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   BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66   

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https://dejure.org/1968,505
BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66 (https://dejure.org/1968,505)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1968 - I ZR 63/66 (https://dejure.org/1968,505)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1968 - I ZR 63/66 (https://dejure.org/1968,505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung eines Unternehmens sich ausschließlich als Großhandelsunternehmen zu bezeichnen - Einseitige Erledigungserklärung einer Partei im Revisionsverfahren - Ankündigung eines 50%igen Rabatts auf den Verkaufspreis für den Einzelhändler durch den Großhändler - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 50, 169
  • NJW 1968, 1521
  • MDR 1968, 645
  • GRUR 1968, 595
  • DB 1968, 1119
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.1958 - I ZR 109/56

    Direktverkäufe der Großhändler an Endverbraucher

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66
    Das ist dahin zu verdeutlichen: Unter Großhandel versteht der Durchschnittslaie ein Unternehmen, das vorwiegend en gros an Einzelhändler zum Zwecke des Weiterverkaufs, sowie an Großabnehmer verkauft; einen gelegentlichen Verkauf an Wiederverkäufer für deren Eigenbedarf oder aus Kulanzgründen an bestimmte Personen als Letztverbraucher schließt diese Vorstellung zwar nicht aus (so lag der Fall BGHZ 28, 54, 55, 64 [BGH 27.06.1958 - I ZR 109/56] - Direktverkäufe).
  • BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 24/63
    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66
    Von dem der Entscheidung vom 9. Dezember 1964 (BGH GRUR 1965, 431 - Wickel) zugrunde liegenden Sachverhalt unterscheidet der vorliegende sich in dem wesentlichen Punkt, daß dort die Letztverbraucher über die Punktionen, weiche die beteiligten Unternehmen in dem angegriffenen Vertriebssystem ausüben, wahrheitsgemäß und unmißverständlich aufgeklärt wurden; nur angesichts einer solchen Aufklärung ist, wie der erkennende Senat dort ausdrücklich betont hat, in dem Umstand, daß ein Unternehmen sich in einem Kundenausweis als Großhändler bezeichnet, für sich allein eine Irreführung nicht erblickt worden.
  • BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59

    Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren -

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66
    Es besteht deshalb auch im Streitfall kein Anlaß, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, wonach die einseitige Unterlassungserklärung in der Revisionsinstanz nicht zu beachten ist (BGH GRUR 1961, 343, 344 - Meßmer-Tee).
  • BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 50/65

    Vertrieb eines "Aussteuerkatalogs" für den Textileinzelhandel - Gewährung eines

    Auszug aus BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66
    Insoweit liegt der Sachverhalt anders als in dem vom erkennenden Senat in dem unveröffentlichten Urteil vom 15. Februar 1967 - Ib ZR 50/65 - entschiedenen Fall, in welchem die Ware nur in einem sehr geringen Ausmaß auch an Letztverbraucher vertrieben wurde und in der Hauptsache ein echter Großhandel gegeben war.
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 89/12

    Matratzen Factory Outlet

    Vor diesem Hintergrund ist es rechtlich unerheblich, ob die Beklagte ebenso günstige Preise gewährt, wie sie üblicherweise bei einem Fabrikverkauf zu erhalten sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - I ZR 63/66, BGHZ 50, 169, 172 - Wiederverkäufer; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 5.14, 6.16; Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., § 5 Rn. 772).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Rabattgewährung; BGH, Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 63/66, BGHZ 50, 169 = GRUR 1968, 595, 597 - Wiederverkäufer, betr.
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Zwar ist in der Entscheidung "Großhandelshaus" (GRUR 1974, 474, 475) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zum Rabattgesetz (vgl. BGH GRUR 1968, 595, 597 - Wiederverkäufer - insoweit in BGHZ 50, 169 nicht abgedruckt; GRUR 1969, 362, 363 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer) zum Ausdruck gebracht worden, Gewerbetreibende seien letzte Verbraucher, soweit sie Ware kauften, die sie nicht weiter umsetzen wollten.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits in den Entscheidungen "Ratio" (GRUR 1966, 323, 325) und "Wiederverkäufer" (GRUR 1968, 595, 598) zum Ausdruck gebracht hat, liegt es noch im Rahmen eines funktionsechten Großhandels, daß dieser an seine Großhandelskunden in gewissem Umfang auch Waren für den betriebsfremden Eigenbedarf (Privatbedarf) abgibt.

  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02

    Preisnachlass; Kaufschein

    Das Überlassen eines Personalkaufausweises wird ein in dieser Situation durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher demnach nicht als Angebot an jeden Kunden, sondern - insbesondere unter dem Eindruck der Versicherung - allenfalls als einen Ausnahmefall betrachten, der ihm eine Vorzugsstellung im Kundenkreis der Beklagten verschafft (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte; BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer; OLG Köln, WRP 1981, 547; OLG Schleswig, WRP 01, 322, 323).

    Würde die Beklagte wahrheitsgemäß darauf hinweisen, dass jeder den Personalkaufausweis erhalten könne, und die Aufmachung der Ausweise dementsprechend ändern, so würde sich der Kunde nicht mehr bevorrechtigt sehen und das Angebot für erheblich weniger günstig halten (vgl. BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer).

  • BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68

    Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse

    Auch aus dem von ihr zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1968, I ZR 63/66, BGHZ 50, 69 = NJW 1968, 1521 kann die Rechtsbeschwerde nichts für ihren Standpunkt herleiten.
  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 131/90

    Ortspreis - Sonderpreis; mehrere Preisnachlaßarten; Bestimmtheit der

    Die Tatsache, daß der Inserent Gewerbetreibender ist, steht seiner Eigenschaft als letzter Verbraucher im Sinne des § 1 RabattG nicht entgegen (BGH, Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 63/65, GRUR 1968, 59.5, 597 = WRP 1968, 440 - Wiederverkäufer, Urt. v. 15.1.1969 = I ZR 8/68, GRUR 1969, 362, 363 = WRP 1969, 200 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Rabattgewährung; BGH, Urt. v. 15.5.1968 - I ZR 63/66, BGHZ 50, 169 = GRUR 1968, 595, 597 - Wiederverkäufer, betr.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2021 - 1 S 38/21

    Betriebsuntersagungsausnahme für den Großhandel in Zeiten der Corona Pandemie

    "Unter Großhandel versteht der Durchschnittslaie ein Unternehmen, das vorwiegend en gros an Einzelhändler zum Zwecke des Weiterverkaufs, sowie an Großabnehmer verkauft" (BGH, Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 63/66 - BGHZ 50, 169).
  • OLG Frankfurt, 11.09.1980 - 6 U 184/79

    Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners durch Klausel in Allgemeinen

    Die Klägerin konnte diese Erklärung auch noch in dem Berufungsrechtszug abgeben (Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 91 a, 51; BGH NJW 1965, 537; BGH GRUR 68, 595 - Wiederverkäufer).
  • BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73

    Ausgabe von Kaufausweisen an branchenfremde Gewerbetreibende durch eine

    Der erkennende Senat hat für den Begriff "letzter Verbraucher" in § 1 Abs. 1 RabG wiederholt ausgesprochen, daß darunter nicht nur Privatpersonen zu verstehen sind, die keinerlei Gewerbe betreiben, sondern auch Gewerbetreibende, soweit sie Waren beziehen, ohne den Willen, diese weiter umzusetzen (BGHZ 50, 169, 171 - Wiederverkäufer; BGH GRUR 1969, 362, 363 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer; die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung I ZR 91/73 vom 3. Juli 1974 - Werbegeschenke).
  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73

    Werbegeschenke

  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 90/73

    Vereinbarkeit der "Treuepunkte"-Werbung mit den Vorschriften des Rabattgesetzes

  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 8/68

    Klage gegen einen Möbelgroßhändler wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz

  • BGH, 10.03.1978 - I ZR 127/76

    Großhandelshinweis in der Bezeichnung Großhandel und Einzelhandel -

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