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   BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09   

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https://dejure.org/2011,623
BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09 (https://dejure.org/2011,623)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - I ZR 50/09 (https://dejure.org/2011,623)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - I ZR 50/09 (https://dejure.org/2011,623)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • lexetius.com

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    UWG § 4 Nr. 5

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe - Zum Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG bei Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele mit Werbecharakter.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 4 Nr. 5 UWG
    Erweckung des Eindrucks, das Angabe einer Telefonnummer Erfolgschancen bei einem Gewinnspiel erhöht, kann irreführend sein / Transparenzverstoß auch bei Widerrufbarkeit der Angabe der Telefonnummer

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 5 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einem Gewinnspiel - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • Telemedicus

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • Telemedicus

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • webshoprecht.de

    Zum Transparenzgebot bei der Abfrage einer Telefonnummer vom Teilnehmer eines Gewinnspiels (Einwilligungserklärung für Werbeanrufe)

  • IWW
  • aufrecht.de

    Transparenzgebot bei Gewinnspielen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit der Angabe genügt nicht dem Transparenzgebot des UWG; Im UWG normierte Verpflichtung zur klaren und eindeutigen Information über die ...

  • kanzlei.biz

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • debier datenbank

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    §§ 3, 4 Nr. 5, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

  • adresshandel-und-recht.de

    Einwilligungserklärung zu Werbeanrufen auf Gewinnspiel-Teilnahmekarte unzulässig

  • info-it-recht.de
  • Betriebs-Berater

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einem Gewinnspiel - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einem Gewinnspiel - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 5; RL 2005/29/EG
    Anwendung des Transparenzgebot des UWG im Falle von auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltenen Angabe über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 5 ; RL 2005/29/EG
    Anwendung des Transparenzgebot des UWG im Falle von auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltenen Angabe über die jederzeitige Widerrufsmöglichkeit

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einem Gewinnspiel - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transparenzgebot für Gewinnspiel-Informationen und Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erschleichen einer Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Transparente Information bei Gewinnspiel mit Werbecharakter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnspielkarten mit Einwilligung für Werbeanrufe

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "Einwilligungserklärung für Werbeanrufe" - Notwendigkeit der hinreichenden Bestimmung einer Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Verstoß gegen das für Gewinnspiele mit Werbecharakter geltende Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erschleichen einer Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Verstoß gegen das für Gewinnspiele mit Werbecharakter geltende Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einwilligung zu Werbeanrufen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Gewinnspiele und Werbeanrufe: BGH zum Transparenzgebot bei Gewinnspielbeteiligung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an eine Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

  • dopatka.eu (Kurzinformation)

    Klausel zur Einwilligung in Telefonwerbung bei einem Gewinnspiel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspiel-Teilnahmekarte intransparent und damit wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1059
  • GRUR 2011, 16
  • GRUR 2011, 629
  • MMR 2011, 531
  • MIR 2011, Dok. 053
  • BB 2011, 1410
  • K&R 2011, 509
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Die in § 4 Nr. 5 UWG normierte Verpflichtung, über die Bedingungen der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit Werbecharakter klar und eindeutig zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG im Einklang (BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, GRUR 2010, 158 Rn. 10 f. = WRP 2010, 238 - FIFA-WM-Gewinnspiel).

    Im Übrigen gestatten die Tatbestandsmerkmale "klar und eindeutig" eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2010, 158 Rn. 11 - FIFA-WM-Gewinnspiel).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Verständnis des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers (BGH, GRUR 2010, 158 Rn. 17 - FIFA-WM-Gewinnspiel; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 5.13).

  • KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Bei einem aus §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB abgeleiteten Verbot ist fraglich, ob die Teilnahmebedingungen an dem kostenlosen Gewinnspiel der AGB-Kontrolle unterliegen (vgl. KG, NJW 2011, 466).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Der Begriff der Teilnahmebedingungen ist weit zu verstehen und bezieht sich nicht nur auf die Teilnahmeberechtigung, sondern auch auf die Modalitäten der Teilnahme (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - I ZR 279/02, GRUR 2005, 1061, 1064 = WRP 2005, 1511 - Telefonische Gewinnauskunft; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4 Rn. 5.9; Fezer/Hecker, UWG, 2. Aufl., § 4-5 Rn. 104 ff.).
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise - der Kläger hat dazu eine von der Beklagten Anfang Oktober 2007 begangene Zuwiderhandlung vorgetragen - auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 15 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet; Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 214/07, GRUR 2011, 166 Rn. 11 = WRP 2011, 59 - Rote Briefkästen, mwN).
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Von den Werbeanrufen, die auf der Grundlage von intransparenten Teilnahmebedingungen an einem Gewinnspiel erfolgen, geht wegen der belästigenden Wirkung solcher Anrufe eine erhebliche und spürbare Beeinträchtigung der Verbraucherinteressen aus (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. September 2007 - I ZR 88/05, GRUR 2008, 189 Rn. 23 = WRP 2008, 224 - Suchmaschineneintrag).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 214/07

    Rote Briefkästen

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise - der Kläger hat dazu eine von der Beklagten Anfang Oktober 2007 begangene Zuwiderhandlung vorgetragen - auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248 Rn. 15 = WRP 2010, 370 - Kamerakauf im Internet; Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 214/07, GRUR 2011, 166 Rn. 11 = WRP 2011, 59 - Rote Briefkästen, mwN).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist erfolglos geblieben (OLG Hamburg, WRP 2009, 1282).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-299/07

    Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, die Kopplungsangebote an die

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Die Bestimmung des § 4 Nr. 5 UWG steht deshalb auch nach den vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätzen mit der Richtlinie in Einklang (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-2949 = GRUR 2009, 599 Rn. 59 ff. - Total und Sanoma).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Die Bestimmung des § 4 Nr. 5 UWG steht deshalb auch nach den vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätzen mit der Richtlinie in Einklang (vgl. EuGH, Urteil vom 23. April 2009 - C-261/07 und C-299/07, Slg. 2009, I-2949 = GRUR 2009, 599 Rn. 59 ff. - Total und Sanoma).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09
    Die Gesamtwürdigung und Gewichtung der relevanten Umstände im konkreten Einzelfall ist Sache der nationalen Gerichte (EuGH, Urteil vom 16. November 2004 - C-245/02, Slg. 2004, I-10989 = GRUR 2005, 153 Rn. 84 - Anheuser-Busch).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Ein zukunftsbezogener Unterlassungsantrag ist begründet, wenn das beanstandete Verhalten des Störers rechtswidrig in eine geschützte Rechtsposition des Berechtigten eingegriffen hat und dieses auch schon zum Zeitpunkt seiner Begehung rechtswidrig war (vgl. BGH 14. April 2011 - I ZR 50/09 - Rn. 13, MDR 2011, 1059) .
  • KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

    Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe; OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).

    2 Eine von einem Gewinnspielveranstalter vorformulierte Einwilligungsklausel, wie sie die Schuldnerin als Anlage AG 1 präsentiert hat, ist intransparent, weil das zu bewerbende Produkt (hier: Telekommunikationsdienstleistungen) nicht genannt wird (siehe schon Senat, Beschlüsse v. 11.10.2011 und 01.11.2011 - 5 W 216/11; vgl. auch - zu § 4 Nr. 5 UWG - BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe).

  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 2 U 155/12

    Verblisterung - Unlauterer Wettbewerb: Wirksamkeit einer Preisverhandlungsklausel

    Deshalb setzt eine Verurteilung zur Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass die angegriffene Wettbewerbshandlung sowohl im Zeitpunkt ihrer Begehung unlauter ist als auch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Falle erneuter Vornahme unlauter wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. Juli 2009 - I ZR 50/07, GRUR 2010, 248, Rn. 15 - Kamerakauf im Internet; vom 12. Mai 2010 - I ZR 214/07, GRUR 2011, 166, Rn. 11 - Rote Briefkästen, m.w.N.; und vom 14. April 2011 - I ZR 50/09, MDR 2011, 1059, bei juris Rz. 13).
  • OLG Hamm, 03.11.2022 - 4 U 201/21

    Rückabwicklung eines Kapitallebensversicherungsvertrages nach Widerruf des

    Sie muss daher gesondert erklärt werden und darf nicht Textpassagen enthalten sein, die auch andere Erklärungen und Hinweise enthalten (BGH, WRP 2011, 863 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe I; Köhler a.a.O. Rn. 149d m.w.N.).
  • OLG Jena, 17.08.2016 - 2 U 14/16

    Irreführung durch Angaben über den Wert des Gewinnes bei einem

    Dementsprechend muss der Werbende auch darüber informieren, wie die Gewinner ermittelt und benachrichtigt (schriftlich, telefonisch, öffentlicher Aushang) werden (BGH WRP 2011, 863 Rn. 18 - Einwilligung für Werbeanrufe).
  • KG, 29.06.2021 - 5 U 154/18
    Nur wenn die ursprüngliche Einwilligung bekannt wäre, könnte geprüft werden, in.welcher Form die ursprüngliche Einwilligung erteilt wurde, denn diese muss gesondert erklärt werden und darf beispielsweise nicht in Textpassagen enthalten sein, die auch andere Erklärungen oder Hinweise enthalten (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 14. April 2011-I ZR 50/09 -, Rn. 22, juris - Einwilligung in Werbeanrufe I).
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