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   BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79   

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https://dejure.org/1981,921
BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79 (https://dejure.org/1981,921)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1981 - I ZR 63/79 (https://dejure.org/1981,921)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1981 - I ZR 63/79 (https://dejure.org/1981,921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis - Mandat eines Anwalts zur Verfolgung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Rechtsberatungsschein

    §§ 1, 13 Abs. 1 UWG a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1616
  • MDR 1981, 731
  • GRUR 1981, 529
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 69/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79
    Es geht dabei nicht um die Frage der Klageberechtigung für den Fall einer irrigen Annahme des Klägers, die Beklagten betrieben eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1957, 226 - Sprechsaal - GRUR 1957, 425 - Ratgeber -) unerlaubte Rechtsberatung.

    Wie der Bundesgerichtshof schon früher entschieden hat (vgl. GRUR 1957, 226 - Sprechsaal - und 1957, 425, 426 - Ratgeber -), stellt die abstrakte Belehrung der Allgemeinheit über rechtliche Fragen durch eine Zeitschrift auch dann keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes - und damit auch im Sinne des Berufsbildes eines Rechtsanwalts - dar, wenn sie - wie hier - in die Form der Antwort auf eine fingierte Frage gekleidet ist; denn Rechtsberatung in diesem Sinne erfordert - woran der Senat auch nach erneuter Prüfung festhält - eine individuelle Förderung einer konkreten Rechtsangelegenheit.

  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 20/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79
    Es geht dabei nicht um die Frage der Klageberechtigung für den Fall einer irrigen Annahme des Klägers, die Beklagten betrieben eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1957, 226 - Sprechsaal - GRUR 1957, 425 - Ratgeber -) unerlaubte Rechtsberatung.
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Auszug aus BGH, 13.02.1981 - I ZR 63/79
    Aus diesem Grunde ist der Fall auch nicht mit dem des Urteils des Bundesgerichtshofs in GRUR 1972, 553 (- Statt Blumen Onko-Kaffee -) vergleichbar, weil dort ein Werbeverhalten zur Beurteilung stand, das zwar von einem branchenfremden Wettbewerber (Kaffeehändler) ausging, aber unmittelbar die eigentliche berufliche Tätigkeit der von dem Kläger jenes Verfahrens vertretenen Branche des Blumenhandels beeinträchtigte und sogar gezielt beeinträchtigen sollte.
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Dies ist zwar nicht schon dann der Fall, wenn insoweit nur eine theoretisch denkbare Beeinträchtigungsmöglichkeit besteht, ist aber zu bejahen, wenn eine Behinderung praktisch wahrscheinlich und für die Betroffenen wirtschaftlich nicht gänzlich unbedeutend ist (BGH, Urt. v. 13.2.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 - WRP 1981, 385, 387 - Rechtsberatungsanschein).
  • LG Hamburg, 28.03.2019 - 403 HKO 127/18

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch Unterlassen; nicht als kommerziell

    Es genügt zudem, dass die Behinderung des anderen Unternehmens sich aus der irrigen Annahme des Verkehrs von der Substituierbarkeit der angebotenen Güter ergeben kann (BGH, Urteil vom 13.02.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 LG Heilbronn, Urt. v. 08.05.2018 - 21 O 14/18 KfH, BeckRS 2018, 18453, Rn. 34).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 14/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - Wir Schuldenmacher

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die in Zeitungen und Zeitschriften an die gesamte Leserschaft gerichtete allgemeine Rechtsbelehrung über juristische Fragen aufgrund einer (fingierten) Anfrage anhand eines typischen Sachverhalts von allgemeinem Interesse zulässig ist, weil nicht die Rechtsberatung im konkreten Fall im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1955 - I ZR 20/54, GRUR 1957, 425, 426 - Ratgeber; Urt. v. 13.2.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 = WRP 1981, 385 - Rechtsberatungsanschein).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 214/99

    Zur Rechtsbesorgung in einer Fernsehsendung - WISO

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die in Zeitungen und Zeitschriften an die gesamte Leserschaft gerichtete allgemeine Rechtsbelehrung über juristische Fragen aufgrund einer (fingierten) Anfrage anhand eines typischen Sachverhalts von allgemeinem Interesse zulässig ist, weil nicht die Rechtsberatung im konkreten Fall im Vordergrund steht (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.1955 - I ZR 20/54, GRUR 1957, 425, 426 - Ratgeber; Urt. v. 13.2.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 = WRP 1981, 385 - Rechtsberatungsanschein).
  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, daß die Klageberechtigung das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses voraussetzt; dies gilt sowohl für die Berechtigung des durch eine Wettbewerbshandlung unmittelbar verletzten Mitbewerbers als auch für die des an sich nicht unmittelbar betroffenen Mitbewerbers im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG, wobei im letzteren Falle das Bestehen eines nur abstrakten Wettbewerbsverhältnisses genügt (st. Rspr., BGHZ 18, 175, 182 - Werbeidee; BGH, Urt. v. 23.3.1966 - Ib ZR 28/64, GRUR 1966, 445, 446 - Glutamal; BGH, Urt. v. 13.2.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 - Rechtsberatungsanschein).

    Die abstrakte Unterrichtung der Adressaten des Werbematerials über die steuerlichen Auswirkungen des vom Beklagten entworfenen Immobilienanlagemodells reicht dazu nicht aus (vgl. zu dem insoweit vergleichbaren Begriff der Rechtsberatung BGH, Urt. v. 13.12.1955 - I ZR 20/54, GRUR 1957, 425, 426 - Ratgeber; BGH, Urt. v. 13.2.1981 - I ZR 63/79, GRUR 1981, 529, 530 - Rechtsberatungsanschein).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

    Das Wettbewerbsverhältnis wird in diesem Fall durch die konkrete Handlung begründet, so beispielsweise unter dem Aspekt der Behinderung, wenn ein Unternehmen für Kaffee als Geschenk mit dem Hinweis "Statt Blumen O.-Kaffee" wirbt (BT-Drs. a.a.O. S. 16; BGH GRUR 1990, 375 [juris Tz. 32] - Steuersparmodell ; Köhler a.a.O. 64 und 67; vgl. auch BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 22] - Rechtsberatungsanschein ).

    Es genügt, dass die Behinderung des anderen Unternehmens sich aus der irrigen Annahme des Verkehrs von der Substituierbarkeit der angebotenen Güter ergeben kann (BGH GRUR 1981, 529 [juris Tz. 23] - Rechtsberatungsanschein ; Köhler a.a.O. 64).

  • KG, 29.05.2001 - 5 U 10150/00

    Internet-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel durch niederländischen

    Ausreichend ist ferner, dass die Behinderung sich aus der irrigen Annahme des Verkehrs von der Substituierbarkeit der angebotenen Güter ergeben kann (BGH, GRUR 1981, 529, 530 - Rechtsberatungsanschein).
  • KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei

    Ausreichend ist ferner, dass die Behinderung sich aus der irrigen Annahme des Verkehrs von der Substituierbarkeit der angebotenen Güter ergeben kann (BGH, GRUR 1981, 529, 530 - Rechtsberatungsanschein).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 100/86

    Rentenberechnungsaktion

    Anders als im Fall des Senatsurteils vom 13.2.1981 - I ZR 63/79 (GRÜR 1981, 529 = WRP 1981, 385 - Rechtsberatungsanschein), in dem eine Zeitschrift nur den - unrichtigen - Anschein erweckt hatte, sie erteile Rechtsrat, hat die Beklagte im vorliegenden Fall individuelle Beratungen angeboten und damit - ungeachtet ihrer andersartigen Branchenzugehörigkeit (vgl. Senatsurteil vom 12.1.1972 - I ZR 60/70, GRÜR 1972, 553 = WRP 1972, 195 - Statt Blumen ONKO-Kaffee) - ein Wettbewerbsverhältnis zum früheren Kläger begründet.
  • OLG Nürnberg, 10.08.2021 - 3 U 233/19

    Unterlassungs- und Folgeansprüche wegen irreführender Werbebehauptungen

    Die von der Berufung insoweit zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 13.02.1981, I ZR 63/79 - Rechtsberatungsanschein in der Presse = NJW 1981, 1616) ist nicht einschlägig.
  • OLG Nürnberg, 22.07.1997 - 3 U 1497/97

    Rechtsberatung in Fernsehsendung

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 6 U 9/99

    Rechtsberatung; Fremde Rechtsangelegenheiten; Unterlassungsanspruch;

  • OLG Stuttgart, 24.02.1988 - 4 U 160/87

    Andeutung auf höhere Gewinnchancen bei einer Verlosung durch den Erwerb einer im

  • LG Frankenthal, 18.07.2011 - 2 HKO 1/11

    Werbung per Telefonanruf

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