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   BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07   

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https://dejure.org/2009,892
BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07 (https://dejure.org/2009,892)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2009 - I ZR 64/07 (https://dejure.org/2009,892)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - I ZR 64/07 (https://dejure.org/2009,892)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Telemedicus

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • Telemedicus

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbskonformen Bekanntgabe der Teilnahmebedingungen an einem Gewinnspiel

  • IWW
  • JurPC

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • aufrecht.de

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der RL 29/2005/EG mit der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 4 Nr. 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Offenbarung überraschender Teilnahmebedingungen und unerwarteter Beschränkungen in der Werbung für ein Gewinnspiel; Möglichkeit eines ...

  • kanzlei.biz

    Informationspflichten bei Gewinnspielen

  • info-it-recht.de

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • Judicialis

    UWG 2008 § 4 Nr. 5

  • kanzlei.biz

    Informationspflichten bei Gewinnspielen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4, 5; RL 29/2005/EG Art. 7 Abs. 1
    Vereinbarkeit der RL 29/2005/EG mit der wettbewerbsrechtlichen Vorschrift des § 4 Nr. 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ); Offenbarung überraschender Teilnahmebedingungen und unerwarteter Beschränkungen in der Werbung für ein Gewinnspiel; Möglichkeit eines ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FIFA-WM-Gewinnspiel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 5 UWG
    Bei Gewinnspielwerbung im Fernsehen kann für die Teilnahmebdingungen auf Teilnahmekarten verwiesen werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bei Gewinnspielwerbung im Fernsehen kann für die Teilnahmebedingungen auf Teilnahmekarten verwiesen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen und Fernsehwerbung

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    "FIFA-WM-Gewinnspiel" - zu den Informationspflichten des Werbefernsehens bei Gewinnspielen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unternehmen warb mit WM-Gewinnspiel - Es muss die Teilnahmebedingungen nicht unbedingt im Fernsehen erläutern

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Fernsehwerbung für Gewinnspiel muss noch keine Teilnahmebedingungen enthalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Gewinnspiel im Fernsehen Verweis auf Teilnahmebedingungen ausreichend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    In der Fernsehwerbung müssen die genauen Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel nicht angegeben werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 616
  • MDR 2010, 339
  • GRUR 2010, 158
  • MMR 2010, 406
  • K&R 2010, 107
  • afp 2010, 54
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    c) Ist die Teilnahme des Verbrauchers an einem Gewinnspiel noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es in der Fernsehwerbung genügen, für die Teilnahmebedingungen auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten zu verweisen; der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 37, 42 = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).

    Insoweit gelten entsprechend die Erwägungen, mit denen der Senat die Vereinbarkeit des § 4 Nr. 4 UWG mit der Richtlinie begründet hat (vgl. BGH, Urt. v. 11.3.2009 - I ZR 194/06, GRUR 2009, 1064 Tz. 14 ff. = WRP 2009, 1229 - Geld-zurück-Garantie II).

    Ist die Teilnahme des Verbrauchers an dem Gewinnspiel aufgrund der Fernsehwerbung noch nicht ohne Weiteres - etwa aufgrund der Angabe einer Rufnummer - möglich, kann es nach den konkreten Umständen des Falles genügen, auf weiterführende Hinweise zu den Teilnahmebedingungen in leicht zugänglichen Quellen zu verweisen (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 37 - Geld-zurück-Garantie II), etwa auf eine Internetseite oder im Handel erhältliche Teilnahmekarten.

    Entgegen der Ansicht der Revision rechnet der Verbraucher damit, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Gewinnspiele zeitlich begrenzt sind und die Teilnahme an Bedingungen geknüpft ist (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 41 - Geld-zurück-Garantie II, zu Verkaufsförderungsmaßnahmen).

    Der Hinweis muss so gestaltet sein, dass er vom Verbraucher ohne Schwierigkeiten erfasst werden kann (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Tz. 42 - Geld-zurück-Garantie II).

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    a) Zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass schon die Ankündigung eines Gewinnspiels mit Werbecharakter von § 4 Nr. 5 UWG erfasst wird (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.2008 - I ZR 196/05, GRUR 2008, 724 Tz. 10 = WRP 2008, 1069 - Urlaubsgewinnspiel).

    Dies hat Einfluss auf den Umfang der Informationspflicht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 250, 251; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rdn. 17; Bruhn in Harte/Henning a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 35 f.; Seichter in Ullmann a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 30; zur Anzeigenwerbung in Tageszeitungen vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 11 ff. - Urlaubsgewinnspiel).

    Daraus folgt, dass unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden müssen (vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 13 - Urlaubsgewinnspiel).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Demgegenüber kommt es für den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten allein auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (vgl. BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 57/05, GRUR 2007, 981 Tz. 15 = WRP 2007, 1337 - 150% Zinsbonus).

    Denn ebenso wie blickfangmäßig herausgestellte, mit Sternchenhinweis versehene Angaben für sich genommen nicht unrichtig oder missverständlich sein dürfen (vgl. BGH GRUR 2007, 981 Tz. 23 - 150% Zinsbonus), muss auch bei der Werbung für Gewinnspiele mit Werbecharakter die für den Ausschluss einer Irreführung erforderliche Aufklärung über Teilnahmebedingungen unmittelbar den herausgestellten Angaben zugeordnet sein.

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-261/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT EINER NATIONALEN REGELUNG ENTGEGEN, DIE

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Die Bestimmung des § 4 Nr. 5 UWG steht deshalb auch nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätzen mit der Richtlinie im Einklang (vgl. EuGH, Urt. v. 23.4.2009 - C-261/07 und C-299/07, GRUR 2009, 599 Tz. 59 ff. = WRP 2009, 722 - Total und Sanoma).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Der im Streitfall auf Wiederholungsgefahr gestützte Unterlassungsanspruch besteht allerdings nur, wenn die beanstandete Verhaltensweise auch schon zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 20.1.2005 - I ZR 96/02, GRUR 2005, 442 = WRP 2005, 474 - Direkt ab Werk; Urt. v. 28.6.2007 - I ZR 153/04, GRUR 2008, 186 Tz. 17 = WRP 2008, 220 - Telefonaktion).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 6 U 108/06

    Informationspflichten bei einer Gewinnspielankündigung in der Fernsehwerbung

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (OLG Frankfurt a.M. WRP 2007, 668).
  • OLG Köln, 12.10.2007 - 6 U 80/07

    "Bis zu EUR 8.000,- Einführungsrabatt" - Keine Irreführung im Falle einer an

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Dies hat Einfluss auf den Umfang der Informationspflicht (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2008, 250, 251; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 4 Rdn. 17; Bruhn in Harte/Henning a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 35 f.; Seichter in Ullmann a.a.O. § 4 Nr. 5 Rdn. 30; zur Anzeigenwerbung in Tageszeitungen vgl. BGH GRUR 2008, 724 Tz. 11 ff. - Urlaubsgewinnspiel).
  • EuGH, 23.04.2009 - C-299/07

    Unlautere Geschäftspraktiken - Nationale Regelung, die Kopplungsangebote an die

    Auszug aus BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07
    Die Bestimmung des § 4 Nr. 5 UWG steht deshalb auch nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Grundsätzen mit der Richtlinie im Einklang (vgl. EuGH, Urt. v. 23.4.2009 - C-261/07 und C-299/07, GRUR 2009, 599 Tz. 59 ff. = WRP 2009, 722 - Total und Sanoma).
  • BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17

    Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter

    Indem der Kläger ein auf Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter begrenztes abstraktes Verbot zum Ausgangspunkt seiner Antragsfassung gemacht und auch in der Klagebegründung allein diesen Gesichtspunkt erörtert hat, hat er sein Rechtsschutzbegehren in Ausübung der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahingehend gefasst, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt - hier: Verwendung der Entgeltklauseln "Beleghafte Buchungen und Kassenposten mit Service ... Euro" - nur ein bestimmter Teil - hier: die Bepreisung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter - der gerichtlichen Beurteilung unterliegen soll (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, NJW 2010, 616 Rn. 22 und vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 16).
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    aa) Auch bei einem auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Klageantrag kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, GRUR 2010, 158 Rn. 22 = WRP 2010, 238 - FIFA-WM-Gewinnspiel; Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 151/11, ZUM-RD 2013, 314 Rn. 35).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 151/11

    Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des

    Dabei kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, GRUR 2010, 158 Rn. 22 = WRP 2010, 238 - FIFA-WM-Gewinnspiel).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    Die in § 4 Nr. 5 UWG normierte Verpflichtung, über die Bedingungen der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit Werbecharakter klar und eindeutig zu informieren, steht mit der Richtlinie 2005/29/EG im Einklang (BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, GRUR 2010, 158 Rn. 10 f. = WRP 2010, 238 - FIFA-WM-Gewinnspiel).

    Im Übrigen gestatten die Tatbestandsmerkmale "klar und eindeutig" eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2010, 158 Rn. 11 - FIFA-WM-Gewinnspiel).

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach dem Verständnis des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers oder sonstigen Marktteilnehmers (BGH, GRUR 2010, 158 Rn. 17 - FIFA-WM-Gewinnspiel; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rn. 5.13).

  • OLG Bamberg, 22.06.2016 - 3 U 18/16

    Bedingungen einer Verkaufsförderungsmaßnahme - Sternchenhinweis in Printwerbung

    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits in seiner Entscheidung vom 11.03.2009, Az. I ZR 194/06 - Geld-zurück-Garantie II (GRUR 2009, 1064, Tz. 19) sowie in der Entscheidung vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07 - FIFA-WM-Gewinnspiel (GRUR 2010, 158 Tz. 16) maßgeblich auf den Rechtsgedanken des Art. 6 der Richtlinie 2000/31/EG abgestellt.
  • OLG Köln, 05.07.2013 - 6 U 5/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer einjährigen Preisgarantie eines

    Ein Hinweis auf andere Informationsquellen kann dann notwendig, aber auch ausreichend sein (vgl. zu § 4 Nr. 5 UWG BGH GRUR 2010, 158 Rn. 15 - FIFA-WM-Spiel).

    Dabei ist der Grad der Anlockwirkung als solcher für den Umfang der Informationspflicht über die Bedingungen der Inanspruchnahme der Verkaufsförderungsmaßnahme jedenfalls solange irrelevant, wie die Anlockwirkung nicht eine Intensität erreicht, die jede rationale Verbraucherentscheidung ausschließt (vgl. BGH GRUR 2010, 158 Rn. 20 - FIFA-WM-Gewinnspiel).

    Unerwartete oder sonstige überraschende Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen in der Werbung stets unmittelbar offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2009, 1064 Rn. 39 - Geld-zurück-Garantie II; OLG Köln GRUR-RR 2010, 293 [294] - Wir erstatten die Differenz doppelt zurück; BGH GRUR 2010, 158 - FIFA-WM-Gewinnspiel).

  • OLG München, 12.01.2018 - 34 AR 110/17

    Garantenstellung bei Prospekthaftung

    Ob sich die Tatsachenbehauptung nach einer Würdigung aller Umstände als richtig erweist, ist eine Frage der Begründetheit (BGH NJW-RR 2010, 1554; BGH NJW 2010, 616; Roth in Stein/Jonas, ZPO 23. Aufl. § 1 Rn. 24; BeckOK Vorwerk/Wolf § 32b Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2022 - 6 U 322/21

    Desinfektionshandschaum - Zulässige Bewerbung eines Desinfektionsschaums mit

    (2) Auch bei einem auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Klageantrag kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime ferner umgekehrt dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, GRUR 2010, 158 Rn. 22- FIFA-WM-Gewinnspiel; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 16 - Tiegelgröße).
  • LG Freiburg, 23.02.2015 - 12 O 105/14

    Wettbewerbsverstoß: Sternchenhinweis in der Rabattwerbung eines Möbelhändlers

    Mit Klageantrag 1.1 macht der Kläger die konkrete Verletzungsform des Verstoßes geltend, allerdings nur und darauf eingeschränkt unter dem Gesichtspunkt, dass die Auflösung des Sternchenhinweises nicht auf derselben Seite erfolgt (vergleiche zu einem solchen Antrag BGH GRUR 2010, 158 Rdnr. 22 - FIFA-WM-Gewinnspiel).
  • OLG München, 19.09.2013 - 29 U 3989/12

    Internet-Videorecorder verletzen Vervielfältigungsrechte

    Dabei kann der Kläger sein Rechtsschutzbegehren aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 151/11, juris, Rz. 35 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 64/07, GRUR 2010, 158 Rn. 22 = WRP 2010, 238 - FIFA-WM-Gewinnspiel).
  • OLG Jena, 17.08.2016 - 2 U 14/16

    Irreführung durch Angaben über den Wert des Gewinnes bei einem

  • LG Amberg, 08.04.2019 - 41 HKO 932/18

    Unzulässige Werbung für ein Gewinnspiel ohne Angabe der Teilnahmebedingungen

  • OLG München, 13.12.2018 - 6 U 886/18

    Unlautere Prospektwerbung mit Preisnachlässen im Möbelhandel

  • BGH, 07.01.2010 - I ZR 213/07

    Klare und eindeutige Angabe von Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel in einem

  • OLG München, 21.01.2010 - 29 U 3012/09

    Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Darlegungslast hinsichtlich der

  • OLG Koblenz, 21.07.2010 - 9 U 353/10

    Begriff der Teilnahmebedingungen i.S. von § 4 Nr. 5 UWG

  • LG Bamberg, 24.10.2014 - 2 O 344/14

    Anzeigenwerbung, Gewinnspielteilnahme, Rabattaktion

  • OLG München, 14.01.2010 - 29 U 3183/09

    Urheberrechtsverletzung: Beseitigung der Wiederholungsgefahr bei einmaligem

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