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   BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04   

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https://dejure.org/2007,263
BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04 (https://dejure.org/2007,263)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2007 - I ZR 51/04 (https://dejure.org/2007,263)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2007 - I ZR 51/04 (https://dejure.org/2007,263)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Verbandsklagebefugnis und zur unzulässigen Heilmittelwerbung durch Abbildungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Öffentlichkeitswerbung eines Krankenhausträgers; Unsachliche Beeinflussung und eine dadurch mittelbar verursachte Gesundheitsgefährdung als Voraussetzung einer unzulässigen Werbung; Annahme einer erheblichen Zahl von Unternehmern als Mitglieder; ...

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbsrechtliche Verbandsklage

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; HeilmittelwerbeG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unsachliche Werbung für Krankenhaus?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Krankenhauswerbung"; Begriff der erheblichen Zahl von Unternehmern als Mitglieder eines Verbandes; Zulässigkeit der Öffentlichkeitswerbung eines Klinikums

  • rechtsportal.de

    "Krankenhauswerbung"; Begriff der erheblichen Zahl von Unternehmern als Mitglieder eines Verbandes; Zulässigkeit der Öffentlichkeitswerbung eines Klinikums

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhauswerbung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hat Verband erhebliche Anzahl v. Unternehmern als Mitglieder?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Krankenhauswerbung - Zur Frage, wann ein (Wettbewerbs-) Verband eine im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erhebliche Zahl von Unternehmern als Mitglieder hat.

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Der BGH "kippt" Werbeverbot in Berufskleidung

  • IWW (Kurzinformation)

    BGH gestattet Werbung im weißen Kittel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Darstellung eines Arztes in Berufskleidung: Verbot ist zu prüfen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zur erheblichen Anzahl von Mitgliedern im Rahmen der Verbandsklagebefugnis und Tatbestand des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HWG erfordert eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Werbung für Ärzte / Zahnärzte

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Mehr Werbemöglichkeiten für Zahnärzte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbandes

Besprechungen u.ä. (2)

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit ärztlicher Werbung mit der bildlichen Darstellung des Arztes in Berufskleidung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Werbung für Mediziner: Der Arzt und sein Abbild - zur bildlichen Darstellung auf der Homepage und in den Medien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1338
  • MDR 2007, 1273
  • GRUR 2007, 809
  • MIR 2007, Dok. 285
  • DB 2007, 1753
 
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Wird zitiert von ... (140)

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16

    Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet

    Die Tatsachen, aus denen sich die Klagebefugnis ergibt, müssen spätestens im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben und im Revisionsverfahren fortbestehen (BGH, GRUR 2006, 873 Rn. 17 - Brillenwerbung; BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 218/03, GRUR 2007, 610 Rn. 14 = WRP 2007, 778 - Sammelmitgliedschaft V; Urteil vom 1. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809 Rn. 12 = WRP 2007, 1088 - Krankenhauswerbung; BGH, GRUR 2015, 1240 Rn. 13 - Der Zauber des Nordens).
  • LG Karlsruhe, 21.03.2019 - 13 O 38/18

    Schleichwerbung in sozialen Medien, Pamela_rf, Foto-Tagging - Wettbewerbsverstoß

    Für ein Mitbewerberverhältnis genügt es, dass Mitgliedsunternehmen des Klägers eine zumindest nicht gänzlich unbedeutende Beeinträchtigung durch das Vorgehen der Beklagten mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit zu befürchten haben (BGH, GRUR 2006, 778 Rn. 19 - Sammelmitgliedschaft IV; BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 17 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 14 - Krankenhauswerbung).

    Für die Beurteilung, ob eine "erhebliche Zahl" von konkurrierenden Mitgliedsunternehmen im genannten Sinne vorliegt, ist nicht auf eine Mindestanzahl abzustellen, sondern danach zu fragen, ob die fraglichen Unternehmen nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung und wirtschaftlichem Gewicht auf dem relevanten Markt in der Weise repräsentativ vertreten sind, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH, GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH, GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, 37. Aufl. 2019, UWG § 8 Rn. 3.42a).

  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Diese Bestimmung betrifft sowohl die prozessuale Klagebefugnis als auch die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung und ist als solche jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urteil vom 01. März 2007 - I ZR 51/04, juris Rn. 12 - Krankenhauswerbung; BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 116/03, juris Rn. 14 - Brillenwerbung).
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