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   BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84   

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BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84 (https://dejure.org/1986,558)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1986 - I ZR 56/84 (https://dejure.org/1986,558)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1986 - I ZR 56/84 (https://dejure.org/1986,558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Irreführungsgefahr einer blickfangmäßigen Werbung mit "Sommerpreisen" für Ski-Auslaufmodelle ("Sommerpreiswerbung")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage - Erstbegehungsgefahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1485
  • ZIP 1986, 1612
  • MDR 1987, 115
  • GRUR 1987, 45
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Die Beurteilung der Erstbegehungsgefahr ebenso wie die einer Wiederholungsgefahr ist im Wesentlichen tatsächlicher Natur und in der Revisionsinstanz nur beschränkt darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer Acht gelassen hat (BGH 24. April 1986 - I ZR 56/84 - zu B II 1 b der Gründe, GRUR 1987, 45) .
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Die Tatsache allein, daß sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1967 - Ib ZR 119/65, GRUR 1968, 49, 50 = WRP 1968, 54 - Zentralschloßanlagen; Urt. v. 24.4.1986 - I ZR 56/84, GRUR 1987, 45, 46 f. = WRP 1986, 603 - Sommerpreiswerbung; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 278/88, WM 1990, 1839, 1841 - Kreishandwerkerschaft II; Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 133/89, GRUR 1991, 764, 765 f. = WRP 1991, 470 - Telefonwerbung IV, insoweit nicht in BGHZ 113, 282; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 630 = WRP 1992, 553 - Pajero; GroßKomm/Köhler, Vor § 13 UWG Rdn. 79; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 10 Rdn. 10, 12; Borck, WRP 1984, 583, 587).

    Diese Beurteilung ist im wesentlichen tatsächlicher Natur und im Revisionsverfahren nur beschränkt, nämlich darauf nachprüfbar, ob der Tatrichter von richtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist und keine wesentlichen Tatumstände außer acht gelassen hat (vgl. BGH GRUR 1987, 45, 46 - Sommerpreiswerbung, m.w.N.).

  • BGH, 09.10.2018 - KZR 47/15

    PC mit Festplatte III - Verbandsklage gegen eine Verwertungsgesellschaft auf

    Mit Blick auf diesen Zweck der Verbandsklagebefugnis kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Verbandes grundsätzlich nicht mit der Begründung verneint werden, dass gleiche Ansprüche auch durch ein von dem behaupteten Kartellrechtsverstoß betroffenes Unternehmen - sei es selbständig oder verteidigungsweise - oder durch einen anderen Verband geltend gemacht werden oder geltend gemacht werden könnten (vgl. zur Verbandsklage nach dem UWG BGH, Urteil vom 24. April 1986 - I ZR 56/85, WRP 1986, 603, 605 - Sommerpreisewerbung; Urteil vom 16. Dezember 1993 - I ZR 277/91, GRUR 1994, 307, 308 - Mozzarella I).
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   BGH, 04.08.1986 - I ZR 56/84   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Tenors eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

Verfahrensgang

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