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   BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07   

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https://dejure.org/2009,468
BGH, 15.01.2009 - I ZR 57/07 (https://dejure.org/2009,468)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - I ZR 57/07 (https://dejure.org/2009,468)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07 (https://dejure.org/2009,468)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Cybersky

    UrhG § 87 Abs. 1, § 97 Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kostenloses Pay-TV - Wer gezielt mit der urheberrechtswidrigen Verwendungsmöglichkeit einer Ware wirbt (hier: Peer-to-Peer Software auch zur kostenlosen Übertragung von Pay-TV), darf diese Ware nicht in Verkehr bringen, solange die von ihm damit geschaffene Gefahr einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Cybersky

  • Telemedicus

    Cybersky

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit des Vertriebs von Software zum Empfang von Bezahlfernsehen über ein Peer-to-Peer-Netz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Inverkehrbringens von zu urheberrechtswidrigen Zwecke verwendbare Waren; Erstrecken des vorbeugende Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) auf künftige Rechtsverletzung vorbereitende Maßnahmen; Zulässigkeit eines vorbeugenden ...

  • czarnetzki.eu PDF

    Vertrieb von Software mit rechtswidriger Nutzungsmöglichkeit Cybersky

  • debier datenbank

    Cybersky

    §§ 87 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; UrhG § 87 Abs. 1; ; UrhG § 97

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    "Kostenloses" Pay-TV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; UrhG § 87 Abs. 1; UrhG § 97
    Zulässigkeit des Inverkehrbringens von zu urheberrechtswidrigen Zwecke verwendbare Waren; Erstrecken des vorbeugende Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 UrhG auf künftige Rechtsverletzung vorbereitende Maßnahmen; Zulässigkeit eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cybersky

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 87 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
    Bezahlfernsehen auch mal kostenlos? - Nein zu "Kopierschutzkillern”

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung mit urheberrechtswidriger Nutzungsmöglichkeit für ein Produkt führt zu einem Vertriebsverbot - cybersky

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen »Cybersky TV«

  • heise.de (Pressebericht, 20.01.2009)

    P2P-Fernsehen scheitert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cybersky und Pay-TV

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pay-TV darf nicht über peer-to-peer-Netzwerke zugänglich gemacht werden

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Cybersky

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1123
  • GRUR 2009, 841
  • MMR 2009, 625
  • MIR 2009, Dok. 155
  • K&R 2009, 637
  • ZUM 2009, 774
  • afp 2009, 373
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Haftung des Beklagten bereits deshalb anzunehmen ist, weil der vom Beklagten mittels des Tor-Netzwerks ermöglichte anonyme Zugang zum Internet in besonderer Weise die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen begründet und deren Verfolgung vereitelt, so dass verschärfte Haftungsanforderungen zu gelten haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07, GRUR 2009, 841 Rn. 21 = WRP 2009, 1139 - Cybersky; BGHZ 194, 339 Rn. 22 - Alone in the Dark).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Diese Rechtsprechung, in der nicht daran angeknüpft wird, dass der gesetzliche Vertreter der juristischen Person das wettbewerbswidrige Verhalten selbst veranlasst hat, hat ihre ursprüngliche Grundlage in der Störerhaftung (vgl. BGH, GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen; BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07, GRUR 2009, 841 Rn. 14 f. und 18 = WRP 2009, 1139 - Cybersky).

    (8) Allerdings haftet der Geschäftsführer persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, wenn er ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat (vgl. BGH, GRUR 2009, 841 Rn. 21 f. - Cybersky).

    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine in naher Zukunft konkret drohende Rechtsverletzung bestehen (vgl. BGH, GRUR 2009, 841 Rn. 8 - Cybersky, mwN).

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer Inanspruchgenommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - I ZR 57/07, GRUR 2009, 841 Rn. 19 = WRP 2009, 1139 - Cybersky; Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, GRUR 2010, 633 Rn. 19 = WRP 2010, 912 - Sommer unseres Lebens; Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 25 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse).

    Auch ein Störer kann vorbeugend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (BGH, Urteil vom 19. April 2007 - I ZR 35/04, BGHZ 172, 119 Rn. 41 - Internet-Versteigerung II; BGH, GRUR 2009, 841 Rn. 14 - Cybersky).

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