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   BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54   

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BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54 (https://dejure.org/1956,689)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1956 - I ZR 57/54 (https://dejure.org/1956,689)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1956 - I ZR 57/54 (https://dejure.org/1956,689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, Verleitung zum Vertragsbruch

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 909
  • GRUR 1956, 273
  • DB 1956, 396
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Diesen Standpunkt hat der II. Senat des Reichsgerichts schon in der Entscheidung vom 10. Dezember 1912 (RGZ 81, 86) vertreten und ihn auch in späteren Entscheidungen (vgl. insbesondere GRUR 1934, 608 [610]; 1935, 320 [322], 990 [992]; 1939, 562 [566]; RGZ 148, 364 [369]) aufrechterhalten (vgl. auch RGZ 88, 361 [366]).

    In der Entscheidung RGZ 148, 364 wird betont, daß es auch nicht etwa eines planmäßigen Handelns des Verleitenden bedürfe, sondern die Kenntnis aller derjenigen Umstände genüge, die das Handeln also das Verleiten zum Vertragsbruch, zu einem sittenwidrigen machten.

  • BGH, 18.03.1955 - I ZR 144/53

    Patentlizenz und Dekartellierung

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Es entzieht sich daher auch der Nachprüfung, ob die Vereinbarungen, was denkbar wäre, mit dem Ziele geschlossen sind, bestehende Schutzrechte auf Gegenstände auszudehnen, die in der gesetzmäßigen Erteilung nicht enthalten sind (Art. V Ziff 9 c 7; vgl. BGHZ 17, 41 [46 ff]; Lieberknecht, Patente, Lizenzverträge und Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen S. 208 ff).

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, würde eine solche Beschränkung dann anzunehmen sein, wenn die Abmachungen wesentlich (substantially) den Marktablauf stören oder die Freiheit des einzelnen Wettbewerbers ungebührlich beeinträchtigen würden (BGH NJW 1952, 344; BGHZ 5, 126 [129 ff]; 17, 41 [46]).

  • RG, 23.01.1922 - VI 481/21

    Verleitung zum Vertragsbruch

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Das Berufungsgericht erklärt, daß es sich mit diesen Rechtsgrundsätzen der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats und des früheren VI. Zivilsenats des Reichsgerichts (vgl. RGZ 78, 14 [17] und 103, 419 [421]) anschließe, wonach nicht jede Verleitung zum Vertragsbruch schon eine Sittenwidrigkeit darstelle, vielmehr besondere verwerfliche Handlungen dargetan werden müßten, die die Verleitung als unsittliche Schadenszufügung erscheinen lassen müßten.

    Auch in der Entscheidung RGZ 103, 419 [421] hat das Reichsgericht nur zur Prüfung aufgegeben, ob der Entschluß des Vertragsgegners, die bereits verkauften Möbel noch einmal zu verkaufen, überhaupt auf eine Beeinflussung durch den Beklagten zurückzuführen, seine Handlungsweise also ursächlich gewesen sei.

  • RG, 25.11.1911 - VI 66/11

    Bierabnahmevertrag; Gute Sitten

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Das Berufungsgericht erklärt, daß es sich mit diesen Rechtsgrundsätzen der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats und des früheren VI. Zivilsenats des Reichsgerichts (vgl. RGZ 78, 14 [17] und 103, 419 [421]) anschließe, wonach nicht jede Verleitung zum Vertragsbruch schon eine Sittenwidrigkeit darstelle, vielmehr besondere verwerfliche Handlungen dargetan werden müßten, die die Verleitung als unsittliche Schadenszufügung erscheinen lassen müßten.

    In der Entscheidung RGZ 78, 14 [18] wird ausgeführt, daß nach den getroffenen Feststellungen die dortige Beklagte niemanden verleitet habe, den Vertragspflichten zuwiderzuhandeln.

  • BGH, 13.02.1952 - II ZR 88/51

    Wettbewerbsverbot und Dekartellisierung

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, würde eine solche Beschränkung dann anzunehmen sein, wenn die Abmachungen wesentlich (substantially) den Marktablauf stören oder die Freiheit des einzelnen Wettbewerbers ungebührlich beeinträchtigen würden (BGH NJW 1952, 344; BGHZ 5, 126 [129 ff]; 17, 41 [46]).
  • RG, 10.12.1912 - II 333/12

    Gute Sitten; Bruch der Konkurrenzklausel

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Diesen Standpunkt hat der II. Senat des Reichsgerichts schon in der Entscheidung vom 10. Dezember 1912 (RGZ 81, 86) vertreten und ihn auch in späteren Entscheidungen (vgl. insbesondere GRUR 1934, 608 [610]; 1935, 320 [322], 990 [992]; 1939, 562 [566]; RGZ 148, 364 [369]) aufrechterhalten (vgl. auch RGZ 88, 361 [366]).
  • BGH, 23.11.1951 - I ZR 24/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, würde eine solche Beschränkung dann anzunehmen sein, wenn die Abmachungen wesentlich (substantially) den Marktablauf stören oder die Freiheit des einzelnen Wettbewerbers ungebührlich beeinträchtigen würden (BGH NJW 1952, 344; BGHZ 5, 126 [129 ff]; 17, 41 [46]).
  • RG, 01.07.1916 - V 140/16

    Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Diesen Standpunkt hat der II. Senat des Reichsgerichts schon in der Entscheidung vom 10. Dezember 1912 (RGZ 81, 86) vertreten und ihn auch in späteren Entscheidungen (vgl. insbesondere GRUR 1934, 608 [610]; 1935, 320 [322], 990 [992]; 1939, 562 [566]; RGZ 148, 364 [369]) aufrechterhalten (vgl. auch RGZ 88, 361 [366]).
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
    Für die Annahme eines Verstoßes gegen die guten Sitten würde es genügen, wenn der Beklagte nur mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß diejenigen Umstände vorliegen, die seine Handlungsweise zu einer sittenwidrigen machen (BGHZ 8, 387 [389]).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 303/01

    Verabschiedungsschreiben

    b) Der Beklagte zu 1 hätte danach mit der im Oktober und November 1998 mit dem Beklagten zu 2 getroffenen Vereinbarung, von deren Vorliegen das Berufungsgericht zugunsten des Klägers ausgegangen ist, unter dem Gesichtspunkt der Anstiftung, zumindest aber der (psychischen) Beihilfe zu dem von dem Beklagten zu 2 begangenen Verstoß wettbewerbswidrig gehandelt (vgl. BGH, Urt. v. 17.2.1956 - I ZR 57/54, GRUR 1956, 273, 274 f. - Drahtverschluß; Urt. v. 20.5.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 559 - Eintritt in Kundenbestellung; Urt. v. 15.1.1987 - I ZR 215/84, GRUR 1987, 532, 533 = WRP 1987, 606 - Zollabfertigung; Großkomm. UWG/Brandner/Bergmann, § 1 Rdn. A 227).
  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 526/55
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  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Selbst wenn der andere ohnehin schon zum Vertragsbruch entschlossen ist, schließt das eine Verleitung in diesem Sinne nicht aus (RG GRUR 1939, 562, 566 - Zeiss-Brillengläser; BGH GRUR 1956, 273, 276 - Draht Verschluß; GRUR 1960, 558, 559 = LM Nr. 95 zu § 1 UWG; BGHZ 37, 30, 33 [BGH 08.03.1962 - KZR 8/61] = GRUR 1962, 426, 427 - Selbstbedienungsgroßhandel).

    Die Auffassung des Berufungsgerichts stimmt auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein (GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß; 1957, 219 - Westenberg; 1962, 426 - Selbstbedienungsgroßhandel).

  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Dagegen ist die - gleichen Zwecken dienende - bloße Ausnutzung eines fremden Vertragsbruchs nur dann als sittenwidrig zu erachten, wenn weitere, eine solche Beurteilung rechtfertigende besondere Umstände hinzutreten (BGH in GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß - m.w.Nachw.; RGZ 148, 364, 369 - 4711 - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. UWG § 1 Anm. 265, 310; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. 76. Kapitel S. 515).

    Es genügt vielmehr jedes bewußte Hinwirken darauf daß der andere einen Vertragsbruch begeht, wenn auch der Widerstand des anderen noch so gering ist (RG in GRUR 1939, 562, 566; BGH in GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß - Baumbach/Hefermehl UWG § 1 Anm. 266).

  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 190/57

    Rechtsmittel

    Eine wettbewerbs- und sittenwidrige Verleitung zum Vertragsbruch im Sinne des § 1 UWG ist vielmehr, und zwar auch ohne Hinzutreten weiterer Umstände, immer schon dann gegeben, wenn der Dritte bewußt darauf hinwirkt, daß der vertraglich Gebundene einen Vertragsbruch begeht, mag der Widerstand, den er dabei findet, auch noch so gering sein (RG a.a.O., BGH GRUR 1956, 273, 275 = L-M UWG § 1 Nr. 33 - Drahtverschluß).

    Denn für die Annahme eines Verstosses gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG und des § 826 BGB genügt in subjektiver Hinsicht ein Handeln mit bedingtem Vorsatz (BGHZ 8, 387, 393 [BGH 30.01.1953 - I ZR 88/52] ; BGH GRUR 1956, 273, 275).

  • BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59

    Eintritt in Kundenbestellung

    Denn, wie das Berufungsgericht richtig hervorhebt, widerspricht es in aller Regel auch ohne hinzutretende Umstände den Anschauungen des anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden, wenn zu Wettbewerbszwecken bewußt darauf hingewirkt wird, daß Vertragspartner eines Mitbewerbers ihren Vertragspflichten zuwiderhandeln (vgl. RGZ 148, 364; BGH in GRUR 1956, 273 - Drahtverschluß).
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft

    Der Vertreter der Beklagten hat O. zu Zwecken des Wettbewerbs zum Vertragsbruch verleitet und damit zu einem Verhalten, das auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden widerspricht und tatbestandsmäßig § 1 UWG erfüllt (vgl. BGH GRUR 56, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 69, 474 - Bierbezug; GRUR 71, 121, 122 - Gummischutzmittelautomaten).
  • OLG Jena, 04.12.1996 - 2 U 902/96

    Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs durch Verleitung eines anderen zum

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  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 35/80

    "Verleiten zum Vertragsbruch" aus Gründen des Wettbewerbs - Wirkung eines im

    Mit Recht macht demgegenüber die Revision geltend, daß jedenfalls im Rahmen des § 1 UWG nach ständiger Rechtsprechung schon das bewußte Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, ohne weiteres wettbewerbswidrig ist, wenn es zu Zwecken des Wettbewerbs geschieht (BGH Urteil vom 17. Februar 1956, I ZR 57/54, LM UWG § 1 Nr. 33; BGHZ 37, 30, 36; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 13. Aufl. § 1 UWG Rdn. 571, 572 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von

    Das bewußte, zu Wettbewerbszwecken erfolgende Hinwirken darauf, daß jemand vertragsbrüchig wird, widerspricht auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände in der Regel den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden (BGH GRUR 1956, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 1969, 474 - Bierbezug); subjektive Voraussetzung der Unlauterkeit ist, daß der Täter die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder daß er doch mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGH GRUR 1957, 219, 221 - Bierbezugsvertrag m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 115/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 127/64

    Hinwirken auf einen Vertragsbruch als Wettbewerbsverstoß - Ausnutzung fremden

  • BGH, 25.06.1965 - Ib ZR 91/63

    Für einen deliktischen Schadensersatzanspruch erforderliches Verschulden -

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZR 205/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1959 - VI ZR 37/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.06.1957 - I ZR 180/55

    Rechtsmittel

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