11.1951 - I ZR 9/50] - Farina-Urkölsch; BGH GRUR 1961, 193, 195 - Medaillenwerbung - und GRUR 1961, 538, 540 - Feldstecher).
  • BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54

    Schutzumfang von Verbandszeichen

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Die Meinungsbefragung ist, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (s. u.a. BGHZ 21, 182, 195 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; BGH GRUR 1957, 426, 428 - Getränkeindustrie), ein zulässiges und vielfach auch geeignetes Beweismittel.
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
    Die Meinungsbefragung ist, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (s. u.a. BGHZ 21, 182, 195 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Funkberater; BGH GRUR 1957, 426, 428 - Getränkeindustrie), ein zulässiges und vielfach auch geeignetes Beweismittel.
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme (BVerwGE 3, 267, 273; 12, 247, 250; Berg JuS 1977, 23, 27) , die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil (vgl BVerfG aaO; BGH LM Nr. 56 zu § 3 UWG = NJW 1962, 2149; BGH LM Nr. 92 zu § 48 Abs. 2 EheG = NJW 1968, 1825; BGH NJW 1971, 241, 242 f; BGHZ 72, 132, 136) und die Zurechenbarkeit der Ungewissheit bzw Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (BVerwGE 44, 265, 271; 55, 288, 297) .
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Die Auferlegung einer sogenannten sekundären Behauptungslast ist auch außerhalb der genannten Rechtsgebiete in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und im Schrifttum zumindest dann anerkannt, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozeßgegner zumutbar nähere Angaben machen kann (BGH, Urt. v. 20.1.1961 - I ZR 79/59, NJW 1961, 826, 828 - Pressedienst; Urt. v. 13.7.1962 - I ZR 43/61, GRUR 1963, 270, 272 = WRP 1962, 404 - Bärenfang; BGHZ 120, 320, 327 - Tariflohnunterschreitung; BGH, Urt. v. 15.10.1986 - IVb ZR 78/85, NJW 1987, 1201; Urt. v. 11.6.1990 - II ZR 159/89, NJW 1990, 3151 f. mit Anm. Schreiber, JR 1991, 415; Urt. v. 17.10.1996 - IX ZR 293/95, NJW 1997, 128, 129; Baumgärtel, Beweislastpraxis im Privatrecht, Rdn. 303 ff.; Arens, ZZP 96 (1983), 1, 21 ff.; Zöller/Greger, ZPO, 21. Aufl., Vor § 284 Rdn. 34; MünchKommZPO/Peters, § 138 Rdn. 21 f.; Musielak/Stadler, ZPO, § 138 Rdn.10 f.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Diese Erwägung beruhte ihrerseits auf der Annahme, daß die Verkehrsauffassung - insbesondere wenn der angesprochene Verkehr aus einem weitgespannten und vielschichtigen Personenkreis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1962 - I ZR 43/61, GRUR 1963, 270, 273 = WRP 1962, 404 - Bärenfang; Urt. v. 7.7.1978 - I ZR 38/77, GRUR 1978, 652, 653 = WRP 1978, 656 - mini-Preis) - uneinheitlich ist, weil sie davon abhängt, wie aufmerksam, informiert und verständig die einzelnen Verbraucher sind.
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