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   BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58   

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BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58 (https://dejure.org/1959,632)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1959 - I ZR 58/58 (https://dejure.org/1959,632)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1959 - I ZR 58/58 (https://dejure.org/1959,632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1960, 26
  • GRUR 1960, 126
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt hat (BGHZ 2, 394, 395 - Widia; GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55), genügt es für die auf die Abwehr künftiger Verletzungen gerichtete Unterlassungsklage, wenn die ernsthafte Gefahr eines widerrechtlichen Eingriffs in die Rechte der klagenden Partei vorliegt.
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Aus denselben Erwägungen ist bei dieser Werbung auch warenzeichenmäßige Benutzung gegeben; eine solche liegt bereits dann vor, wenn objektiv die nicht völlig fernliegende Möglichkeit besteht, daß nicht ganz unerhebliche Teile des Verkehrs die Kennzeichnung als Hinweis auf die Herkunft der Ware auffassen; ob der Benutzer damit die Herkunft kennzeichnen wollte oder mit der Möglichkeit einer solchen gedanklichen Verbindung des Publikums rechnete, ist für den Unterlassungsanspruch gleichgültig (BGHZ 8, 202, 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52] - Kabelstreifen).
  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Sittenwidrig im Sinne dieser Vorschrift ist, was dem Anstandsgefühl des redlichen Durchschnittsgewerbetreibenden zuwiderläuft (BGHZ 15, 356, 364) [BGH 03.12.1954 - I ZR 262/52] .
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts ausgeführt hat (BGHZ 2, 394, 395 - Widia; GRUR 1955, 411, 413 - Zahl 55), genügt es für die auf die Abwehr künftiger Verletzungen gerichtete Unterlassungsklage, wenn die ernsthafte Gefahr eines widerrechtlichen Eingriffs in die Rechte der klagenden Partei vorliegt.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Daß es für die wettbewerbliche Beurteilung von Bedeutung sein kann, wenn der Verletzer bereits in der Vergangenheit eine ähnliche Bezeichnung wettbewerbswidrig benutzt hatte, hat der Senat wiederholt entschieden (GRUR 1958, 86, 89 - Ei-Fein; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik).
  • BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Daß es für die wettbewerbliche Beurteilung von Bedeutung sein kann, wenn der Verletzer bereits in der Vergangenheit eine ähnliche Bezeichnung wettbewerbswidrig benutzt hatte, hat der Senat wiederholt entschieden (GRUR 1958, 86, 89 - Ei-Fein; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
    Unter allgemeinkundigen Tatsachen in diesem Sinne sind solche zu verstehen, die, in einem größeren oder kleineren Bezirke einer beliebigen Menge bekannt oder wahrnehmbar sind und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkunde sicher unterrichten kann (BGH NJW 1954, 1656).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09

    TÜV II

    Dazu rechnet auch, ob die Marke während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1959 - I ZR 58/58, GRUR 1960, 126, 128 - Sternbild; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 14 Rn. 1344 bis 1346; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 289 und 530).
  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 49/12

    OTTO CAP - Markenverletzungsstreit: Ausnutzung eines bekannten

    Dazu rechnet auch, dass die Marke während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1959 - I ZR 58/58, GRUR 1960, 126, 128 - Sternbild; GRUR 2011, 1043 Rn. 49 - TÜV II).
  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Bereits das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend angenommen, dass die durch das Gutachten belegte Bekanntheit der Klagemarke im Übrigen auch gerichtsbekannt ist (vgl. auch BGH, GRUR 1960, 126 [128] - Sternbild; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rn. 1344 bis 1346; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG Rn. 289 und 530).

    Zwar ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Verwender subjektiv die betriebliche Herkunft der Produkte kennzeichnen wollte oder mit einer solchen Wahrnehmung rechnete (BGH, GRUR 1960, 126 [128] - Sternbild; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 144).

  • OLG München, 26.07.2001 - 29 U 2361/97

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - Drei-Streifen-Kennzeichnung gegenüber

    Es entspreche längst gesicherter Rechtsprechung, dass das Gericht jedenfalls im Rahmen der Bemessung des Schutzumfangs einer Kennzeichnung - und nur darum gehe es hier, also um die verhältnismäßig einfache Abgrenzung zwischen geringer, mittlerer/normaler oder hoher Kennzeichnungskraft - die Frage der Bekanntheit einer Kennzeichnung aus eigener Sachkunde auch ohne Verkehrsbefragung selbst beurteilen könne (BGH, GRUR 1960, 126, 127 f - Sternbild).

    Die hohe Bekanntheit der klägerischen Kennzeichnung ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige, nach § 291 ZPO nicht beweisbedürftige Tatsache (BGH GRUR 1960, 126, 127 f. - Sternbild).

  • OLG München, 28.04.2016 - 6 U 1576/15

    Schutz bekannter Positionsmarken

    Zu Recht hat das Landgericht dabei die Bekanntheit der klägerischen Unionsmarke als offenkundige Tatsache i. S. v. § 291 ZPO behandelt: Tatsachen, aus denen sich die Bekanntheit einer Marke ergibt, können allgemein geläufig und deshalb offenkundig sein; hierzu gehört auch, dass die Marke - wie oben festgestellt - während eines längeren Zeitraums in weitem Umfang auf dem Markt erscheint und jedermann gegenübertritt (vgl. BGH GRUR 2014, 378 Rn. 27 - OTTO CAP; BGH GRUR 2011, 1043 Rn. 49 - TÜV II; BGH GRUR 1960, 126, 1288 - Sternbild).
  • OLG Hamburg, 24.04.2002 - 5 U 2/01

    EVIAN/Revian II

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur jedoch anerkannt, dass von dem Verletzer nach vorangegangener Kennzeichenverletzung ein größerer Abstand zu dem geschützten Zeichen verlangt werden kann, als der Schutzbereich wegen Verletzungsgefahr dies eigentlich verlangt (BGH GRUR 60, 126, 128/129 - Sternbild; BGH GRUR 59, 360, 363 - Elektrotechnik; BGH GRUR 61, 343, 346 - Meßmer Tee I).
  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der deutschen Wortmarke "EVIAN" für

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur jedoch anerkannt, dass von dem Verletzer nach vorangegangener Kennzeichenverletzung ein größerer Abstand zu dem geschützten Zeichen verlangt werden kann, als der Schutzbereich wegen Verletzungsgefahr dies eigentlich verlangt (BGH GRUR 60, 126, 128/129 - Sternbild; BGH GRUR 59, 360, 363 - Elektrotechnik; BGH GRUR 61, 343, 346 - Meßmer Tee I).
  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 74/04

    Voraussetzungen für eine markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Bekanntheit der

    Die hohe Bekanntheit der klägerischen Kennzeichnung ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige, nach § 291 ZPO nicht beweisbedürftige Tatsache (BGH , GRUR 1960, 126, 127f. - Sternbild).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14

    Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"

    Denn es ist grundsätzlich unerheblich, ob der Verwender subjektiv die betriebliche Herkunft der Produkte kennzeichnen wollte oder mit einer solchen Wahrnehmung rechnete ( BGH, GRUR 1960, 126 [128] - Sternbild; Senat, a.a.O., Goldbär, juris Tz. 36).
  • OLG Köln, 24.01.2003 - 6 U 127/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Entlüftungsstreifen

    Die hohe Bekanntheit der klägerischen Kennzeichnung ist eine allgemeinkundige und deshalb bei dem Gericht offenkundige, nach § 291 ZPO nicht beweisbedürftige Tatsache (BGH GRUR 1960, 126, 127 f. - Sternbild).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83

    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht

  • OLG Köln, 18.02.2005 - 6 U 165/04

    Drei-Streifen-Kennzeichnung

  • BGH, 22.10.1969 - I ZR 47/68

    Streit zwischen den Herstellern pharmazeutischer Erzeugnisse über die Verwendung

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 16/65

    Gleichartigkeit gewirkter und gewebter Stoffe - Verwechslungsfähigkeit der Namen

  • BPatG, 03.03.2017 - 28 W (pat) 553/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MilchMädchen (Wort-Bild-Marke)/Milchmädchen

  • LG Köln, 20.01.2005 - 84 O 41/04

    Verletzung des Markenrechts eines großen Sportartikelherstellers (adidas) durch

  • BGH, 28.03.1985 - I ZR 127/82

    "Shamrock II"; Sittenwidrigkeit der nicht-warenzeichenmäßigen Benutzung des

  • BGH, 26.06.1963 - Ib ZR 127/62

    Tonbandgeräte-Händler

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 159/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung des Begriffs "feuerfest" - Haftung für das Verhalten

  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
  • BGH, 22.06.1962 - I ZR 27/61

    Rechtsmittel

  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 4924/89
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 92/60

    Rechtsmittel

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