Rechtsprechung
BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
UrhG § 15 Abs. 2 und 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Die Realität II
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 15 Abs 2 UrhG, § 15 Abs 3 UrhG, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe eines auf einer Website öffentlich zugänglichen, geschützten Videofilms bei Einbettung in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik - Die Realität II - IWW
§§ 15, ... 19a UrhG, § 15 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 2 UrhG, § 19 UrhG, § 20 UrhG, § 21 UrhG, § 22 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG, § 91a ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, Art. 267 Abs. 3 AEUV, § 148 ZPO, Art. 267 AEUV
- JurPC
Die Realität II
- aufrecht.de
Die Realität II
- Wolters Kluwer
Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing"; Wiedergabe fremder Werke auf der eigenen Internetseite in Form eines in dieser Seite ...
- kanzlei.biz
"Framing" ist nicht zwangsläufig urheberrechtswidrig
- debier datenbank
Die Realität II
Art. 267 Abs. 3 AEUV
- rewis.io
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe eines auf einer Website öffentlich zugänglichen, geschützten Videofilms bei Einbettung in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik - Die Realität II
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbettung eines auf einer Internetseite mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers für alle Internetnutzer frei zugänglichen Werkes in eine eigene Internetseite im Wege des "Framing"; Wiedergabe fremder Werke auf der eigenen Internetseite in Form eines in dieser Seite ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Realität II
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (50)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Keine Urheberrechtsverletzung durch "Framing" bei rechtmäßiger Quelle
- internet-law.de (Kurzinformation)
Kann man beim Teilen und Verlinken von Videos das Urheberrecht verletzen?
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Framing nur bei legaler Quelle - Die zweite Realität der Bundesrichter
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Framing ist nicht urheberrechtswidrig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Einbettung urheberrechtlich geschützter Inhalte per Framing zulässig, wenn diese mit Zustimmung des Rechteinhabers auf einer Drittplattform für alle Internetnutzer veröffentlicht wurden
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit des "Framing"
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Framing verstößt nicht zwingend gegen Urheberrecht
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit des »Framing«
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Neue rechtliche Risiken für das Framing
- heise.de (Pressebericht, 09.07.2015)
Einbetten von Internetvideos verletzt kein Urheberrecht
- faz.net (Pressemeldung, 09.07.2015)
Unter Vorbehalt: Einbinden fremder Internetvideos erlaubt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Framing fremder Internetseiten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Framing fremder Videos auf der eigenen Internetseite
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Framing
- verweyen.legal (Pressemitteilung)
Framing kein Verstoß gegen das Urheberrecht - Die Realität II
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
"Framing" verletzt nicht zwangsläufig das Urheberrecht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Framing" verletzt nicht zwangsläufig das Urheberrecht
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Framing kein Verstoß gegen das Urheberrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit des "Framing"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Framing ist idR. keine Urheberrechtsverletzung: Die Realität II
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine öffentliche Wiedergabe durch "Framing" bei frei zugänglichen Werken
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Einbettung eines auf "YouTube" zugänglichen Videofilms
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zulässigkeit des "Framing"
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Die Realität II
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine öffentliche Wiedergabe durch "Framing" bei frei zugänglichen Werken
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Framing von illegalen Videos unzulässig
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Einbinden von YouTube-Videos: Was ist erlaubt?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
- wvr-law.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Einbetten freigegebener Youtube-Videos erlaubt
- haerlein.de (Kurzinformation)
Fremde Inhalte auf eigene Website einbetten?
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Auch bei "Framing" kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Urheberrechtsverletzung bei Framing
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Urheberrechtsverletzung durch "Framing"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Verletzung des Urheberrechts beim Framing
- anwalt.de (Kurzinformation)
Framing - Inhalte mit Zustimmung ins Netz gelangt?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit des Framing
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Framing fremder Videos unzulässig, wenn diese ohne Zustimmung des Rechteinhabers bei YouTube & Co. eingestellt worden sind
- anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Framing
- juraforum.de (Kurzinformation)
Framing von Videos auf eigener Homepage bedingt erlaubt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Youtube: Framing als Urheberrechtsverletzung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Framing grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von Framing bestätigt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verletzung des Urheberrechts beim Framing
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Risiken beim Kopieren und Einbetten von fremden Videos
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Integration fremder Videos in eigene Internetseiten
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
"Framing": Mit oder ohne Einwilligung hochgeladen?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Framing von Videos auf eigener Homepage bedingt erlaubt
- archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2015)
Framing: Verletzt ein Link das Urheberrecht?
- anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Framing von You Tube-Videos ggf. verboten!
Besprechungen u.ä. (6)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
BGH lässt Framing nur bei legaler Quelle zu - Die zweite Realität der Bundesrichter
- mueller.legal (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Überraschende Entscheidung zum Framing - es kommt auf die Erlaubnis des Rechtsinhabers an
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Begriff der öffentliche Wiedergabe eines geschützten Werks
- raschlegal.de (Kurzanmerkung)
Framing kein Verstoß gegen das Urheberrecht"?
- anwalt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Framing
- noerr.com (Entscheidungsbesprechung)
Digital Media - Embedding, Framing und Linking
Sonstiges
- new-media-law.net (Sitzungsbericht und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Bestwater Terminsbericht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2015, 28
- NJW 2016, 2273 (Ls.)
- ZIP 2015, 55
- MDR 2016, 105
- GRUR 2016, 171
- MMR 2016, 190
- K&R 2016, 109
- ZUM 2016, 365
- afp 2016, 59
Wird zitiert von ... (36)
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16
Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
b) Eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG erfordert, dass Dritten der Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk eröffnet wird, das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 9/08, BGHZ 185, 291 Rn. 19 - Vorschaubilder I;… Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 23 = WRP 2011, 88 - Session-ID; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II).Die Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgestellten Lichtbilds mit der eigenen Internetseite mittels eines elektronischen Verweises (Links) stellt dagegen keine urheberrechtliche Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar, weil allein der Betreiber der fremden Internetseite, der das Lichtbild ins Internet gestellt und dadurch öffentlich zugänglich gemacht hat, darüber entscheidet, ob es der Öffentlichkeit zugänglich bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 - Paperboy;… BGH, GRUR 2011, 56 Rn. 24 - Session-ID;… GRUR 2013, 818 Rn. 24 - Die Realität I; GRUR 2016, 171 Rn. 14 - Die Realität II).
Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte sich die von Google gelieferten Vorschaubilder durch die Einbettung in ihre Internetseite zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 27 - Die Realität II).
Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 UrhG enthält keine abschließende, sondern eine beispielhafte ("insbesondere") Aufzählung der dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsrechte und lässt deshalb die Anerkennung unbenannter Verwertungsrechte der öffentlichen Wiedergabe zu (vgl. BGHZ 156, 1, 13 - Paperboy; BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 16 - Die Realität II).
Ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe ist daher in richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 2 UrhG anzunehmen, soweit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG weitergehende Rechte als die in § 15 Abs. 2 Satz 2 UrhG benannten Rechte der öffentlichen Wiedergabe gewährt (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 17 - Die Realität II; BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - I ZR 267/15, GRUR 2017, 514 Rn. 17 = WRP 2017, 569 - Cordoba).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Nutzer diesen Zugang tatsächlich genutzt haben (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 23 - Die Realität II;… GRUR 2017, 514 Rn. 24 - Cordoba).
Es kann offenbleiben, ob in einem solchen Vermerk ein wirksamer Hinweis darauf gesehen werden kann, dass der Rechtsinhaber seine Zustimmung zur öffentlichen Wiedergabe der Fotografie auf die öffentliche Wiedergabe auf dieser Internetseite beschränkt (BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 35 - Die Realität II).
- BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15
AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste …
Er hat damit diesen Teil des Werkes den Internetnutzern von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich gemacht (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II). - BGH, 23.02.2017 - I ZR 267/15
Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG diese Rechte in seinem Anwendungsbereich vollständig harmonisiert und die Mitgliedstaaten das durch diese Vorschrift begründete Schutzniveau daher weder unterschreiten noch überschreiten dürfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 Rn. 33 bis 41 = WRP 2014, 414 - Svensson/Retriever Sverige; BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 17 = WRP 2016, 224 - Die Realität II).In diesen Fällen entscheidet allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt; wird das Werk nach dem Setzen des Links von der fremden Internetseite entfernt, geht der Link ins Leere (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 - Paperboy;… Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 24 = WRP 2011, 88 - Session-ID;… Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 9 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 14 - Die Realität II).
Ferner stünde die Annahme, ein Werk, das mit Zustimmung des Rechtsinhabers auf einer Internetseite für alle Internetnutzer frei zugänglich ist, dürfe ohne Zustimmung des Rechtsinhabers auch auf anderen Internetseiten eingestellt und für alle Internetnutzer öffentlich zugänglich gemacht werden, nicht mit dem in Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG niedergelegten Grundsatz in Einklang, wonach sich die in Art. 3 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie bezeichneten Rechte der öffentlichen Wiedergabe und der öffentlichen Zugänglichmachung nicht mit den in deren Art. 3 genannten Handlungen der öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung erschöpfen (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 35 - Die Realität II;… vgl. auch EuGH, GRUR 2013, 500 Rn. 23 - ITV Broadcasting/TVC).
Dürfte ein Werk, das mit Zustimmung des Rechtsinhabers auf einer Internetseite für alle Internetnutzer frei zugänglich ist, ohne Zustimmung des Rechtsinhabers auch auf anderen Internetseiten eingestellt und öffentlich zugänglich gemacht werden, wäre dem Urheber weitgehend die Möglichkeit genommen, die wirtschaftliche Verwertung seines Werkes zu steuern und eine angemessene Beteiligung an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werkes sicherzustellen (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 35 - Die Realität II).
- BGH, 19.01.2017 - I ZR 242/15
East Side Gallery - Urheberrechtsschutz: Fotografieren eines Werkes an …
Ferner hat die Beklagte die Fotografie und damit das Gemälde im Sinne von § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht, indem sie die Fotografie auf ihrer Internetseite den Internetnutzern von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich gemacht hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II). - BGH, 05.11.2015 - I ZR 91/11
Werbung für den Erwerb eines Werkes greift in das Urheberrecht ein
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Richtlinie 2001/29/EG das Verbreitungsrecht vollständig harmonisiert und die Mitgliedstaaten das dadurch begründete Schutzniveau daher weder unterschreiten noch überschreiten dürfen (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 247/03, GRUR 2009, 840 Rn. 19 f. = WRP 2009, 1127 - Le-Corbusier-Möbel II, mwN; zum Recht der öffentlichen Wiedergabe vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 Rn. 33 bis 41 - Svensson/Retriever Sverige; BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 17 = WRP 2016, 224 - Die Realität II). - OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11
Die Realität III
Mit Urteil vom 09. Juli 2015 (GRUR 2016, 171 - Die Realität II) hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil vom 16. Februar 2012 aufgehoben soweit der Senat hinsichtlich der Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz und Freistellung von Abmahnkosten zum Nachteil der Klägerin erkannt hatte, und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Dass das beanstandete Verhalten der Beklagten das klägerische Ausschließlichkeitsrecht der öffentlichen Zugänglichmachung nach §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a UrhG nicht berührt, hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2012 - mit Billigung des Bundesgerichtshofes (vgl. GRUR 2016, 171 Tz. 12 ff. - Die Realität II; GRUR 2013, 8178 Tz. 8 f. - Die Realität I) - befunden.
Voraussetzung für die Verletzung eines in § 15 Abs. 2 UrhG unbenannten Rechts der öffentlichen Wiedergabe eines Werks in unkörperlicher Form ist (neben einer "Handlung der Wiedergabe", vgl. EuGH GRUR 2014, 360 Tz. 20 - Svensson u. a./Retriever Sverige, als welche die Bereitstellung von anklickbaren Links zu geschützten Werken auf fremden Websites zu qualifizieren ist, vgl. BGH GRUR 2016, 171 Tz. 23 - Die Realität II), dass die Wiedergabe gegenüber einer "neuen" Öffentlichkeit (d. h. einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und "recht vielen Personen", vgl. EuGH GRUR 2013, 500 Tz. 32 - ITV Broadcasting/TCV; EuGH GRUR 2014, 360 Tz. 21 - Svensson u. a./Retriever Sverige) erfolgt, nämlich für ein Publikum, welches der Rechtsinhaber, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte, nicht im Blick hatte (BGH GRUR 2016, 171 Tz. 26 - Die Realität II).
Dies ist stets der Fall, wenn sich die (nachfolgende) Wiedergabe (hier: das "framende" Linking) eines anderen technischen Verfahrens bedient, d. h. eines Verfahrens, welches sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe (hier: öffentliches Zugänglichmachen auf der Plattform "...") unterscheidet (BGH GRUR 2016, 171 Tz. 26 - Die Realität II; EuGH GRUR 2014, 1196 Tz. 14 -BestWater International/Mebes u. a.).
Einen solchen Fall entnimmt der Bundesgerichtshof (GRUR 2016, 171 Tz. 31 - Die Realität II) der Vorabentscheidung des EuGH in dieser Sache (GRUR 2014, 1196 Tz. 14 f. - BestWater International/Mebes u. a.) -vorbehaltlich einer künftigen abschließenden Klärung der Frage - für die Konstellation, dass der Link auf ein im Internet ohne Zustimmung des Berechtigten eingestelltes Werk führt, dieses Werk mithin der Öffentlichkeit bereits anfänglich ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht worden ist.
Die von der Klägerin verfochtene Beweislastumkehr lässt sich weder dem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes noch der Vorlageentscheidung des EuGH entnehmen, wenn dort übereinstimmend ausgeführt ist, dass "die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglich gemachten geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik ... allein keine öffentliche Wiedergabe iSv Art. 3 I RL 2001/29/EG darstellt, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet" (so EuGH GRUR 2014, 1196 Tz. 19 - BestWater International/Mebes u. a.; BGH GRUR 2016, 171 Tz. 27 - Die Realität II, Unterstreichung hinzugefügt).
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18
Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing
Eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG erfordert, dass Dritten der Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk eröffnet wird, das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 9/08, BGHZ 185, 291 Rn. 19 - Vorschaubilder I;… Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 23 = WRP 2011, 88 - Session-ID; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II).Ebenso wie bei der Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgestellten Lichtbilds mit der eigenen Internetseite mittels eines elektronischen Verweises (Links) entscheidet beim Framing allein der Betreiber der fremden Internetseite, der das Lichtbild ins Internet gestellt und dadurch öffentlich zugänglich gemacht hat, darüber, ob es der Öffentlichkeit zugänglich bleibt (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 [juris Rn. 56] - Paperboy;… BGH, GRUR 2011, 56 Rn. 24 - Session-ID;… GRUR 2013, 818 Rn. 24 - Die Realität I; GRUR 2016, 171 Rn. 14 - Die Realität II).
Ein solches ist in richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 2 UrhG anzunehmen, soweit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG weitergehende Rechte als die in § 15 Abs. 2 Satz 2 UrhG benannten Rechte der öffentlichen Wiedergabe gewährt (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 17 - Die Realität II; BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2017 - I ZR 267/15, GRUR 2017, 514 Rn. 17 = WRP 2017, 569 - Cordoba).
Eine Beschränkung der Zustimmung sollte dem Rechtsinhaber auch deshalb gestattet sein, weil er nur auf diese Weise die wirtschaftliche Verwertung seines Werks steuern und eine angemessene Beteiligung an der wirtschaftlichen Nutzung seines Werks sicherstellen kann (vgl. BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 35 - Die Realität II).
- BGH, 17.12.2015 - I ZR 21/14
Keine Urhebervergütung für das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten in …
aa) Die Vorschrift des § 15 Abs. 2 UrhG enthält keine abschließende, sondern eine beispielhafte ("insbesondere") Aufzählung der dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsrechte und lässt daher die Anerkennung unbenannter Verwertungsrechte der öffentlichen Wiedergabe zu (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 16 = WRP 2016, 224 - Die Realität II, mwN).Soweit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG weitergehende Rechte als die in § 15 Abs. 2 Satz 2 UrhG benannten Rechte der öffentlichen Wiedergabe verlangt, ist daher in richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 2 UrhG ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe anzunehmen (BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 17 - Die Realität II).
- OLG München, 28.01.2016 - 29 U 2798/15
Keine Täter- oder Teilnehmerhaftung eines Videoclip-Plattformbetreibers
Enthält die Berufungsbegründung zumindest zu einem Streitpunkt eine diesen Anforderungen genügende Begründung, ist die Berufung insgesamt zulässig, wenn die bezeichneten Umstände geeignet sind, der angegriffenen Entscheidung insgesamt die Grundlage zu entziehen (vgl. BGH GRUR 2016, 171 - Die Realität II Tz. 40 m. w. N.). - BGH, 11.01.2018 - I ZR 85/17
Krankenhausradio
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG diese Rechte in seinem Anwendungsbereich vollständig harmonisiert und die Mitgliedstaaten das durch diese Vorschrift begründete Schutzniveau daher weder unterschreiten noch überschreiten dürfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 Rn. 33 bis 41 = WRP 2014, 414 - Svensson/Retriever Sverige; BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 17 = WRP 2016, 224 - Die Realität II;… Beschluss vom 23. Februar 2017 - I ZR 267/15, GRUR 2017, 514 Rn. 17 = WRP 2017, 569 - Cordoba). - LG Hamburg, 13.06.2017 - 310 O 117/17
Haftung für Links: Nachforschungen können unzumutbar sein
- BGH, 15.03.2023 - IV ZR 40/21
Nochmal: Bei nur geringfügigem Belehrungsfehler ist ein Widerspruch treuwidrig!
- OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16
Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas
- BGH, 05.11.2015 - I ZR 76/11
Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke
- LG Hamburg, 17.06.2016 - 308 O 161/13
Internet-Blog - Urheberrechtsverletzung: Inlandsbezug eines Internetblogs mit …
- BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/18
Deutsche Digitale Bibliothek II - Urheberrechtsverletzung durch Framing
- OLG München, 10.03.2016 - 29 U 4077/15
Öffentliche Zugänglichmachung auf Handelsplattform - Angebot mit …
- BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17
Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem …
- KG, 18.06.2018 - 24 U 146/17
Framingschutz - Urheberrechtsschutz in digitalen Bibliotheken: Pflicht einer …
- BGH, 23.02.2017 - I ZR 92/16
Urheberrechtsschutz: Präsentation eines Produkts auf einer Messe im Inland als …
- OLG München, 01.06.2017 - 29 U 2554/16
Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung einer Testversion und …
- LG München I, 31.01.2022 - 21 O 14450/17
Verbot der Zugänglichmachung verlagsgebundener Fachartikel in Forschernetzwerk
- OLG Dresden, 22.11.2016 - 14 U 530/16
Verletzung des Urheberrechts durch Übertragung empfangener Fernseh- oder …
- LG Köln, 16.06.2016 - 14 O 355/14
Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der …
- LG München I, 20.02.2019 - 37 O 5140/18
Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform
- LG Hamburg, 01.06.2017 - 308 O 151/17
Loulou - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe bei …
- LG München I, 31.05.2016 - 33 O 6198/14
Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes
- LG Köln, 21.07.2016 - 14 O 255/15
- OLG Dresden, 04.01.2023 - 14 U 1307/22
- LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse: …
- LG München I, 20.02.2019 - 37 O 22800/16
Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform
- LG Köln, 01.12.2022 - 14 O 46/22
- LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 282/13
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen der Wiedergabe von …
- LG Hamburg, 23.12.2020 - 310 O 427/20
- LG Hamburg, 19.12.2018 - 308 O 145/17
- LG Stuttgart, 02.03.2021 - 17 O 333/18
Rechtsprechung
BGH, 16.05.2013 - I ZR 46/12 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- lexetius.com
Die Realität
Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1
- openjur.de
Art. 3 Abs. 1 RL29_2001
Die Realität - bundesgerichtshof.de
Die Realität
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, § 2 Abs 1 Nr 6 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 15 Abs 2 UrhG, § 19a UrhG
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite als öffentliche Wiedergabe - Die Realität - Telemedicus
Vorlagebeschluss des BGH zum Framing
- Telemedicus
Vorlagebeschluss des BGH zum Framing
- IWW
- JurPC
"Die Realität"
- Wolters Kluwer
Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
- unalex.eu
- kanzlei.biz
Framing als Urheberrechtsverletzung - Die Realität
- debier datenbank
Die Realität
Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/29/EG
- rewis.io
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite als öffentliche Wiedergabe - Die Realität
- ra.de
- rechtsportal.de
Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite als öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Die Realität
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
IT-Recht - Ist Verlinkung öffentliche Wiedergabe?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (48)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vor
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe betroffen? - Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" dem EuGH vorgelegt
- internet-law.de (Kurzinformation)
Frage der Urheberrechtsverletzung wegen Embedded Content an den EuGH vorgelegt
- lawblog.de (Kurzinformation)
Noch keine Entscheidung zum Framing
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Stellt das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter ohne deren vorherige Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung dar? / Öffentliches Zugänglichmachen von fremden YouTube-Videos
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Der EuGH muss über Haftung für Embedded Content und Zulässigeit von Framing entscheiden - Einbinden von Youtube-Videos - Die Realität
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage über Zulässigkeit von "Framing"
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Framing von Youtube Videos
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des »Framing« dem EuGH vorgelegt
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zulässigkeit des Framing bleibt weiter unklar
- heise.de (Pressebericht, 16.05.2013)
Einbetten von Youtube-Videos: Zulässig, aber...
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Oh du Fröhliche! Die Realität: Vorlagefrage an den EuGH zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von "Framing”
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zulässigkeit des "Framing"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
EuGH Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vorgelegt
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Die Realität
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorlagefrage an EuGH, ob Wiedergabe eines Werkes im Wege des "Framing" in jedem Fall öffentliche Wiedergabe darstellt
- spiegel.de (Pressebericht, 16.05.2013)
EuGH muss über YouTube-Einbindung entscheiden
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Rechtliche Zulässigkeit des sogenannten Framing
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" dem EuGH vorgelegt
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing” vor
- raschlegal.de (Kurzinformation)
BGH legt dem EuGH Frage zum Framing vor
- raschlegal.de (Kurzinformation)
BGH entscheidet über Zulässigkeit des Youtube-Framings
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Wer ein fremdes Werk als integralen Bestandteil seiner eigenen Website im Wege des Framing einbindet und es sich auf diese Weise zu eigen macht, nimmt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 15 II 2 UrhG vor.
- angster.net (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing” vor
- angster.net (Kurzinformation)
YouTube-Videos in fremden Websites eventuell Rechtsverletzung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
EuGH Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vorgelegt
- rechtambild.de (Kurzinformation)
BGH fragt den EuGH: Framing erlaubt?
- haufe.de (Kurzinformation)
"Framing" - Urheberrechtsverletzung oder nicht?
- new-media-law.net (Kurzinformation)
Framende Links
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Verlinkung eines fremden Beitrags auf eigener Website
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Framing
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Rechtsfalle Youtube: Unternehmer aufgepasst!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Framings
- anwalt.de (Pressemitteilung)
Urheberrechtliche Zulässigkeit des Framings
- juraforum.de (Kurzinformation)
Frage zur urheberrechtlichen Zulässigk an EugH
- anwalt.de (Kurzinformation)
Framing: Kann ich für das Einbetten fremder Inhalte auf meiner Internetpräsenz abgemahnt werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Framing und Urherberrecht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Frage zur urheberrechtlichen Zulässigk an EugH
- sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.04.2013)
BGH-Verhandlung zu Youtube-Videos: Streit um fremde Federn
- wordpress.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Urheberrechtsverletzung bei "Framing”?
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Sog. Framing von YouTube-Videos kann Rechtsverletzung darstellen
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
YouTube-Einbettung
- rechtambild.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Einbindung von YouTube-Videos verletzt eventuell Urheberrechte
- new-media-law.net (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Framing: Vorlagebeschluss an den EuGH
- ra-herrle.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Framing von You Tube-Videos ggf. verboten
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Einbetten fremder YouTube-Videos in Website eventuell Rechtsverletzung
Besprechungen u.ä. (9)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
EuGH-Vorlage: Verletzt Framing das Urheberrecht?
- internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrechtsverletzung durch Nutzung der Einbetten-Funktion von YouTube?
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Mein Youtube Euer Youtube: Framing - Einbetten von Youtube-Videos alltägliche, millionenfache Urheberrechtsverletzung?
- lexea.de (Entscheidungsbesprechung)
Urheberrechtliche Zulässigkeit von Framing und Embedding
- taz.de (Pressekommentar, 16.05.2013)
Mein Video, dein Video: Die Karlsruher Auslegung des Urheberrechts ist nicht zwingend
- rechtzweinull.de (Entscheidungsbesprechung)
Bundesgerichtshof legt Frage zur Rechtswidrigkeit beim "Einbetten” fremder Inhalte (Embedding) dem Europäischen Gerichtshof vor
- cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Framing: Haftet ein Blogger für eingebettete Inhalte? - Vorlage an den EuGH
- it-rechts-praxis.de (Entscheidungsbesprechung)
Bundesgerichtshof legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing" vor
- cr-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zum "Embedded Content” und YouTube: Praxisfolgen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2013, 11
- MDR 2013, 801
- GRUR 2013, 818
- GRUR Int. 2013, 826
- EuZW 2013, 600
- MMR 2013, 596
- K&R 2013, 483
- ZUM 2013, 662
- afp 2013, 228
- afp 2013, 330
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
Mit Beschluss vom 16. Mai 2013 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Frage zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2013, 818 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I):.Die Vorschrift des § 19a UrhG, die Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG ins nationale Recht umsetzt, erfordert nach der Rechtsprechung des Senats, dass Dritten der Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk eröffnet wird, das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (BGH, GRUR 2013, 818 Rn. 8 - Die Realität I, mwN).
Die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des "Framing" stellt danach kein öffentliches Zugänglichmachen dar, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt (vgl. BGH, GRUR 2013, 818 Rn. 9 - Die Realität I, mwN).
Insoweit kommt es - entgegen der vom Senat in seinem Vorlagebeschluss geäußerten Auffassung (vgl. BGH, GRUR 2013, 818 Rn. 26 - Die Realität I) - nicht darauf an, dass sich derjenige, der - wie im vorliegenden Fall die Beklagten - ein auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachtes fremdes Werk im Wege des "Framing" zum integralen Bestandteil seiner eigenen Internetseite macht, das fremde Werk durch eine solche Einbettung in seine eigene Internetseite zu eigen macht und sich damit das eigene Bereithalten des Werkes erspart, für das er die Zustimmung des Urhebers benötigte.
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16
Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
b) Eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG erfordert, dass Dritten der Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk eröffnet wird, das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 9/08, BGHZ 185, 291 Rn. 19 - Vorschaubilder I;… Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 23 = WRP 2011, 88 - Session-ID; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I;… Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II).Die Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgestellten Lichtbilds mit der eigenen Internetseite mittels eines elektronischen Verweises (Links) stellt dagegen keine urheberrechtliche Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar, weil allein der Betreiber der fremden Internetseite, der das Lichtbild ins Internet gestellt und dadurch öffentlich zugänglich gemacht hat, darüber entscheidet, ob es der Öffentlichkeit zugänglich bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 - Paperboy;… BGH, GRUR 2011, 56 Rn. 24 - Session-ID; GRUR 2013, 818 Rn. 24 - Die Realität I;… GRUR 2016, 171 Rn. 14 - Die Realität II).
Der Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung wird durch das tatsächliche Vorhalten eines Lichtbilds zum Abruf verwirklicht und nicht dadurch, dass der für den Internetauftritt Verantwortliche den - unzutreffenden - Eindruck erweckt, er halte das Lichtbild selbst zum Abruf bereit (vgl. BGH, GRUR 2013, 818 Rn. 9 - Die Realität I).
- BGH, 18.06.2015 - I ZR 14/14
Urheberrechtsschutz für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: …
(1) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in diesem Urteil ausgeführt, die Frage, ob ein Sachverhalt eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG (jetzt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG) darstelle, erfordere eine individuelle Beurteilung, bei der die drei (nachfolgend aufgeführten) unselbständigen und miteinander verflochtenen Kriterien, die der Gerichtshof in dem etwas anders gelagerten Kontext von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG aufgestellt habe, einzeln und in ihrem Zusammenwirken miteinander zu berücksichtigen seien, da sie - je nach Einzelfall - in sehr unterschiedlichem Maße vorliegen könnten (…vgl. EuGH, GRUR 2012, 593 Rn. 78 bis 81 - SCF/Del Corso; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 15. März 2012 - C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 29 und 30 - PPL/Irland; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 15 bis 19 = WRP 2013, 1047 - Die Realität).
- BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15
AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste …
Er hat damit diesen Teil des Werkes den Internetnutzern von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II). - OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 87/12
GEMA ./. YouTube I
Die Musikvideos sind bereits durch das Einstellen auf der Videoplattform Y.T. für alle Internetnutzer öffentlich zugänglich geworden (vgl. BGH GRUR 2013, 818, 820 Rdn. 22 - Die Realität). - BGH, 23.02.2017 - I ZR 267/15
Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG diese Rechte in seinem Anwendungsbereich vollständig harmonisiert und die Mitgliedstaaten das durch diese Vorschrift begründete Schutzniveau daher weder unterschreiten noch überschreiten dürfen (vgl. EuGH…, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 Rn. 33 bis 41 = WRP 2014, 414 - Svensson/Retriever Sverige; BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 17 = WRP 2016, 224 - Die Realität II).In diesen Fällen entscheidet allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt; wird das Werk nach dem Setzen des Links von der fremden Internetseite entfernt, geht der Link ins Leere (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 - Paperboy;… Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 24 = WRP 2011, 88 - Session-ID; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 9 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I;… BGH, GRUR 2016, 171 Rn. 14 - Die Realität II).
- BGH, 19.01.2017 - I ZR 242/15
East Side Gallery - Urheberrechtsschutz: Fotografieren eines Werkes an …
Ferner hat die Beklagte die Fotografie und damit das Gemälde im Sinne von § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht, indem sie die Fotografie auf ihrer Internetseite den Internetnutzern von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I; Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II). - OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10
GEMA ./. YouTube II
Die Musikvideos sind bereits durch das Einstellen auf der Videoplattform "Y.T." für alle Internetnutzer öffentlich zugänglich geworden (BGH GRUR 2013, 818, 820 Tz. 22 - Die Realität). - BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18
Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing
Eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG erfordert, dass Dritten der Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk eröffnet wird, das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 9/08, BGHZ 185, 291 Rn. 19 - Vorschaubilder I;… Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 39/08, GRUR 2011, 56 Rn. 23 = WRP 2011, 88 - Session-ID; Beschluss vom 16. Mai 2013 - I ZR 46/12, GRUR 2013, 818 Rn. 8 = WRP 2013, 1047 - Die Realität I;… Urteil vom 9. Juli 2015 - I ZR 46/12, GRUR 2016, 171 Rn. 13 = WRP 2016, 224 - Die Realität II).Ebenso wie bei der Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgestellten Lichtbilds mit der eigenen Internetseite mittels eines elektronischen Verweises (Links) entscheidet beim Framing allein der Betreiber der fremden Internetseite, der das Lichtbild ins Internet gestellt und dadurch öffentlich zugänglich gemacht hat, darüber, ob es der Öffentlichkeit zugänglich bleibt (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juli 2003 - I ZR 259/00, BGHZ 156, 1, 14 [juris Rn. 56] - Paperboy;… BGH, GRUR 2011, 56 Rn. 24 - Session-ID; GRUR 2013, 818 Rn. 24 - Die Realität I;… GRUR 2016, 171 Rn. 14 - Die Realität II).
- OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11
Die Realität III
Auf die vom Senat zugelassene Revision der Klägerin hin hat der Bundesgerichtshof den Rechtsstreit mit Beschluss vom 16. Mai 2013 (GRUR 2013, 818 - Die Realität) ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof - auf der Basis der Erwägung, dass das beanstandete "Framing" kein öffentliches Zugänglichmachen i. S. d. § 19a UrhG darstelle, indes bei einer mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung des § 15 Abs. 2 UrhG eine im nationalen Recht unbenannte Nutzungsart in Betracht komme - die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite unter Umständen, wie sie im Ausgangsverfahren vorliegen, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG darstelle, auch wenn das fremde Werk damit nicht für ein neues Publikum wiedergegeben werde und die Wiedergabe nicht nach einem spezifischen technischen Verfahren erfolge, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheide. - OLG München, 10.03.2016 - 29 U 4077/15
Öffentliche Zugänglichmachung auf Handelsplattform - Angebot mit …
- BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17
Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem …
- OLG Frankfurt, 27.01.2015 - 11 U 94/13
Schutz von Computerprogrammen (Dekompilierung; Entfernung des google-codes auf …
- BGH, 10.04.2014 - I ZR 46/12
Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten …
- LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14
Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips - …
- LG Köln, 04.12.2013 - 28 O 347/13
Zur Urheberrechtsverletzung durch "Anhängen" bei Amazon
- LG Hamburg, 01.06.2017 - 308 O 151/17
Loulou - Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Wiedergabe bei …
- LG München I, 31.05.2016 - 33 O 6198/14
Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes
- OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19
Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen …
- LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 282/13
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen der Wiedergabe von …
- LG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 O 178/15
Rechtsprechung
BGH, 10.04.2014 - I ZR 46/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes als öffentliche Wiedergabe
- debier datenbank
- rewis.io
Aufrechterhalten des Antrags auf Vorabscheidung durch den EuGH
- ra.de
- rechtsportal.de
RL 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1
Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes als öffentliche Wiedergabe - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Framing "erscheint” (weiterhin) als erlaubnispflichtige öffentliche Wiedergabe
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Framing "erscheint" (weiterhin) als erlaubnispflichtige öffentliche Wiedergabe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2014, 615
- K&R 2014, 519
- ZUM 2014, 900
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 25.08.2016 - 6 U 1092/11
Die Realität III
Der Bundesgerichtshof hat sein Ersuchen auch nach der Entscheidung des EuGH in der (ebenfalls die Frage der öffentlichen Wiedergabe i. S. d. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG betreffenden) Rechtssache C-466/12, GRUR 2014, 360 Tz. 14 - 32, GRUR 2014, 360 - Svensson u. a./Retriever Sverige (wonach eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der genannten Bestimmung nicht vorliege, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt würden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich seien) mit der Begründung aufrecht erhalten, es erscheine nicht hinreichend geklärt, ob eine öffentliche Wiedergabe auch für Konstellationen wie der streitgegenständlichen zu verneinen sei, bei welchen die Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Website erfolge (Beschluss vom 10. April 2014, ZUM 2014, 900). - LG München I, 30.06.2015 - 33 O 9639/14
Urheberrechtliche Haftung der Betreiberin einer Plattform für Videoclips - …
Auch in den Entscheidungen EuGH GRUR 2014, 360 - Nils Svensson ua/Retriever Sverige und EuGH GRUR 2014, 1196 - BestWater International/Mebes ua [Die Realität] hat der EuGH trotz der gegenteiligen Auffassung des BGH im Vorlagebeschluss (= GRUR 2013, 818 und nochmals MMR 2014, 615) nicht auf das Kriterium des Zueigenmachens bei der Frage, ob eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung durch Setzen eines Links bzw. durch Einbetten eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite (sog. Framing) vorliegt, abgestellt. - LG München I, 31.05.2016 - 33 O 6198/14
Störerhaftung eines Sharehosting-Dienstes
aa) Der EuGH hat im Zusammenhang mit der urheberrechtlichen Beurteilung des sog. "Framings" eine derartige wertende Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des "Sich-zu-Eigen-Machens" urheberrechtlich geschützter" Inhalte trotz der gegenteiligen Auffassung des BGH im Vorlagebeschluss (= GRUR 2013, 818 Rn. 26 und nochmals MMR 2014, 615) verneint (…EuGH GRUR 2014, 1196 Rn. 17 - BestWater;… EuGH GRUR 2014, 360 Rn. 29, 30 - Svensson u. a.).