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   BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13   

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https://dejure.org/2014,44475
BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13 (https://dejure.org/2014,44475)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2014 - I ZR 53/13 (https://dejure.org/2014,44475)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13 (https://dejure.org/2014,44475)
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Volltextveröffentlichungen (27)

  • lexetius.com

    UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43b; BORA § 7

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Spezialist für Familienrecht - Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf dem Rechtsgebiet einer Fachanwaltschaft bezeichnet, denen eines Fachanwalts, besteht keine Veranlassung der Untersagung einer solchen Bezeichnung.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Spezialist für Familienrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Spezialist für Familienrecht

    § 4 Nr 11 UWG, § 43b BRAO, § 7 RABerufsO
    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen entsprechend einer Fachanwaltschaft - Spezialist für Familienrecht

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Als "Spezialist für Familienrecht" darf sich bezeichnen, wer über die Fähigkeiten eines entsprechenden Fachanwalts verfügt

  • IWW

    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, §§ ... 3, 4 Nr. 11 UWG, § 43b BRAO, § 7 Abs. 2 BORA, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG, §§ 8, 3, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 BORA, § 7 BORA, § 7 Abs. 1 Satz 2 BORA, § 43c BRAO, Art. 24 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2006/123/EG, Richtlinie 2006/123/EG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 1 FAO, § 5 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA, § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 UWG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tragen der Darlegungslast und Beweislast eines Rechtsanwalts für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung hinsichtlich der Bezeichnung als Spezialist; Gefahr einer Verwechslung der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Entwertung des Fachanwaltstitels; Bezeichnung als "Spezialist für ..."; Rechtsanwaltswerbung; irreführende Werbung; Unterlassung

  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung: "Spezialist für Familienrecht"

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2015, 99

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Voraussetzungen der Befugnis eines Rechtsanwalts, sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet zu bezeichnen, für das eine Fachanwaltschaft besteht

  • Betriebs-Berater

    "Spezialist für Familienrecht" - Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Führung einer entsprechenden Bezeichnung

  • Anwaltsblatt

    § 4 UWG 2004, § 43 BRAO
    Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben

  • Anwaltsblatt

    § 4 UWG 2004, § 43 BRAO
    Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen entsprechend einer Fachanwaltschaft - Spezialist für Familienrecht

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an zulässige Werbung eines Anwalts mit dem Begriff ?Spezialist?

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43 b; BORA § 7
    Beweis der Richtigkeit der Selbsteinschätzung des Anwalts als "Spezialist für Familienrecht"

  • juris.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben

  • RA Kotz

    "Spezialist für Familienrecht" - eine zulässige Berufsbezeichnung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43b; BORA § 7
    Tragen der Darlegungslast und Beweislast eines Rechtsanwalts für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung hinsichtlich der Bezeichnung als Spezialist; Gefahr einer Verwechslung der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für ...

  • rechtsportal.de

    Tragen der Darlegungslast und Beweislast eines Rechtsanwalts für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung hinsichtlich der Bezeichnung als Spezialist; Gefahr einer Verwechslung der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spezialist für Familienrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Spezialist für ...": Auch bei gleichbenannter Fachanwaltschaft nicht wettbewerbswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wann darf sich ein Rechtsanwalt als Spezialist bezeichnen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hier berät Sie: Der Spezialist

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Spezialist oder Fachanwalt?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf sich als Spezialist für ein Rechtsgebiet bezeichnen auch wenn es für das Rechtsgebiet eine Fachanwaltschaft gibt - hier: Spezialist für Familienrecht

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Anwälte dürfen sich "Spezialist” für ein Rechtsgebiet nennen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wann darf sich ein Rechtsanwalt "Spezialist" nennen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spezialist für Familienrecht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BGH-Entscheidung: Darf sich ein Rechtsanwalt Spezialist oder Experte nennen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grenzen der Anwaltswerbung - Wer Spezialist ist, darf sich auch so nennen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer Bezeichnung als "Spezialist für Familienrecht"

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer Bezeichnung als "Spezialist für Familienrecht"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist nicht ohne weiteres irreführend

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    "Spezialist für Familienrecht" - Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Führung einer entsprechenden Bezeichnung

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Spezialist für Familienrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist nicht ohne weiteres irreführend

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 43 b; BORA § 7 I, II; UWG § 4 Nr. 11
    Zulässige Anwaltswerbung mit Spezialisierung - Spezialist für Familienrecht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Selbsternannter Spezialist muss nicht (mehr) mehr können als ein Fachanwalt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte dürfen sich "Spezialist" nennen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Fachanwalt oder Spezialist oder beides?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Spezialist für Erbrecht - Abrenzung zu Fachanwälten und Experten für Erbrecht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte dürfen sich "Spezialist" nennen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsanwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen mit "Spezialist für Familienrecht" werben - Verwechselungsgefahr mit Fachanwaltstitel bei Vorliegen von entsprechenden Fähigkeiten unerheblich

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt als Spezialist für Familienrecht

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bezeichnung als Spezialist für Familienrecht

  • juris.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Spezialist für ..." ist auch bei gleichbenannter Fachanwaltschaft nicht wettbewerbswidrig! (IBR 2015, 170)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 28
  • NJW 2015, 704
  • MDR 2015, 306
  • GRUR 2015, 286
  • NJ 2015, 129
  • FamRZ 2015, 497
  • VersR 2015, 731
  • WM 2015, 794
  • MIR 2015, Dok. 013
  • BB 2015, 257
  • DB 2015, 305
  • AnwBl 2015, 266
  • AnwBl Online 2015, 110
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 13 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 104/12, GRUR 2014, 88 Rn. 31 = WRP 2014, 57 - Vermittlung von Netto-Policen; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 14 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats zum Lauterkeitsrecht ist allerdings in Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, für die Bejahung einer Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich auch eine höhere Irreführungsquote erforderlich als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 17 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 20 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht, jeweils mwN).
  • BGH, 05.12.2016 - AnwZ (Brfg) 31/14

    Fachanwalt wirbt zusätzlich mit "Spezialist für Erbrecht" - darf er das?

    Der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und verweist ergänzend auf das nach der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs ergangene Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2014 (I ZR 53/13, NJW 2015, 704).

    Sie entspricht den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 24 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, NJW 2015, 704 Rn. 11 f.) und steht mit der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsausübungsfreiheit in Einklang (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014, aaO Rn. 13).

    Demgegenüber hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 24. Juli 2014 (I ZR 53/13, NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, dann nicht untersagt werden kann, wenn er über Fähigkeiten verfügt, die denjenigen eines Fachanwalts entsprechen.

    Der Entscheidung liegt eine vom damaligen Berufungsgericht getroffene und revisionsrechtlich gebilligte Feststellung dahingehend zugrunde, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Rechtsuchender die nach Art eines Titels verwendeten Begriffe "Spezialist" und "Fachanwalt" als Synonyme versteht (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014, aaO Rn. 14 ff.).

    Dieses Urteil hat Zustimmung (Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., Vor § 43b Rn. 37), aber auch Kritik erfahren (Remmertz, NJW 2015, 707; Kleinemenke, GRUR-Prax 2015, 68; Huff, WRP 2015, 343; Omsels, jurisPR-WettbR 2/2015 Anm. 3).

    Qualifizierende Zusätze darf ein Rechtsanwalt nur dann verwenden, wenn er nicht nur in der Vergangenheit - etwa im Zeitpunkt der Verleihung der Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen - über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügte und in erheblichem Umfang tätig war, sondern auch im Zeitpunkt der Verwendung (vgl. Kilian, WuB 2015, 687, 690).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 114/20

    Kieferorthopädie

    Gehören die Mitglieder des Gerichts - wie im Streitfall - selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verkehrsverständnis zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 15 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht, mwN).

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1390 - Master of Science Kieferorthopädie; Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 137/11, GRUR 2013, 409 Rn. 29 = WRP 2013, 496 - Steuerbüro; Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 17 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege; BGH, GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht).

    Eine solche hat der Senat bei der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Angabe "Spezialist für Familienrecht" mit Blick auf eine Verwechslungsgefahr zwischen dieser Bezeichnung und der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" angenommen (vgl. BGH, GRUR 2015, 286 Rn. 24 f. und 27 - Spezialist für Familienrecht).

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II

    In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 - Master of Science Kieferorthopädie; GRUR 2013, 409 Rn. 29- Steuerbüro; GRUR 2013, 1252 Rn. 17- Medizinische Fußpflege; GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht; GRUR 2021, 1315 Rn. 31 - Kieferorthopädie).
  • OLG Jena, 25.05.2016 - 2 U 514/15

    Markenlogo auf Werkstattpylone - Wettbewerbsverstoß eines Autohausbetreibers:

    Vielmehr entspricht ein entsprechend gewandeltes Verbraucherverständnis der neueren Rechtsprechung zu (tatsächlich mit entsprechenden Fähigkeiten ausgestatteten) "Spezialisten" (vgl. beispielhaft bei Rechtsanwälten: BGH GRUR 2015, 286 - Spezialist für Familienrecht).
  • AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

    Berufsrechte und Pflichten: Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften als

    Auch soweit Werbung und Direktwerbung zulässig ist, müssen die berufsbezogene Angaben in der Werbung wahr sein (BGH, Urteil vom 24.7.2014, AZ: I ZR 53/13).
  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14

    Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts;

    Diese Grundsätze sind auch bei der Auslegung des § 7 Abs. 2 BORA anzuwenden (BGH Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13, Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht).

    Der angesprochene Verkehr werde nicht erkennen, dass ein "Fachanwalt für Familienrecht" besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Rechtsgebiet in einem förmlichen Prüfungsverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, während die Verwendung des Begriffs "Spezialist für Familienrecht" nur auf einer Selbsteinschätzung des werbenden Anwalts beruht und eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, ob diese Selbsteinschätzung zutreffend ist, nicht stattgefunden hat (vgl. BGH Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13, Rn. 17, 25 - Spezialist für Familienrecht).

  • AnwG Frankfurt/Main, 09.01.2020 - IV AG 27/19

    Zur Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Verkehrsrechtsexperte" und

    Bei den Benennungen "Spezialist" und "Experte" handelt es sich zunächst um qualifizierende Zusätze i.S.d. § 7 Abs. 1 S. 2 BORA, wobei beide Begriffe gleichzusetzen sind (BGH, AnwBl. 2015, 266).

    Allerdings ergibt sich vorliegend ein Verstoß gegen § 7 Abs. 2 BORA nicht im Hinblick auf eine Verwechslungsgefahr oder Irreführung bei der Verwendung der Begriffe in Bezug auf den Fachanwalt für Verkehrsrecht, da dem kundigen Rechtssuchenden zuzutrauen ist, dass er den Fachanwalt nicht mit diesen Begriffen gleichsetzt (BVerfG, AnwBl. 2004, 586 f; a.A. offensichtlich BGH, AnwBl. 2015, 266).

    Ein gleichwohl ausgesprochenes Verbot der Verwendung "Spezialist" ist in diesem Fall zum Schutz des rechtsuchenden Publikums nicht erforderlich und würde gegen Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (BGH, AnwBl. 2015, 266 f).

    Unstreitig ist nämlich in jedem Falle, dass der sich selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt für die Richtigkeit - 395 - AnwBl Online 2020, 395-397 - 396 - seiner Selbsteinschätzung die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, AnwBl. 2015, 266 f).

  • LG Berlin, 11.10.2016 - 67 S 190/16

    Wohnraummietvertrag: Zahlungsverzugskündigung durch eine ungeteilte

    Denn selbst wenn es den Erben entgegen § 2040 Abs. 1 BGB möglich wäre, ein (Wohnraum-)Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache mit Stimmenmehrheit zu kündigen, müsste sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung gemäß § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 11. November 2009 - XII ZR 210/05, NJW 2010, 765 Tz. 26; Beschl. v. Urt. v. 3. Dezember 2014 - IV ZA 22/14, FamRZ 2015, 497 Tz. 2).
  • BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14

    Zulässigkeit der Bezeichnung als Spezialist bei Verwendung dieses Begriffs durch

  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14

    Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung

  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim

  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 190/15

    Darlegungs- und Beweislast des Unterlassungsschuldners bei einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18

    Irreführende Werbung eines Arztes

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16

    Schwarzwaldmarie - Wettbewerbsverstoß: Irreführung einer Werbung mit dem Begriff

  • OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14

    Irreführende Verwendung einer rechtsgebietsbezogenen Rechtsbeistandsbezeichnung

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 20 U 35/19
  • OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19

    Werbung einer Zahnarztpraxis mit der Aussage "Zahnspezialisten"

  • LG Hagen, 15.12.2015 - 21 O 129/13

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung einer Vermittlung von speziell geschulten

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 20 U 87/19
  • LG Essen, 06.12.2019 - 45 O 27/19

    Werbung eines Frisörs mit Beratung zu Problemen mit der Kopfhaut

  • BerG Heilberufe Berlin, 09.05.2018 - 90 K 8.15
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