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   BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06   

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https://dejure.org/2008,1354
BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06 (https://dejure.org/2008,1354)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2008 - I ZR 62/06 (https://dejure.org/2008,1354)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2008 - I ZR 62/06 (https://dejure.org/2008,1354)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Kopierläden II

    UrhG § 54a Abs. 2, § 54d Abs. 2 (F: 25. 7. 1994); § 54h Abs. 1

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kopierläden II - Der Inhaber eines Kopierladens hat die urheberrechtliche Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn er eine Selbstbedienung ausgeschlossen und seine Angestellten angewiesen hat, nur urheberrechtlich nicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Kopierläden II

  • Telemedicus

    Kopierläden II

  • IWW
  • JurPC

    UrhG § 54a Abs. 2; § 54d Abs. 2 (F: 25.7.1994); § 54h Abs. 1
    "Kopierläden II"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken; Durchsetzungspflicht der den Verwertungsgesellschaften zustehenden ...

  • debier datenbank

    Kopierläden II

    §§ 54a Abs. 2, 54d Abs. 2, 54h Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 54a Abs. 2; ; UrhG § 54d Abs. 2; ; UrhG § 54h Abs. 1

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Kopierläden II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht des Inhabers eines Kopierladens bei Ausschluss der Selbstbedienung und Anweisung einer Vervielfältigung von ausschließlich urheberrechtlich nicht geschützten Werken; Durchsetzungspflicht der den Verwertungsgesellschaften zustehenden ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kopierläden II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Vergütung für das Betreiben von Fotokopiergeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtliche Geräteabgabe bei Geräten in einem Kopierladen - Copycenter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kopierläden und die Urheberrechtsvergütung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kopierladen schuldet volle Urheberrechtsvergütung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nachzahlung für urheberrechtliche Gerätevergütung für Fotokopierer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur urheberrechtliche Vergütungspflicht für das Betreiben von Fotokopiergeräten

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Kopierläden II

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachzahlung für urheberrechtliche Fotokopierer-Vergütung

  • gewrs.de PDF, S. 39 (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Vergütung für Kopiergeräte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreibervergütung für Kopiergeräte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachzahlung für urheberrechtliche Fotokopierer-Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1353
  • MDR 2009, 579
  • GRUR 2009, 480
  • MMR 2009, 290 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 075
  • K&R 2009, 264
  • ZUM 2009, 405
  • afp 2009, 310
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1993 - I ZR 34/91

    Readerprinter

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Die Vergütungspflicht nach § 54a UrhG a.F. knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern nur an die mögliche Nutzung des Gerätes für nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässige Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Vorlagen an (vgl. BGHZ 121, 215, 221 - Readerprinter; BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgerät, m.w.N.).

    Sind Geräte - wie hier die Fotokopiergeräte - zur Vornahme von Vervielfältigungen durch Ablichtung eines Werkstücks bestimmt, löst dies die gesetzliche Vermutung aus, dass diese Geräte entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG verwendet werden (BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter, m.w.N.).

    Sie kann durch den Gegenbeweis entkräftet werden, dass die Geräte tatsächlich nicht oder nur in geringerem Umfang zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG verwendet werden (vgl. BGHZ 121, 215, 220 f. - Readerprinter, m.w.N.).

  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 208/96

    BGH bejaht urheberrechtliche Vergütungspflicht für Telefaxgeräte - Gesetzliche

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Nach § 54a Abs. 2 UrhG a.F. hat der Urheber einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung unter anderem gegen den Betreiber eines Gerätes, das - wie ein Fotokopiergerät (vgl. BGHZ 140, 326, 329 - Telefaxgeräte) - zur Vornahme von Vervielfältigungen nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG durch Ablichtung eines Werkstücks bestimmt ist und in einer Einrichtung betrieben wird, die - wie ein Kopierladen - Geräte für die Herstellung von Ablichtungen entgeltlich bereit hält.

    Die Vergütungspflicht nach § 54a UrhG a.F. knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern nur an die mögliche Nutzung des Gerätes für nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG zulässige Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Vorlagen an (vgl. BGHZ 121, 215, 221 - Readerprinter; BGHZ 140, 326, 331 f. - Telefaxgerät, m.w.N.).

  • OLG München, 18.12.2003 - 29 U 3930/03

    Urheberrechtlicher Auskunfts- und Vergütungsanspruch bei Bereitstellung von

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Sie hängt nicht davon ab, ob der Kunde oder der Betreiber die Kopien anfertigt, und gilt daher gleichermaßen für Kopierläden mit Selbstbedienung wie mit Personalbedienung (OLG München GRUR 2004, 324, 325 ; Dreier in Dreier/Schulze aaO § 54c Rdn. 5; Schricker/Loewenheim aaO § 54a UrhG Rdn. 16; Lüft in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 54c UrhG Rdn. 5).
  • BVerfG, 20.10.1996 - 1 BvR 1282/91

    Keine Grundrechtsverletzung durch Vergütungspflicht für Betreiber von

    Auszug aus BGH, 20.11.2008 - I ZR 62/06
    Dieses Beweisangebot gehe nicht so weit, wie der vom Bundesverfassungsgericht für möglich erachtete Gegenbeweis durch eine umfassende Kontrolle während einer Stichprobenzeit unter Vorlage sämtlicher Überstücke der Kopien an die Verwertungsgesellschaft (vgl. BVerfG GRUR 1997, 123, 124 - Kopierladen I; GRUR 1997, 124, 125 - Kopierladen II), bei der die Verwertungsgesellschaft die Möglichkeit habe, anhand der vorgelegten Überstücke effektiv zu kontrollieren, ob es sich bei den kopierten Vorlagen um urheberrechtlich geschützte Werke gehandelt habe oder nicht.
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch in anderen Fällen, in denen ein registriertes beziehungsweise über eine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügendes Inkassounternehmen in einem streitigen gerichtlichen Verfahren als Kläger aus abgetretenem Recht des Kunden eine Forderung geltend gemacht hat, die Berechtigung dieser Vorgehensweise nicht in Zweifel gezogen und die Aktivlegitimation des Inkassounternehmens bejaht (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423 unter II 1 c; vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, NJW 2009, 1353 Rn. 7; siehe auch OLG Hamburg, Urteil vom 11. Juni 1999 - 1 U 162/97, juris Rn. 69).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Dem steht bereits der Umstand entgegen, dass weder der Bundesgerichtshof noch das Bundesverfassungsgericht in Fällen, in denen ein registriertes beziehungsweise über eine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügendes Inkassounternehmen in einem streitigen gerichtlichen Verfahren als Kläger aus abgetretenem Recht des Kunden eine Forderung geltend gemacht hat, die Berechtigung dieser Vorgehensweise und die Aktivlegitimation des Inkassounternehmens in Zweifel gezogen haben (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2000 - XI ZR 273/99, WM 2000, 2423 unter II 1 c; vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, NJW 2009, 1353 Rn. 7; BVerfG, NJW 2002, 1190).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 43/11

    Digitales Druckzentrum

    a) Die Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 2, § 54a Abs. 1 UrhG aF, § 54c Abs. 1, § 54 Abs. 1 UrhG knüpft nicht an die tatsächliche Nutzung, sondern an die mögliche und wahrscheinliche Nutzung des Gerätes für nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG (aF) zulässige Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützter Vorlagen an (vgl. zu § 54a Abs. 2, § 54a Abs. 1 UrhG aF BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 15 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II, mwN).

    Sie kann durch den Nachweis entkräftet werden, dass mit diesen Geräten tatsächlich keine oder nur in einem so geringen Umfang Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG angefertigt worden sind, dass keine Betreibervergütung geschuldet ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 480 Rn. 18 - Kopierläden II, mwN; vgl. zu § 54 Abs. 1 UrhG aF Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 33 ff. - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche allerdings auf von ihnen gegründete Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaften, sondern lediglich Inkassogesellschaften sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II, mwN).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 266/15

    Vergütungspflicht für Vervielfältigungsgeräte und Speichermedien; Anspruch des

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf eine von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II; Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 19 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 13 = WRP 2013, 1357 - Weitergeltung als Tarif; vgl. auch § 3 VGG).
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 189/11

    Weitergeltung als Tarif

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nach § 54h Abs. 1 UrhG nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf von eine ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II; Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 19 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät).
  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 21/16

    Anspruch auf Gerätevergütung bei Inverkehrbringen eines "Musik-Handys"

    Die Verwertungsgesellschaften dürfen die nur von ihnen wahrzunehmenden urheberrechtlichen Vergütungsansprüche aber auf eine von ihnen gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Geltendmachung übertragen, die selbst keine Verwertungsgesellschaft, sondern lediglich eine Inkassogesellschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2008 - I ZR 62/06, GRUR 2009, 480 Rn. 10 = WRP 2009, 462 - Kopierläden II; Urteil vom 30. November 2011 - I ZR 59/10, GRUR 2012, 705 Rn. 19 = WRP 2012, 954 - PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät; Urteil vom 20. Februar 2013 - I ZR 189/11, GRUR 2013, 1037 Rn. 13 = WRP 2013, 1357 - Weitergeltung als Tarif).
  • AG Bonn, 27.11.2015 - 103 C 281/15

    Abrechnung von Mehrwertdiensten eines Mobilfunkanschlusses im sog.

    In dieser Konstellation trägt der Teilnehmernetzbetreiber das Risiko des Forderungsausfalls, macht die Forderung als eigene geltend und hat die Tarifhoheit (vgl. Rehm, Sassenberg, CR 2009, 290 -295; Geppert/Schütz, Beckscher TKG Kommentar, § 45h TKG Rn. 36; vgl. zudem zur konkreten Ausgestaltung: Internetveröffentlichung des "UAK Billing", am 25.11.2015 veröffentlicht und abgerufen unter: http://www.aknn.de/fileadmin/uploads/oeffentlich/Dokument_Abrechnungsverfahren_UAK_B_1.0.0.pdf).
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