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   BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03   

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https://dejure.org/2004,6600
BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03 (https://dejure.org/2004,6600)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - I ZR 50/03 (https://dejure.org/2004,6600)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - I ZR 50/03 (https://dejure.org/2004,6600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Internet-Domain "ritter.de"; Vertraglicher Anspruch auf Übertragung der Domain

  • Judicialis

    MarkenG § 15; ; MarkenG § 27; ; MarkenG § 28; ; MarkenG § 29; ; MarkenG § 30; ; MarkenG § 31; ; MarkenG § 140 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140 abs. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 1, 2
    Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 622
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 04.03.2004 - I ZR 50/03
    Die Beklagte berücksichtigt dabei allerdings nicht, daß der in der hier einschlägigen Zuständigkeitsvorschrift des § 140 Abs. 1 MarkenG legaldefinierte Begriff der Kennzeichenstreitsachen ("alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird") im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen ist (vgl. KG GRUR 2000, 803; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen

    (4) Die Vorschriften, auf die die Gesetzesbegründung Bezug nimmt, werden weit ausgelegt (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03, GRUR 2004, 622 f.; Beschluss vom 22. Februar 2011 - X ZB 4/09, GRUR 2011, 662 Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet

    Daraus folge in der Praxis zu Recht eine entsprechend weite Auslegung des Begriffs der Patentstreitsache (vgl. BGH (U.v. 22.02.2011 - X ZB 4/09) - Patentstreitsache I, juris, Rn. 9; zu § 140 Abs. 1 MarkenG, siehe auch BGH (B.v. 04.03.2004 - I ZR 50/03), juris, Rn. 4; Strauß, WRP 2013, 1557, 1557 ff.).
  • BGH, 22.03.2016 - I ZB 44/15

    Urheberrechtsstreitsache: Rechtsmitteleinlegung bei funktionell unzuständigem

    Unter den Begriff fallen daher außer Streitigkeiten über Anspruchsgrundlagen aus dem Urheberrechtsgesetz, aus dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und aus dem Verlagsgesetz auch Streitigkeiten über Angelegenheiten aus anderen Gesetzen oder Rechtsquellen, die unter Anwendung der genannten drei Gesetze zu entscheiden sind, so dass urheberrechtlichen Rechtsquellen zumindest mittelbare Relevanz zukommt (vgl. BGH, GRUR 2013, 757 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03, GRUR 2004, 622 zum Begriff der Kennzeichenstreitsache in § 140 Abs. 1 MarkenG; J. B. Nordemann in Fromm/Nordemann aaO § 104 UrhG Rn. 1 mwN).
  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der

    (1) So ist jedenfalls im Bereich des geistigen Eigentumsschutzes anerkannt, dass die Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe den jeweiligen besonderen Zuständigkeitsregelungen - § 104 UrhG, § 140 Abs. 1 MarkenG, § 143 Abs. 1 PatG, § 27 Abs. 1 GebrMG, § 52 Abs. 1 DesignG - unterfällt (OLG München, GRUR-RR 2004, 190; OLG Karlsruhe, ZLR 1997, 181 [jeweils zu § 140 MarkenG]; LG Oldenburg ZUM-RD 2011, 315, 316 [zu § 104 UrhG]; OLG Düsseldorf , GRUR 1984, 650 [zu § 19 GebrMG aF]; Teplitzky, 10. Aufl., Kap. 45 Rn. 8; siehe auch BGH, GRUR 2004, 622 - ritter.de [obiter u.a. zu Vergleichsverträgen zur Beilegung von Verletzungsprozessen]).
  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 35/20

    Zur Vereinbarkeit von § 140 Abs. 3 MarkenG a.F. (jetzt § 140 Abs. 4 MarkenG) mit

    Für die Einordnung eines Rechtsstreits als Kennzeichenstreitsache ist danach ein Bezug zum Markengesetz dergestalt erforderlich, aber auch ausreichend, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, nach dem Vortrag der Klägerseite den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03, GRUR 2004, 622 [juris Rn. 4]).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466; Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.).
  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 222/05

    Erstattung der Kosten des bei Abmahnung in Kennzeichenstreitsachen mitwirkenden

    Der Begriff der Kennzeichenstreitsache ist hierbei weit auszulegen: erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen des Gesetzes unterliegt (BGH GRUR 2004, 622).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Der in § 140 Abs. 1 MarkenG legaldefinierte Begriff der Kennzeichenstreitsachen ("alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird") ist im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen (vgl. BGH, GRUR 2004, 622 = juris Rn 4; Ingerl/Rohnke, aaO Rn 5 mwN).
  • LG Oldenburg, 23.09.2010 - 5 T 764/10

    Klage auf Vertragsstrafe als urheberrechtliche Streitigkeit

    Ausreichend ist es, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits (auch) von im UrhG geregelten Rechtsverhältnissen abhängt (Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 104 Rn 2 Für den vergleichbaren Fall einer Kennzeichenstreitsache hat der Bundesgerichtshof (GRUR 04, 622 [BGH 04.03.2004 - I ZR 50/03] ) ausgeführt, dass der Begriff der Kennzeichenstreitsachen ( "alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird" ) im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift weit auszulegen ist.
  • LG Düsseldorf, 02.11.2018 - 38 O 74/17
    Hierzu muss im Falle von § 13 UWG ein Bezug der Streitigkeit zum Wettbewerbsrecht dergestalt bestehen, dass die Entscheidung über den prozessualen Anspruch von der Anwendung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften abhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03 [unter II] für den Begriff der kennzeichenrechtlichen Streitigkeit).
  • LG Frankfurt/Main, 22.06.2016 - 6 O 449/15
  • LG Dortmund, 30.03.2012 - 3 O 31/11

    Wertersatzanspruch des Franchisegebers wegen rechtswidrigen Weiterbetriebs des

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