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   BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06   

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https://dejure.org/2009,2042
BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06 (https://dejure.org/2009,2042)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - I ZR 60/06 (https://dejure.org/2009,2042)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - I ZR 60/06 (https://dejure.org/2009,2042)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von Paketen per Luftfracht; Vorliegen einer unbeschränkten Haftung des Transporteurs für den Verlust der Pakete; Geltung deutschen Rechts für den Beförderungsvertrags aufgrund einer konkludenten ...

  • unalex.eu
  • rabüro.de

    Zur Beweiswürdigung bei unaufklärbarem Verlust von Transportgut

  • Judicialis

    HGB § 425 Abs. 1; ; ... HGB § 435; ; HGB § 452b Abs. 2; ; HGB § 459; ; VVG § 67 Abs. 1; ; Warschauer Abk Art. 18 Abs. 1; ; Warschauer Abk Art. 18 Abs. 3; ; Warschauer Abk Art. 22; ; Warschauer Abk Art. 25; ; Warschauer Abk Art. 29 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von Paketen per Luftfracht; Vorliegen einer unbeschränkten Haftung des Transporteurs für den Verlust der Pakete; Geltung deutschen Rechts für den Beförderungsvertrags aufgrund einer konkludenten ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Transportgut im Falle des Transports von Paketen per Luftfracht; Vorliegen einer unbeschränkten Haftung des Transporteurs für den Verlust der Pakete; Geltung deutschen Rechts für den Beförderungsvertrags aufgrund einer konkludenten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1335
  • MDR 2009, 937
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    Danach ist auch von einem qualifizierten Verschulden i.S. des Art. 25 WA 1955 auszugehen (vgl. BGHZ 145, 170, 183 ff.) .

    Hierbei ist im Sinne einer vertragsautonomen Auslegung der internationalen Tendenz Rechnung zu tragen, den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift großzügig zu bestimmen (BGHZ 145, 170, 179 m.w.N.).

    In der Sache entspricht der "Leute"-Begriff weitgehend der dem deutschen Rechtskreis geläufigen Rechtsstellung des Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB ( BGH, Urt. v. 14.2.1989 - VI ZR 121/88, TranspR 1989, 275, 276 f.; BGHZ 145, 170, 179) .

    Anderenfalls würde die Entlastungsmöglichkeit des Luftfrachtführers in einem gemäß Art. 18 Abs. 2 WA 1955 grundsätzlich noch der Luftbeförderung zuzurechnenden Bereich zum Nachteil des Geschädigten, der insoweit weder Einflussmöglichkeiten noch Einblick hat, in einer Weise eingeengt, die mit dem Zweck der strengen Obhutshaftung nicht mehr vereinbar wäre (BGHZ 145, 170, 180 ; Koller, Transportrecht aaO Art. 20 WA 1955 Rdn. 19).

    Die Erweiterung des Obhutszeitraums durch Einbeziehung der "Leute" ist dadurch gerechtfertigt, dass es der Luftfrachtführer in aller Regel in der Hand hat, das Frachtgut auch in diesem Zeitraum durch geeignete Maßnahmen vor Verlust und Beschädigung zu schützen (BGHZ 145, 170, 180) .

    Dafür reicht es aus, wenn dem Luftfrachtführer rechtliche Einflussmöglichkeiten hinsichtlich des Umgangs der "Leute" mit dem Transportgut zustehen und er, sofern es sich bei den "Leuten" um selbständige Unternehmen oder deren Mitarbeiter handelt, durch eine zumindest überwachende Anwesenheit auf die Behandlung des Guts auch tatsächlich Einfluss nehmen kann (vgl. BGHZ 145, 170, 182) .

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 155/04

    Zustandekommen einer Abfindungsvereinbarung zwischen dem Frachtführer und dem

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    An die Feststellung eines Erlasswillens sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen ( BGH, Urt. v. 7.3.2002 - IX ZR 293/00, NJW 2002, 1788, 1790; Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 76/06, NJW 2007, 368 Tz. 9; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Tz. 17).

    Die Beklagte hatte um so weniger Anlass anzunehmen, die Versicherungsnehmerin wolle mit der Einlösung des Schecks auf den weitaus größten Teil des von ihr angenommenen Schadensersatzanspruchs verzichten, als sie dieser mit dem Schreiben vom 22. Juni 2001 lediglich den Entschädigungsbetrag angeboten hatte, den sie wegen des Verlusts des Transportguts im Fall der summenmäßigen Beschränkung der Haftung ohnehin hätte leisten müssen (BGH TranspR 2007, 466 Tz. 17).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 44/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    Der Beweis für den Inhalt und den Wert eines verlorengegangenen Pakets unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO ( BGH, Urt. v. 26.4.2007 - I ZR 31/05, TranspR 2007, 418 Tz. 13; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Tz. 34; Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 165/04, TranspR 2008, 122 Tz. 21).

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Inhalts auch dann bilden, wenn nur eines der beiden Dokumente vorgelegt wird und der Beklagte dagegen keine substantiierten Einwände vorbringt ( BGH, Urt. v. 28.9.2006 - I ZR 198/03, TranspR 2007, 110 Tz. 24; BGH TranspR 2008, 163 Tz. 35).

  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 165/04

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    Der Beweis für den Inhalt und den Wert eines verlorengegangenen Pakets unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO ( BGH, Urt. v. 26.4.2007 - I ZR 31/05, TranspR 2007, 418 Tz. 13; Urt. v. 20.9.2007 - I ZR 44/05, TranspR 2008, 163 Tz. 34; Urt. v. 30.1.2008 - I ZR 165/04, TranspR 2008, 122 Tz. 21).

    Allein das Fehlen von durchgängigen Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern reicht im Allgemeinen schon für die Annahme eines leichtfertigen Handelns i.S. von § 435 HGB aus (BGH TranspR 2008, 122 Tz. 18 m.w.N.).

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    In der Sache entspricht der "Leute"-Begriff weitgehend der dem deutschen Rechtskreis geläufigen Rechtsstellung des Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB ( BGH, Urt. v. 14.2.1989 - VI ZR 121/88, TranspR 1989, 275, 276 f.; BGHZ 145, 170, 179) .
  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    Bereits das krasse Missverhältnis zwischen der von der Versicherungsnehmerin erhobenen Forderung und der von der Beklagten angebotenen Abfindung von nur etwa 1, 2 % dieser Forderung stellt ein starkes Indiz dafür dar, dass die Versicherungsnehmerin mit der Einreichung des ihr übersandten Schecks nicht zugleich erklären wollte, ein Angebot der Beklagten anzunehmen und damit auf ihre restliche Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.2001 - XII ZR 60/99, NJW 2001, 2324 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 293/00

    Bestreiten des Zugangs eines Schecks durch den Gläubiger; Einhaltung der Frist

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    An die Feststellung eines Erlasswillens sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen ( BGH, Urt. v. 7.3.2002 - IX ZR 293/00, NJW 2002, 1788, 1790; Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 76/06, NJW 2007, 368 Tz. 9; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Tz. 17).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 76/06

    Rechtsfolgen der Abrechnung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts beim Verkehrsunfall

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    An die Feststellung eines Erlasswillens sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen ( BGH, Urt. v. 7.3.2002 - IX ZR 293/00, NJW 2002, 1788, 1790; Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 76/06, NJW 2007, 368 Tz. 9; Urt. v. 13.9.2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Tz. 17).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 218/05

    Umfang des Schadensersatzes beim Verlust von Luftfrachtgut

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    Bei Diebstählen durch Bedienstete oder "Leute" des Frachtführers ist ein solcher innerer Zusammenhang jedenfalls dann gegeben, wenn die Vornahme der schädigenden Handlung - wie im Streitfall - durch Zuweisung des betreffenden Aufgabenbereichs ermöglicht worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 3.7.2008 - I ZR 218/05, TranspR 2008, 412 Tz. 32 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 40/83

    Haftung des Frachtführers bei Benutzung des Transportfahrzeugs zum

    Auszug aus BGH, 02.04.2009 - I ZR 60/06
    Die Handlung muss noch zum allgemeinen Umkreis des zugewiesenen Aufgabenbereichs gehören (vgl. zu Art. 29 Abs. 2 CMR BGH, Urt. v. 27.6.1985 - I ZR 40/83, TranspR 1985, 338, 339 m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 183/05

    Begriff des Beförderungsvertrages; Maßgebliches Recht für die Fixkostenspediton

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 196/02

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen des Verlustes von Transportgut

  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 198/03

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung

  • BGH, 25.01.1956 - V ZR 190/54

    Wahrheitspflicht. Widersprechendes Vorbringen

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 31/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Frachtführers wegen

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

    Der Beweis für den Umfang und den Wert einer verlorengegangenen Sendung unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH, Urt. v. 2.4. 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Tz. 24 m. w. N.).

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Umfangs einer Sendung anhand von vorgelegten Lieferscheinen und dazu korrespondieren Rechnungen bilden, wobei es nicht erforderlich ist, dass sowohl Lieferscheine als auch korrespondierende Rechnungen zum Nachweis vorgelegt werden (BGH TranspR 2009, 262 Tz. 24).

  • OLG Stuttgart, 11.05.2011 - 3 U 114/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ablieferung von Transportgut

    Derartige Anhaltspunkte existieren, wenn vorprozessual trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Einzelheiten zur Schadensursache mitgeteilt worden sind oder wenn die Ursache des Verlustes vorprozessual völlig ungeklärt geblieben ist (BGH TranspR 2009, 134; BGH TranspR 2009, 262).

    Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2010, 76; BGH TranspR 2009, 262; BGH TranspR 2008, 113).

  • BGH, 12.06.2014 - I ZR 50/13

    Haftung eines Paketdienstes: Tatrichterliche Überzeugungsbildung von der

    Nach der neueren Senatsrechtsprechung unterliegt der Beweis für den Umfang und den Wert einer verlorengegangenen Sendung stets der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 24; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200 Rn. 31; BGH, TranspR 2013, 192 Rn. 16).
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 109/11

    Haftung des Luftfrachtführers: Einheitlicher Luftbeförderungsvertrag trotz

    Wenn der Spediteur/Frachtführer in einem solchen Fall - wie hier - im Hinblick auf den in Rede stehenden Transport keinen Vortrag zu Sicherungsmaßnahmen in der eigenen Organisation und in der des von ihm beauftragten Subunternehmers und zum Schadenshergang hält, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit wie auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 470 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27).

    An die Feststellung eines Erlasswillens sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen (BGH, TranspR 2009, 262 Rn. 44 mwN).

    Der Umstand, dass die Schecksumme der Haftung der Beklagten nach dem im Frachtbrief angegebenen Versicherungswert von 500 US-Dollar entsprach, änderte nichts an dem groben Missverhältnis zwischen der geleisteten Entschädigung und dem von der Versicherungsnehmerin geforderten Ersatzbetrag (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2007 - I ZR 155/04, TranspR 2007, 466 Rn. 17; BGH, TranspR 2009, 262 Rn. 44).

  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 50/10

    Frachtführerhaftung: Umfang der sekundären Darlegungslast des Frachtführers

    Die Beklagte hat damit nach § 459 HGB die Rechte und Pflichten eines Frachtführers (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 32 = NJW-RR 2009, 1335).

    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei - wie im Streitfall - außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger nähere Angaben machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 184 f.; Urteil vom 5. Juni 2003 - I ZR 234/00, TranspR 2003, 467, 470 = NJW 2003, 3626; BGH, TranspR 2009, 262 Rn. 27).

    Dies rechtfertigt den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit wie auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (vgl. BGH, TranspR 2003, 467, 470 f.; TranspR 2009, 262 Rn. 27).

  • BGH, 19.07.2012 - I ZR 104/11

    Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers: Nachforschungspflicht bei

    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können aber ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei - wie im Streitfall - außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger in der Lage ist, nähere Angaben zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2000 - I ZR 135/98, BGHZ 145, 170, 184 f.; Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 27; BGH, TranspR 2011, 220 Rn. 20).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 14/11

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Nachweis des Inhalts

    Nach der neueren Senatsrechtsprechung unterliegt die Würdigung der Umstände, die für Umfang und Wert einer verlorengegangenen Sendung sprechen, stets der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH, TranspR 2007, 418 Rn. 13; BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 60/06, TranspR 2009, 262 Rn. 24; Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 191/07, TranspR 2010, 200 Rn. 31).
  • LG Köln, 15.02.2018 - 83 O 62/15

    Verstoß des Frachtführers gegen sekundäre Darlegungslast über

    Dem Prozessgegner der beweisbelasteten Partei können ausnahmsweise nähere Angaben über die zu seinem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse zuzumuten sein, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des maßgeblichen Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den näheren Umständen des Schadensfalls hat, während der Schädiger nähere Angaben machen kann (vgl.BGH TranspR 2009, 262 ff.).

    Kommt der Frachtführer seiner sekundären Darlegungslast nicht ausreichend nach, kann der Schluss auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH TranspR 2010, 76 ff.; TranspR 2009, 262 ff., TranspR 2008, 113 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 18.05.2011 - 15 U 23/10

    Frachtführerhaftung bei Paketverlust im grenzüberschreitenden Transport:

    Wenn ein Frachtführer bei unbekannter Schadensursache im Hinblick auf den Transport nicht über sichernde Maßnahme seiner Organisation und zum Schadenshergang vorträgt, rechtfertigt dies den Schluss auf das objektive Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit als auch auf das subjektive Erfordernis des Bewusstseins von der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 27; Senat, Urteil vom 21.2.2006 - 15 U 5/04).

    Da im gewerblichen Bereich regelmäßig Rechnungsgegenstand und Sendungsinhalt identisch sind und zudem die Beklagte gegen den Inhalt der Rechnung keine substantiierten Einwendungen erhoben hat, spricht alles dafür und ist der Senat davon überzeugt, dass die Gegenstände, die in der Rechnung aufgeführt sind, auch in der verlorenen Sendung enthalten waren (vgl. auch BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 24).

    Bereits das krasse Missverhältnis zwischen der von der Versenderin erhobenen Forderung und der von der Beklagten angebotenen Abfindung von etwa 2, 2 % der Forderung stellt ein starkes Indiz dafür dar, dass die Versenderin mit der Einreichung des ihr übersandten Schecks nicht zugleich erklären wollte, ein Angebot der Beklagten anzunehmen und damit auf ihre restliche Forderung zu verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 2.4.2009 - I ZR 60/06 - Juris Rn. 44).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 3 U 49/10

    CMR-Haftung: Schadensersatz wegen Verlust von Transportgut aus abgetretenem

    Der Beweis für den Umfang und den Wert einer verlorengegangenen Sendung unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO (BGH TranspR 2009, 262).

    Der Tatrichter kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des behaupteten Umfangs einer Sendung anhand von vorgelegten Lieferscheinen und dazu korrespondierenden Rechnungen bilden, wobei es nicht erforderlich ist, dass sowohl Lieferscheine als auch korrespondierende Rechnungen zum Nachweis vorgelegt werden (BGH TranspR 2009, 262).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 194/08

    Luftfrachtbeförderungsvertrag: Vorrangige Einbeziehung der ADSp; Verzicht auf

  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

  • AG Mannheim, 25.02.2011 - 10 C 258/10

    Transportvertrag: Umfang der Darlegungslast des Frachtführers bei Warenverlust

  • OLG München, 19.04.2012 - 23 U 164/11

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr von Italien nach Deutschland: Minderung

  • OLG Köln, 04.06.2020 - 3 U 191/19

    Ansprüche wegen eines Transportschadens; Verlust eines Teils einer Sendung;

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 18 U 179/19

    Schadensersatz wegen eines Verlusts von Transportgut Begriff des qualifizierten

  • OLG Brandenburg, 23.10.2013 - 7 U 82/12

    Frachtführerhaftung: Leichtfertigkeit bei der Übergabe eines Wertpaketes;

  • LG Karlsruhe, 30.12.2009 - 15 O 70/09
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 238/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • LG Düsseldorf, 18.08.2017 - 40 O 37/16
  • OLG Köln, 15.05.2012 - 3 U 59/11

    Anteilige Haftung des Luftfrachtführers bei nicht aufgegebenem Reisegepäck nach

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