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   BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,54053
BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14 (https://dejure.org/2015,54053)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2015 - I ZR 50/14 (https://dejure.org/2015,54053)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2015 - I ZR 50/14 (https://dejure.org/2015,54053)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    ConText

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 286 ZPO, § 5 Abs 2 S 1 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 21 Abs 2 MarkenG
    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines Unterlassungsantrags; Untersagung der Nutzung eines Firmenbestandteils; Beweiswürdigung bei Änderung des Vorbringens einer Partei; Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung - ConText

  • damm-legal.de

    Ein widersprüchlicher Unterlassungsantrag genügt nicht den Anforderungen der Bestimmtheit

  • IWW

    §§ 5, ... 15 MarkenG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 21 Abs. 2 MarkenG, § 166 Abs. 1 BGB, § 21 Abs. 4 MarkenG, § 242 BGB, Art. 9 der Richtlinie 89/104/EWG, § 21 MarkenG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Begehungsgefahr für die Benutzung des Firmenbestandteils als Voraussetzung für eine markenrechtliche Nutzungsuntersagung; Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen neben den markenrechtlichen bei der Durchsetzung von ...

  • kanzlei.biz

    Widersprüchlichkeit eines Unterlassungsantrags führt zu dessen Unbestimmtheit

  • rewis.io

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines Unterlassungsantrags; Untersagung der Nutzung eines Firmenbestandteils; Beweiswürdigung bei Änderung des Vorbringens einer Partei; Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung - ConText

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachweis einer Begehungsgefahr für die Benutzung des Firmenbestandteils als Voraussetzung für eine markenrechtliche Nutzungsuntersagung; Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze über die Verwirkung von Ansprüchen neben den markenrechtlichen bei der Durchsetzung von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ConText

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr von teilidentischen Unternehmensbezeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrecht: Unterlassungsantrag darf nicht zugleich Alleinstellung und Nutzung als Bestandteil durch "insbesondere” vermischen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrecht: Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche nach §21 MarkenG

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche nach § 21 MarkenG

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsantrag darf nicht zugleich Alleinstellung und Nutzung als Bestandteil durch "insbesondere" vermischen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein widersprüchlicher Unterlassungsantrag genügt nicht den Anforderungen der Bestimmtheit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Allgemeine Verwirkungsgrundsätze gelten neben Anspruchsverwirkung nach § 21 MarkenG - Widersprüchlicher Antrag durch insbesondere-Zusatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsantrag - "insbesondere..."

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der geänderte Parteivortrag - und die Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der umstrittene Firmenbestandteil - Nutzungsuntersagung und Begehungsgefahr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutz von Unternehmenskennzeichen - und die Verwirkung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eindeutige Formulierung des Streitgegenstandes bei Unterlassungsantrag erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eindeutige Formulierung des Streitgegenstandes bei Unterlassungsantrag erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Notwendige Konkretisierung eines Unterlassungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1279
  • GRUR 2016, 705
 
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Wird zitiert von ... (64)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Im Rahmen der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) können Änderungen des Parteivortrags berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2012 - II ZR 50/09, NJW-RR 2012, 728 Rn. 16; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZR 22/12, TranspR 2013, 430 Rn. 11; Urteil vom 4. November 2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 41 = WRP 2016, 869 - ConText).
  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 11 = WRP 2016, 869 - ConText; Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 239/14, GRUR 2016, 702 Rn. 14 = WRP 2016, 874 - Eligard, jeweils mwN).
  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Beschränken sich die Unterschiede der zu vergleichenden Zeichen auf die Groß- oder Kleinschreibung einer Buchstabenfolge, so führen sie regelmäßig aus dem Identitätsbereich noch nicht hinaus (EuGH, GRUR 2011, 1124 Rn. 33 - Interflora/M&S Interflora Inc.; BGH, Urteil vom 12. März 2015 - I ZR 188/13, GRUR 2015, 607 Rn. 21 = WRP 2015, 714 - Uhrenankauf im Internet; Urteil vom 5. November 2015 - I ZR 50/14, GRUR 2016, 705 Rn. 29 f. = WRP 2016, 869 - ConText).
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