Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.04.2017

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15   

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https://dejure.org/2016,45508
BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15 (https://dejure.org/2016,45508)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - I ZR 63/15 (https://dejure.org/2016,45508)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 (https://dejure.org/2016,45508)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 BGB, § 275 BGB, § 256 ZPO
    Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine klagbaren Anspruch eines Destinatärs auf ein ausgeschriebenes Stipendium; Anspruch des abgelehnten Bewerbers auf neue Entscheidung bei Vergabe des Stipendiums an einen anderen Bewerber; ...

  • IWW

    § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB, § ... 533 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 661 BGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 GG, § 85 BGB, § 657 BGB, § 5 des Saarländischen Stiftungsgesetzes, § 275 Abs. 1 BGB, Art. 19 Abs. 4 GG, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB, § 178 Satz 3 GWB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • IWW

    § 661 Abs. 2 Satz 2 BGB, § ... 533 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 661 BGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 GG, § 85 BGB, § 657 BGB, § 5 des Saarländischen Stiftungsgesetzes, § 275 Abs. 1 BGB, Art. 19 Abs. 4 GG, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 71 Abs. 2 Satz 2 GWB, § 178 Satz 3 GWB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung eines Stipendiums durch eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts; Auswahl der Stiftungsdestinatäre aus einem in der Satzung näher umschriebenen Kreis von Personen; Anspruch des abgelehnten Bewerbers um ein Stipendium gegen eine gemeinnützige ...

  • Betriebs-Berater

    Stipendienvergabe durch gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • rewis.io

    Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine klagbaren Anspruch eines Destinatärs auf ein ausgeschriebenes Stipendium; Anspruch des abgelehnten Bewerbers auf neue Entscheidung bei Vergabe des Stipendiums an einen anderen Bewerber; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 85; BGB § 275; ZPO § 256
    Ausschreibung eines Stipendiums durch eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts; Auswahl der Stiftungsdestinatäre aus einem in der Satzung näher umschriebenen Kreis von Personen; Anspruch des abgelehnten Bewerbers um ein Stipendium gegen eine gemeinnützige ...

  • rechtsportal.de

    Ausschreibung eines Stipendiums durch eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts; Auswahl der Stiftungsdestinatäre aus einem in der Satzung näher umschriebenen Kreis von Personen; Anspruch des abgelehnten Bewerbers um ein Stipendium gegen eine gemeinnützige ...

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen für eine klagbaren Anspruch eines Destinatärs auf ein ausgeschriebenes Stipendium; Anspruch des abgelehnten Bewerbers auf neue Entscheidung bei Vergabe des Stipendiums an einen anderen Bewerber; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Rechtsschutz für bei Stipendienvergabe durch gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht berücksichtigten Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Stipendienvergabe - nur unter Ausschluss des Rechtswegs

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zu den möglichen Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der übergangene Stipendienbewerber

  • lto.de (Pressebericht, 15.12.2016)

    NPD-Anwalt scheitert mit Diskriminierungsklage: Rechtsfortbildung im Namen der Rechten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zu den Ansprüchen eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschreibung eines Stipendiums durch eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ansprüche eines bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigten Bewerbers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung eines Stipendiums durch eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rechtsschutz bei der Vergabe von Stipendien durch eine Stiftung

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2016)

    BGH verhandelt über Ablehnung von NPD-Anwalt für Stipendium

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 213, 179
  • ZIP 2017, 764
  • MDR 2017, 383
  • WM 2017, 301
  • BB 2017, 257
  • NZG 2017, 268
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 22.01.1987 - III ZR 26/85

    Klagerecht der Destinatäre einer Stiftung

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    aa) Nach § 85 BGB sind die Rechtsverhältnisse von Stiftungen nach den gesetzlichen Vorschriften des Bundes- und Landesrechts und nach der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung zu beurteilen (BGH, Urteil vom 22. Januar 1987 - III ZR 26/95, BGHZ 99, 344, 350).

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Stiftungen verleihen den Destinatären im Verhältnis zur Stiftung keine Rechtsposition im Sinne mitgliedschaftsähnlicher oder aufsichtsmäßiger Befugnisse, in deren Wahrnehmung sie auf die Verfolgung und Wahrung des Stiftungszwecks sowie die Verwaltung Einfluss nehmen könnten (BGHZ 99, 344, 350).

    Vielmehr ist der Wille des Stifters maßgeblich, wenn es um die konkrete Ausprägung der Stiftungsverfassung geht, insbesondere hinsichtlich des Stiftungszwecks, der Befugnisse der Organe sowie der Stellung der Begünstigten (vgl. BGH, NJW 1957, 708; BGHZ 99, 344, 351; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 177; Stumpf in Stumpf/Suerbaum/Schulte/Pauli, Stiftungsrecht, 2. Aufl., B § 85 BGB Rn. 23; Hof in v. Campenhausen/Richter, Stiftungsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 7 Rn. 161; MünchKomm.BGB/Weitemeyer, 7. Aufl., § 85 Rn. 38; Staudinger/Hüttemann/Rawert aaO § 85 Rn. 7).

    Die Rechtsstellung der Destinatäre ist daher danach zu beurteilen, ob und inwieweit der Stifter hierzu Anordnungen getroffen hat (BGHZ 99, 344, 351; vgl. BGH, Urteil vom 8. September 2016 - III ZR 7/15, NZG 2016, 1187 Rn. 14).

    Grenzen sind der Gestaltungsfreiheit nur dort gezogen, wo aus Gründen des öffentlichen Interesses Mindestanforderungen an das Stiftungsgeschäft zu stellen sind und die Privatrechtsordnung einem Rechtsgeschäft die Anerkennung versagen muss, etwa weil es gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (BGHZ 99, 344, 352; vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1978 - III ZR 59/76, BGHZ 70, 313, 324 ff.).

    Die Frage, ob die dem Kreis der Destinatäre angehörenden Personen einen klagbaren Anspruch auf die Stiftungsleistungen haben, entscheidet sich ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niedergelegten Willen des Stifters, der erforderlichenfalls durch Auslegung der Satzung zu ermitteln ist (vgl. RG, Urteil vom 18. November 1920 - VI 357/20, RGZ 100, 230, 234; BGH, NJW 1957, 708; NJW 1987, 2364, 2366; Stumpf in Stumpf/Suerbaum/Schulte/Pauli aaO B § 85 BGB Rn. 25; Blydt-Hansen aaO S. 107).

    Maßgeblich ist, ob die Satzung für den Kreis der in Frage kommenden Destinatäre bestimmte objektive Merkmale aufstellt, durch deren Erfüllung die Eigenschaft eines Destinatärs unmittelbar erworben wird, ohne dass den Stiftungsorganen die Möglichkeit einer Auswahl gelassen ist, oder ob einem Stiftungsorgan oder einem Dritten die Befugnis eingeräumt wird, die Stiftungsdestinatäre, die in den Genuss des Stiftungsnutzens kommen sollen, aus einem in der Satzung näher umschriebenen Kreis von Personen auszuwählen (BGH, NJW 1957, 708; BGHZ 99, 344, 352; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 451, 452).

    Soweit keine klare Regelung besteht, erhalten Dritte mit der Satzung lediglich eine nicht rechtlich definierte Chance auf den Erhalt von Stiftungsleistungen und nicht bereits einen Rechtsanspruch (vgl. BGHZ 99, 344, 354; Stumpf in Stumpf/Suerbaum/Schulte/Pauli aaO B § 85 Rn. 23; Blydt-Hansen aaO S. 107; Muscheler, Stiftungsrecht, 2005, S. 240; Hof in v. Campenhausen/Richter aaO Rn. 174; vgl. auch Thymm, Das Kontrollproblem der Stiftung und die Rechtsstellung der Destinatäre, 2007, S. 322 ff.).

  • BGH, 16.01.1957 - IV ZR 221/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Die Rechtsbeziehungen von Stiftungen zu potentiellen Empfängern von Stiftungsleistungen, den sogenannten Destinatären, sind gesetzlich nicht geregelt (BGH, Urteil vom 16. Januar 1957 - IV ZR 221/56, NJW 1957, 708; Staudinger/Hüttemann/Rawert, BGB [2010], § 85 Rn. 34; Blydt-Hansen, Die Rechtsstellung der Destinatäre der rechtsfähigen Stiftung Bürgerlichen Rechts, 1998, S. 107).

    Vielmehr ist der Wille des Stifters maßgeblich, wenn es um die konkrete Ausprägung der Stiftungsverfassung geht, insbesondere hinsichtlich des Stiftungszwecks, der Befugnisse der Organe sowie der Stellung der Begünstigten (vgl. BGH, NJW 1957, 708; BGHZ 99, 344, 351; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 177; Stumpf in Stumpf/Suerbaum/Schulte/Pauli, Stiftungsrecht, 2. Aufl., B § 85 BGB Rn. 23; Hof in v. Campenhausen/Richter, Stiftungsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 7 Rn. 161; MünchKomm.BGB/Weitemeyer, 7. Aufl., § 85 Rn. 38; Staudinger/Hüttemann/Rawert aaO § 85 Rn. 7).

    Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist vielmehr der Stiftungszweck selbst (BGH, NJW 1957, 708; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 8/08, NJW 2010, 234 Rn. 12 ff.; Hof in v. Campenhausen/Richter aaO § 7 Rn. 178).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Anspruch eines Destinatärs auf Stiftungsleistungen unmittelbar durch die Stiftungssatzung oder durch die einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan begründet werden, sofern dies dem in der Satzung niedergelegten Willen des Stifters entspricht und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BGH, NJW 1957, 708; BGH, NJW 2010, 234 Rn. 12; Blydt-Hansen aaO S. 107).

    Die Frage, ob die dem Kreis der Destinatäre angehörenden Personen einen klagbaren Anspruch auf die Stiftungsleistungen haben, entscheidet sich ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niedergelegten Willen des Stifters, der erforderlichenfalls durch Auslegung der Satzung zu ermitteln ist (vgl. RG, Urteil vom 18. November 1920 - VI 357/20, RGZ 100, 230, 234; BGH, NJW 1957, 708; NJW 1987, 2364, 2366; Stumpf in Stumpf/Suerbaum/Schulte/Pauli aaO B § 85 BGB Rn. 25; Blydt-Hansen aaO S. 107).

    Maßgeblich ist, ob die Satzung für den Kreis der in Frage kommenden Destinatäre bestimmte objektive Merkmale aufstellt, durch deren Erfüllung die Eigenschaft eines Destinatärs unmittelbar erworben wird, ohne dass den Stiftungsorganen die Möglichkeit einer Auswahl gelassen ist, oder ob einem Stiftungsorgan oder einem Dritten die Befugnis eingeräumt wird, die Stiftungsdestinatäre, die in den Genuss des Stiftungsnutzens kommen sollen, aus einem in der Satzung näher umschriebenen Kreis von Personen auszuwählen (BGH, NJW 1957, 708; BGHZ 99, 344, 352; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 451, 452).

  • VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13

    Peter Richter

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes dieses Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865).

    Der Übergang von einem Auskunftsanspruch zu einem auf der Auskunft beruhenden Leistungsanspruch stellt zwar eine Klageerweiterung dar; sie ist aber gemäß § 264 Nr. 2 ZPO nicht als Klageänderung anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 1969 - II ZB 5/68, BGHZ 52, 169, 171; Urteil vom 8. November 1978 - VIII ZR 199/77, NJW 1979, 925, 926; Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, NJW 2004, 2152, 2154; SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865, 867).

    aa) Der Kläger kann sich schon deshalb nicht auf einen "Bewerberverfahrensanspruch" entsprechend Art. 33 Abs. 2 GG oder auf eine unmittelbare oder analoge Anwendung des § 39 SVwVfG stützen, weil er zum einen keinen Zugang zu einem öffentlichen Amt begehrt und zum anderen die Entscheidung einer Stiftung des privaten Rechts verwaltungsverfahrensrechtlichen Regeln nicht unterworfen ist (SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865, 867).

    bb) Es kann offen bleiben, ob eine von einem Träger hoheitlicher Gewalt gegründete gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts nach verwaltungsprivatrechtlichen Grundsätzen unmittelbar an die Grundrechte gebunden ist, ob im Verhältnis einer solchen Stiftung zu ihren Destinatären eine Drittwirkung der Grundrechte besteht (vgl. SaarlVerfGH, NVwZ-RR 2014, 865, 867) und ob einem nicht berücksichtigten Bewerber um ein von einer solchen Stiftung vergebenes Stipendium dieselben prozessualen Möglichkeiten wie einem erfolglosen Bewerber um ein öffentliches Amt zur Seite stehen.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Der Bewerberverfahrensanspruch geht unter, wenn ein Mitbewerber rechtsbeständig ernannt worden und das Auswahlverfahren damit abgeschlossen worden ist (BVerwGE 138, 102 Rn. 27; BVerwGE 151, 14 Rn. 16).

    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass das Amt unwiderruflich vergeben ist (BVerwG, NJW 2011, 695 Rn. 27).

    (3) Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der ein unterlegener Bewerber seinen Bewerberverfahrensanspruch durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen kann, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung des Konkurrenten auszuschöpfen (BVerwG, NJW 2011, 695 Rn. 27).

  • BGH, 07.10.2009 - Xa ZR 8/08

    Formbedürftigkeit eines Vertrages über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Rechtsgrund für derartige Zuwendungen ist vielmehr der Stiftungszweck selbst (BGH, NJW 1957, 708; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - Xa ZR 8/08, NJW 2010, 234 Rn. 12 ff.; Hof in v. Campenhausen/Richter aaO § 7 Rn. 178).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Anspruch eines Destinatärs auf Stiftungsleistungen unmittelbar durch die Stiftungssatzung oder durch die einseitige Zuerkennung durch ein Stiftungsorgan begründet werden, sofern dies dem in der Satzung niedergelegten Willen des Stifters entspricht und die satzungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BGH, NJW 1957, 708; BGH, NJW 2010, 234 Rn. 12; Blydt-Hansen aaO S. 107).

    Darüber hinaus kann ein Anspruch des Destinatärs auf Stiftungsleistungen vertraglich begründet werden (BGH, NJW 2010, 234 Rn. 13).

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    bb) Das Zivilprozessrecht kennt dagegen keine Fortsetzungsfeststellungsklage, sondern nur die allgemeine Feststellungsklage (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08, NJW 2010, 534 Rn. 8).

    (2) Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf die Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 2009, nach der die Schädigung anderer Rechtsgüter als des Vermögens wie etwa die Verletzung der Ehre ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO begründen kann (BGH, NJW 2010, 534 Rn. 9).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Der Bewerberverfahrensanspruch geht unter, wenn ein Mitbewerber rechtsbeständig ernannt worden und das Auswahlverfahren damit abgeschlossen worden ist (BVerwGE 138, 102 Rn. 27; BVerwGE 151, 14 Rn. 16).

    Ein bloß abstraktes Rechtsklärungsinteresse genügt hierfür nicht (BVerwGE 127, 203 Rn. 27; BVerwGE 151, 14 Rn. 42).

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Die Unzulässigkeit des Feststellungsantrags ist ein Mangel, der im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen ist, da er eine notwendige Prozessvoraussetzung betrifft (BGH, Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 34/92, NJW-RR 1994, 1272, 1273).

    Im Streitfall muss dem Kläger nicht durch eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht nachträglich Gelegenheit gegeben werden, einen zulässigen Leistungsantrag zu stellen (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 1272, 1273).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Dazu können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten gehören, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/99, NJW 2000, 2280; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303; zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Verhaltens BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, GRUR 2001, 1036 = WRP 2001, 1231 - Kauf auf Probe).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 139/07

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur Frage des Rechtsschutzes gegen Abmahnungen im

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - I ZR 63/15
    Dazu können auch einzelne, aus einem Rechtsverhältnis sich ergebende Rechte und Pflichten gehören, nicht aber bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens (BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/99, NJW 2000, 2280; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NJW 2008, 1303; zur Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Verhaltens BGH, Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, GRUR 2001, 1036 = WRP 2001, 1231 - Kauf auf Probe).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 59.05

    Erlass; Befehl; Haar- und Barttracht der Soldaten.

  • BGH, 17.06.2016 - V ZR 272/15

    Feststellungsklage: Rechtliches Interesse an der Feststellung der

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

  • BGH, 08.11.1984 - VII ZR 51/84

    Bauvergabe durch öffentlichen Auftraggeber: Annehmbarstes Angebot

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 21/91

    Feststellungsklage bei Streit zweier Forderungsprätendenten

  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

  • BVerwG, 04.11.1976 - II C 40.74

    Dienstunfähigkeit - Ruhestand - Beamter - Berufung in Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • RG, 18.11.1920 - VI 357/20

    Auslegung einer Urkunde über die Errichtung einer Familienstiftung nach dem

  • AG Ottweiler, 01.12.2011 - 16 C 147/11
  • OLG Hamm, 17.10.1991 - 22 U 12/91

    Klagbare Ansprüche durch Stiftungssatzung

  • VG Frankfurt/Main, 04.02.2014 - 3 K 1058/12

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • LG Saarbrücken, 06.03.2015 - 10 S 125/14

    Bewerbungsverfahren für ein Stipendium: Auskunftsanspruch des Bewerbers über den

  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 08.09.2016 - III ZR 7/15

    Stiftungskollisionsrecht: Anwendung der Grundsätze des internationalen

  • BGH, 02.06.1969 - II ZB 5/68

    Übergang von der Auskunfts- zur Zahlungsklage im Berufungsantrag

  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 59/76

    Ehegattenstiftung durch Erbvertrag

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    In einem derartigen Fall ist eine Feststellungsklage nicht zulässig, weil der Kläger bessere Rechtsschutzmöglichkeiten hat und Leistungsklage erheben kann (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15, NZG 2017, 268 Rn. 52).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer

    Dies gilt nicht nur für § 263 ZPO, sondern ebenso für § 533 ZPO, weil § 264 ZPO gemäß § 525 Satz 1 ZPO auch auf das Berufungsverfahren anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03, BGHZ 158, 295 [juris Rn. 25]; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15, BGHZ 213, 179 [juris Rn. 17]).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 45/16

    Urheberrecht: Verpflichtung von Werknutzern und Vereinigungen von Urhebern zur

    Unter einem Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu Gegenständen zu verstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15, WM 2017, 301 Rn. 42 mwN).
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    a) Ein fortbestehendes Interesse an der Feststellung lässt sich nicht aus einer Wiederholungsgefahr herleiten (zum Feststellungsinteresse bei der Gefahr wiederholter Verstöße gegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats BAG 22. März 2016 - 1 ABR 19/14 - Rn. 19 mwN; zweifelnd, ob die Umstände, die die Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage begründen, auf den Zivilprozess übertragbar sind, BGH 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 - Rn. 53, BGHZ 213, 179) .
  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 12 K 499/18

    Keine Anerkennung einer Verbrauchsstiftung bei Fehlen eines entsprechenden

    Der hiernach für die Errichtung (Anerkennung) und für die (anschließende) Verwaltung der Stiftung konstitutive Stifterwille, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 1990 - 7 B 155/90 -, Rn. 4, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 -, Rn 28, juris, wonach sich die die Stiftung betreffenden Entscheidungen ausschließlich nach dem in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungssatzung niederge-legten Willen des Stifters richten, ist im vorliegenden Fall der letztwilligen Verfügung der Eheleute, die als Stiftungsgeschäft (§§ 81 Abs. 1, 83 Satz 1 BGB) deren wirklichen Willen widerspiegelt, zu entnehmen.
  • OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 8 U 109/14

    Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO

    Das Zivilprozessrecht kennt - anders als das öffentliche Recht - keine Fortsetzungsfeststellungsklage, sondern nur die allgemeine Feststellungsklage (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.12.2016 - I ZR 63/15, NZG 2017, 268, 273 m. w. N.).
  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Zulässigkeit der Berufung des Klägers nach übereinstimmender

    Anders liegt der Fall jedoch bei der - auch hier vorliegenden - zulässigen privilegierten Klageerweiterung im Sinne von § 525 S. 1 i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO.Diese unterfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Berufungsinstanz nicht den Einschränkungen des § 533 ZPO (BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 15.12.2016 - I ZR 63/15, juris Rn. 17, BGH, Urteil vom 15.12.2022 - I ZR 135/21, juris Rn. 40).
  • OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14

    Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag

    Ob ein Teilschaden vorliegend bereits darin zu sehen ist, dass sich die Klägerin Schadensersatzbegehren ihrer Aktionäre ausgesetzt sieht, worauf das Landgericht abzustellen scheint, oder ob die nach der Differenzhypothese geforderte Vermögensverschlechterung (erst) durch die Befriedigung der Aktionäre eintritt, kann jedoch dahingestellt bleiben, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Rechtsverhältnisses nach ständiger Rechtsprechung nicht den Gegenstand einer Feststellungsklage bilden (vgl. BGH, Urteil 15.12.2016 - I ZR 63/15 m.w.N. s.a. Habscheid , ZZP 112 (1999), 37, 46 krit. Roth , in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 256 ZPO, Rn. 27).
  • KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21

    Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer

    Anders liegt der Fall jedoch bei der - auch hier vorliegenden - zulässigen privilegierten Klageerweiterung im Sinne von § 525 S. 1 i. V. m. § 264 Nr. 2 ZPO.Diese unterfällt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Berufungsinstanz nicht den Einschränkungen des § 533 ZPO (BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 104/03, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 15.12.2016 - I ZR 63/15, juris Rn. 17, BGH, Urteil vom 15.12.2022 - I ZR 135/21, juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Das Rechtsschutzbedürfnis als zwingende Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage ist in jeder Instanz von Amts wegen zu prüfen (BGH, Urt. v. 15. Dezember 2016 - I ZR 63/15 -, BGHZ 213, 179 Rn. 46; BSG, Urt. v. 27. Februar 1992 - 6 RKa 52/91 -, juris Rn. 16; jeweils m. w. N.).
  • LAG Hamm, 12.06.2018 - 2 Ta 667/17

    Umfang der Bindungswirkung einer unanfechtbar gewordenen Rechtswegverweisung

  • VG Köln, 10.11.2021 - 3 K 2200/18
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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2017 - I ZR 63/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17905
BGH, 06.04.2017 - I ZR 63/15 (https://dejure.org/2017,17905)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - I ZR 63/15 (https://dejure.org/2017,17905)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - I ZR 63/15 (https://dejure.org/2017,17905)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 BGB, § 275 BGB, § 256 ZPO
    Wahrung der Rechtsschutzmöglichkeit bei Bewerbung um ein Stipendium

  • IWW

    § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, § 123 VwGO, Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, § 256 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vergabe eines öffentlichen Amts; Mitteilung der Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn gegenüber den unterlegenen Bewerbern vor einer Ernennung; Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer

    Streitwertbestimmung für die Neubescheidung der Bewerbung um ein Stipendium; Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Streitwerts für die Revisionsinstanz

  • rewis.io

    Wahrung der Rechtsschutzmöglichkeit bei Bewerbung um ein Stipendium

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vergabe eines öffentlichen Amts; Mitteilung der Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn gegenüber den unterlegenen Bewerbern vor einer Ernennung; Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    Vergabe eines öffentlichen Amts; Mitteilung der Auswahlentscheidung durch den Dienstherrn gegenüber den unterlegenen Bewerbern vor einer Ernennung; Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung der Rechtsschutzmöglichkeit bei Bewerbung um ein Stipendium

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 63/15
    In der Praxis der Verwaltungsgerichte hat sich eine Wartezeit von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Ablehnung der Bewerbung als angemessen herausgebildet (BVerwG, NJW 2011, 695 Rn. 34).

    Hatte ein unterlegener Bewerber um ein öffentliches Amt Gelegenheit, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur gerichtlichen Nachprüfung der Auswahlentscheidung vor der Ernennung auszuschöpfen, so sind seine Ansprüche aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG erfüllt (BVerwG, NJW 2011, 695 Rn. 33).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 06.04.2017 - I ZR 63/15
    Tiefgreifende Grundrechtseingriffe kommen vor allem bei Anordnungen in Betracht, die das Grundgesetz - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 - dem Richter vorbehalten hat (BVerfGE 96, 27, 40).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 12 U 134/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auch ein Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO im Sinne eines schutzwürdigen Interesses des Klägers an der begehrten Feststellung (vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.04.2017 - I ZR 63/15, juris Rn. 13) fehlt entsprechend.
  • OLG Düsseldorf, 07.05.2018 - W (Kart) 2/18
    Mit dem Angriff einer Hilfsbegründung lässt sich die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO mangels Entscheidungserheblichkeit nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2017, I ZR 63/15, Rn. 8 bei juris).
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