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   BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09   

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https://dejure.org/2011,8817
BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09 (https://dejure.org/2011,8817)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - I ZR 49/09 (https://dejure.org/2011,8817)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I ZR 49/09 (https://dejure.org/2011,8817)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 S 3 UrhG, § 32 Abs 2 S 2 UrhG
    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einwilligung in eine Vertragsänderung nach § 32 Abs. 1 S. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) der zwischen den Parteien bestehenden Übersetzungsverträge; Angemessenheit der Höhe einer Absatzbeteiligung zur Ergänzung zum Pauschalhonorar; Anforderungen an die ...

  • rewis.io

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • ra.de
  • rewis.io

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung für den Übersetzer eines belletristischen Werks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Einwilligung in eine Vertragsänderung nach § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG der zwischen den Parteien bestehenden Übersetzungsverträge; Angemessenheit der Höhe einer Absatzbeteiligung zur Ergänzung zum Pauschalhonorar; Anforderungen an die Angemessenheit der Vergütung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsrecht - Vertragsänderungen in Übersetzervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    In diesem Fall reicht es aus, die Grundlagen für die Ermessensausübung und eine Größenordnung des Anspruchs anzugeben (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 13 - Talking to Addison, mwN).

    Gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 UrhG ist § 32 UrhG anwendbar nicht "soweit", sondern "sofern" von dem eingeräumten Recht nach dem 30. Juni 2002 Gebrauch gemacht wird (BGHZ 182, 337 Rn. 16 - Talking to Addison, mwN).

    b) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, welche Vergütung danach für Übersetzer von belletristischen Werken (BGHZ 182, 337 - Talking to Addison) und von Sachbüchern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 230/06, ZUM-RD 2010, 16) angemessen ist.

    Der Senat hat entschieden, dass Übersetzer von belletristischen Werken und von Sachbüchern danach als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Absatzvergütung in Höhe von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen können, die dann, wenn Übersetzern ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar erhalten und keine besonderen Umstände vorliegen, für Hardcover-Ausgaben auf 0, 8% des Nettoladenverkaufspreises und für Taschenbuchausgaben auf 0, 4% des Nettoladenverkaufspreises herabzusetzen und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist (BGHZ 182, 337 Rn. 36 - Talking to Addison; BGH, ZUM-RD 2010, 16 Rn. 36).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 230/06

    Erfolgsbeteiligung für Übersetzer

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    b) Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, welche Vergütung danach für Übersetzer von belletristischen Werken (BGHZ 182, 337 - Talking to Addison) und von Sachbüchern (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 230/06, ZUM-RD 2010, 16) angemessen ist.

    Der Senat hat entschieden, dass Übersetzer von belletristischen Werken und von Sachbüchern danach als angemessene Vergütung grundsätzlich eine Absatzvergütung in Höhe von 2% des Nettoladenverkaufspreises bei Hardcover-Ausgaben und in Höhe von 1% des Nettoladenverkaufspreises bei Taschenbuchausgaben beanspruchen können, die dann, wenn Übersetzern ein für sich genommen übliches und angemessenes Seitenhonorar als Garantiehonorar erhalten und keine besonderen Umstände vorliegen, für Hardcover-Ausgaben auf 0, 8% des Nettoladenverkaufspreises und für Taschenbuchausgaben auf 0, 4% des Nettoladenverkaufspreises herabzusetzen und jeweils ab dem 5.000sten Exemplar zu zahlen ist (BGHZ 182, 337 Rn. 36 - Talking to Addison; BGH, ZUM-RD 2010, 16 Rn. 36).

  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 19/09

    Destructive Emotions - Übersetzer hat Anspruch auf Beteiligung am Verkaufserlös

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    Daran hält der Senat - wie er in der ebenfalls heute verkündeten Entscheidung "Destructive Emotions" näher ausgeführt hat (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 20 bis 31) - auch unter Berücksichtigung der dagegen vorgebrachten Einwände fest.

    Der Senat hat in der heute verkündeten Entscheidung "Destructive Emotions" im einzelnen ausgeführt (BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 19/09 Rn. 32 bis 43), dass die angemessene Beteiligung des Übersetzers an Erlösen, die der Verlag dadurch erzielt, dass er Dritten das Recht zur Nutzung des übersetzten Werkes einräumt oder überträgt, danach grundsätzlich ein Fünftel der Beteiligung des Autors des fremdsprachigen Werkes beträgt.

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    Die Übersetzungen des Klägers stellen, wie das Berufungsgericht von der Revision der Beklagten unbeanstandet angenommen hat, persönliche geistige Schöpfungen dar, die nach § 2 Abs. 2, § 3 Satz 1 UrhG Urheberrechtsschutz genießen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - I ZR 57/97, GRUR 2000, 144 f. - Comic-Übersetzungen II, mwN).
  • LG Berlin, 27.09.2005 - 16 O 795/04
    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    Das Landgericht (LG Berlin, ZUM 2005, 904) hat dem Hilfsantrag der Anträge zu I und zu II und dem Auskunftsantrag zu III c unter Abweisung der weitergehenden Anträge durch Teilurteil stattgegeben.
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    Der vom Kläger erhobene Anspruch auf Einwilligung in die Vertragsänderung, durch die ihm die angemessene Vergütung gewährt wird, betrifft keine Geldschuld, die gemäß § 288 Abs. 1 BGB während des Verzuges zu verzinsen ist (vgl. zum Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2312).
  • KG, 06.03.2009 - 5 U 113/05

    Urheberrecht: Angemessene Vergütung eines Buchübersetzers

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 49/09
    Auf die Berufung der Parteien hat das Berufungsgericht (KG Berlin, ZUM 2009, 407) das Urteil des Landgerichts unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel abgeändert und die Beklagte verurteilt,.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13

    Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen

    Zahlungsklage und Klage auf Einwilligung in die Vertragsänderung sind demgemäß zu verbinden (BGH, ZUM-RD 2011, 212 - Angemessene Übersetzervergütung III; BGH, GRUR 2009, 939 - Mambo No. 5, Rn. 35, zur Parallelvorschrift in § 32a UrhG; Wandtke/Bullinger/Wandtke/Grunert, UrhR, 3. Aufl., 2009, § 32 Rn. 18; Dreier/Schulze/Schulze, § 32 Rn. 25).
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