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   BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02   

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https://dejure.org/2004,145
BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02 (https://dejure.org/2004,145)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2004 - I ZR 65/02 (https://dejure.org/2004,145)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2004 - I ZR 65/02 (https://dejure.org/2004,145)
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Volltextveröffentlichungen (25)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Mho.de

  • Telemedicus

    Mho.de

  • IWW
  • JurPC

    MarkenG §§ 5, 15; BGB § 12
    Mho.de

  • aufrecht.de

    Mho.de

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzlicher Vorrang des zeichenrechtlichen Schutzes oder des Kennzeichenschutzes vor dem Namensschutz; Stärkere Rechtsposition bei Inhaber des älteren Zeichens; Unterlassung der Verwendung als Domainname durch den Inhaber des jüngeren Zeichens; Geltung des ...

  • kanzlei.biz

    Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Namensträgers - mho.de

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Zur Namensanmaßung durch Domainregistrierung (hier: Identität Unternehmenskennzeichen mit Domainname; mho.de)

  • Judicialis

    MarkenG § 5; ; MarkenG § 15; ; BGB § 12

  • ra.de
  • rechtsanwaltmoebius.de

    Titelschutz durch Benutzungsaufnahme eines Kennzeichens (mho.de)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verletzung des Namensrechts bei Domain-Registrierung; namensrechtlicher Schutz einer Unternehmenskennzeichnung aus § 12 BGB; Verhältnis zum markenrechtlichen Schutz; Prioritätsprinzip beim Namensschutz ("mho.de")

  • sewoma.de

    Bereits die Registrierung einer Domain ist eine Namensanmaßung und ggf. Namensrechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 15; BGB § 12
    "mho.de"; Verletzung des Namensrechts durch Registrierung eines Zeichens als Domainname durch einen Nichtberechtigten

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 5 § 15 ; BGB § 12
    "mho.de"; Verletzung des Namensrechts durch Registrierung eines Zeichens als Domainname durch einen Nichtberechtigten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mho.de

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nutzung eines Domainnamens durch einen Nichtberechtigten

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Verletzung des Namensrechts durch Domainnamen bei unmittelbar nachfolgender Nutzung als Unternehmenskennzeichen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verwendung von Städtenamen mit Top-Level-Domain »info« durch Dritte unzulässig

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    §§ 5, 15 MarkenG; § 12 BGB
    Mho.de; Internetrecht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Neues Domain-Urteil "mho.de"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Domainvergabe: Grundsatz wer zuerst kommt, mahlt zuerst

  • beck.de (Leitsatz)

    Mho.de

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verletzung des Namensrechts durch Domain"mho.de"

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung, 3.3.2005)

    Mho.de - Gleichnamigkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 5, 15 MarkenG, § 12 BGB
    Die Registrierung eines Unternehmenskennzeichens als Domainname führt nur dann zu einer Verletzung des Namensrechts, wenn sie durch einen Nichtberechtigten erfolgt

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung, 3.3.2005)

    Mho.de - Gleichnamigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1196
  • MDR 2005, 765
  • GRUR 2005, 430
  • MMR 2005, 313
  • K&R 2005, 233
  • ZUM 2005, 323
 
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Wird zitiert von ... (58)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Etwas anderes gilt jedoch regelmäßig dann, wenn das Namens- oder Kennzeichenrecht des Berechtigten erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten entstanden ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).

    In diesen Fällen kann der Namensschutz ergänzend gegen Beeinträchtigungen der Unternehmensbezeichnung herangezogen werden, die nicht mehr im Schutzbereich des Unternehmenskennzeichens liegen (BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 f. = WRP 2005, 488 - mho.de).

    Der Nichtberechtigte kann zwar in der Regel nicht auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen wären (BGH GRUR 2005, 430, 431 - mho.de).

    Da es vernünftiger kaufmännischer Praxis entspricht, sich bereits vor der Benutzungsaufnahme den entsprechenden Domainnamen zu sichern, führt die gebotene Interessenabwägung dazu, dass eine der Benutzungsaufnahme unmittelbar vorausgehende Registrierung nicht als Namensanmaßung und damit als unberechtigter Namensgebrauch anzusehen ist (BGH GRUR 2005, 430, 431 - mho.de).

  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

    § 12 BGB bleibt neben den Ansprüchen aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, soweit der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung der Unternehmensbezeichnung außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr berührt wird, weil die Unternehmensbezeichnung nicht im geschäftlichen Verkehr oder - wie es das Landgericht im Streitfall angenommen hat - außerhalb der erforderlichen Branchennähe benutzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99, BGHZ 149, 191, 198 - shell.de; Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430, 431 = WRP 2005, 488 - mho.de; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 10 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Kennzeichenrechtliche Ansprüche aus § 15 MarkenG gehen zudem, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, in ihrem Anwendungsbereich dem Namensschutz des § 12 BGB vor (BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de; BGH GRUR 2008, 1099 Tz. 10 - afilias.de).
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