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   BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53   

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https://dejure.org/1954,368
BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53 (https://dejure.org/1954,368)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1954 - I ZR 62/53 (https://dejure.org/1954,368)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 (https://dejure.org/1954,368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1841
  • MDR 1955, 31
  • BB 1954, 954
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 25.10.1921 - III 378/21

    Samenhandel

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Mit Recht macht die Revision geltend, daß die Zusicherung einer Eigenschaft auch stillschweigend abgegeben werden könne (RGZ 103, 77 [78]; 114, 239 [240]).

    Unter Umständen kann die Verwendung des bloßen Warennamens als Zusicherung der dieser Ware innewohnenden Eigenschaften angesehen werden (vgl. RGRKomm BGB 10. Aufl. Anm. III 5 b zu § 459; RGZ 103, 77, andererseits RG in JW 1920, 831).

  • RG, 26.06.1903 - II 4/03

    Handelskauf. Arglistige Verschweigung von Mängeln.

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Veräußert der Käufer die Ware weiter und überläßt er die Untersuchung der Ware dem Abnehmer, so hat er dafür Sorge zu tragen, daß der Abnehmer ihn sobald als möglich von dem Ergebnisse der Untersuchung benachrichtigt (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts - RGZ 55, 210, [211]).

    Hat der Käufer die Ware weiterverkauft und die Untersuchung der Ware dem Abnehmer überlassen, so muß er dafür sorgen, daß der Abnehmer ihn, sobald als möglich, von dem Ergebnisse der Untersuchung benachrichtigt (RGZ 55, 210 [211]).

  • RG, 17.10.1890 - II 160/90

    Können bei dem Kaufe nach Probe außer der Probemäßigkeit noch weitere

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Es steht aber nichts im Wege, einzelne Eigenschaften der Probe vertraglich auszuschliessen oder weitere auszubedingen (RGZ 27, 19; RG in LZ 26, 632).
  • RG, 20.01.1922 - II 360/21

    Willenserklärung durch Schweigen Irrtumsanfechtung

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Wenn bestimmte Erklärungen handels- und verkehrsüblich im bestimmten Sinne verstanden werden, so muß der Erklärende sie in diesem Sinne gegen sich gelten lassen, er muß ihren verkehrsüblichen Sinn als erklärten eigenen Willen hinnehmen (RGZ 103, 401 [405]; 129, 347 [349]).
  • RG, 06.07.1926 - II 496/25

    Die Echtheit eines Bildes als Eigenschaft der Kaufsache. Stillschweigende

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Mit Recht macht die Revision geltend, daß die Zusicherung einer Eigenschaft auch stillschweigend abgegeben werden könne (RGZ 103, 77 [78]; 114, 239 [240]).
  • RG, 09.10.1906 - II 88/06

    Anfechtung nach § 121 B.G.B.

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Das Erfordernis der Unverzüglichkeit der Mängelanzeige ist streng auszulegen (RGZ 106, 360; 64, 159 [162]).
  • RG, 05.07.1930 - I 66/30

    Kann ein Vertrag trotz widerspruchsloser Hinnahme eines Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
    Wenn bestimmte Erklärungen handels- und verkehrsüblich im bestimmten Sinne verstanden werden, so muß der Erklärende sie in diesem Sinne gegen sich gelten lassen, er muß ihren verkehrsüblichen Sinn als erklärten eigenen Willen hinnehmen (RGZ 103, 401 [405]; 129, 347 [349]).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Hier ist anerkannt, daß der weiterverkaufende Zwischenhändler die Untersuchung des Kaufobjekts zwar seinem Abnehmer überlassen darf, dann aber auch dafür zu sorgen hat, daß der Abnehmer ihn so bald wie möglich von Mängeln unterrichtet; bei einer vermeidbaren Verzögerung der Mängelanzeige muß sich der Zwischenhändler den aus § 377 Abs. 2 HGB folgenden Rechtsnachteil von seinem Verkäufer entgegenhalten lassen (RGZ 96, 13, 14 f; RG LZ 1917 Sp. 795; BGH Urteile vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = BB 1954, 954 und vom 29. März 1978 - VIII ZR 245/76 = WM 1978, 725 unter III).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Die Vorschrift ist im Interesse der im Handelsverkehr unerläßlichen schnellen Abwicklung der Handelsgeschäfte streng auszulegen (BGH Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = LM HGB § 377 Nr. 2 = NJW 1954, 1841).
  • BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66

    Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden

    Deshalb sind die Eigenschaften des Saatgutes einer bestimmten Sorte als verkehrsüblich zugesichert angesehen worden (vgl. hierzu RGZ 103, 77 f und RG Recht 1927 Nr. 1977; EGH Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = Betrieb 1954, 928 (die Warenbezeichnung Pfefferminzöl soll verkehrsüblich die Zusicherung reinen Öls enthalten)).
  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 245/76

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Voraussetzungen für das Vorliegen

    Es ist anerkannt, daß beim sog. Streckengeschäft der Käufer die Untersuchung seinem Abnehmer überlassen darf (BGH Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = LM HGB § 377 Nr. 2 = NJW 1954, 1841; Baumbach/Duden, HGB, 22. Aufl. §§ 377, 378 Anm. 6 A; Brüggemann, Großkommentare der Praxis, HGB 3. Aufl. § 377 Rdn. 29).

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob ein Käufer, wenn er die Ware ohne Untersuchung weiterversandte oder unmittelbar seinem Abnehmer übersenden ließ, den Mangel ebenso schnell anzeigen muß, wie wenn er die Ware selbst untersucht hätte (Brüggemann, aaO, § 377 Rdn. 29) oder ob es ausreicht, wenn der Abnehmer rechtzeitig den Mangel gegenüber dem Käufer anzeigt und dieser die Mängelanzeige unverzüglich dem Verkäufer weitergibt (so ersichtlich BGH Urteil vom 17. September 1954 aaO).

    Denn der Käufer hat dann, wenn er die Ware weiterveräußert und deren Untersuchung seinem Abnehmer überläßt, dafür Sorge zu tragen, daß dieser ihn so bald als möglich von dem Ergebnis der Untersuchung benachrichtigt (BGH Urteil vom 17. September 1954, aaO).

  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

    Selbst wenn die Beklagte die Untersuchung der Ware im Einverständnis mit der Klägerin ihrem Abkäufer in Usbekistan überlassen hätte, ist nicht dargelegt, wann dieser gegenüber der Beklagten die fehlenden Schnürsenkel gerügt und die Beklagte mündlich die Rüge an die Klägerin weitergegeben hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = LM HGB § 377 Nr. 2; Senatsurteil vom 29. März 1978 - VIII ZR 245/76 = WM 1978, 725 unter III 2; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 377 Rdnr. 26 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 185/97

    Umfang der Prüfungs- und Rügepflicht von Computerdisketten, Prüfung, Rügepflicht,

    Selbst bei einem - hier nicht gegebenen - sogenannten Streckengeschäft, bei dem der Käufer die erworbene Ware weiter verkauft und deren Untersuchung dem Zweitabnehmer überlassen kann, muß er dafür sorgen, daß dieser ihn alsbald von deren Ergebnis benachrichtigt, damit er etwaige Mängel rechtzeitig dem Verkäufer anzeigen kann (vgl. BGH BB 1954, 954; vgl. auch das Senatsurteil vom 6.5.1994 - 19 U 241/93 -, abgedruckt in OLGR 1994, 227, 228).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 150/00

    Rechtsstellung des Käufers beim Werklieferungsvertrag; Rügeobliegenheit bei

    Die Vorschrift des § 377 HGB ist im Interesse der im Handelsverkehr unerläßlichen schnellen Abwicklung der Handelsgeschäfte streng auszulegen (BGH, Urt. v. 17.9.1954 - I ZR 62/53, NJW 1954, 1841).
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Danach nämlich hätte die Klägerin jedenfalls im maßgeblichen Zeitpunkt der Ablieferung der Steuerungen (BGH NJW 1986, 316, 317 r.Sp.; BGH MDR 1955, 31, 32) [BGH 17.09.1954 - I ZR 62/53] gewußt, daß die für die Firma H. entwickelte Elektronik für den Betrieb in einer Geschirrspülmaschine möglicherweise ungeeignet war, und so in Kauf genommen, daß die Steuerungen für den von den Parteien vorausgesetzten Gebrauch nicht taugten.
  • OLG Frankfurt, 12.08.1999 - 15 U 71/98

    Untersuchungspflicht bei Lieferung einer Elektroflächenheizung

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  • BGH, 22.09.1993 - VIII ZR 255/92

    Abstrakte Scheckforderung als Wandelungseinrede hinsichtlich Grundgeschäft mit

    Die Untersuchung der daraufhin übernommenen Teilmenge durfte die Beklagte ihrer Abnehmerin, der Firma W., überlassen (BGH, Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = BB 1954, 954; Heymann/Emmerich, HGB, § 377 Rdnr. 25).
  • BGH, 20.09.1961 - VIII ZR 176/60

    Rechtsmittel

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