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   BGH, 16.03.2006 - I ZR 65/03   

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https://dejure.org/2006,1391
BGH, 16.03.2006 - I ZR 65/03 (https://dejure.org/2006,1391)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2006 - I ZR 65/03 (https://dejure.org/2006,1391)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2006 - I ZR 65/03 (https://dejure.org/2006,1391)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in Einzelverträge über Schwerlasttransporte ; Zulässigkeit der Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in ein und denselben Vertrag

  • Judicialis

    AGBG a.F. § 5

  • ra.de
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in einen Vertrag

  • RA Kotz

    Klauselwerke: Einbeziehung mehrerer und hierdurch entstehende Unklarheiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG (a.F.) § 5
    Rechtsfolgen der Einbeziehung mehrerer Klauselwerke in denselben Vertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwendung mehrerer Klauselwerke zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zur Einbeziehung mehrerer Klauselwerke

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen - in ein und denselben Vertrag bei unklarem Rangverhältnis gleichartiger und konkurrierender Regelungen, § 5 AGBG a.F.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einbeziehung von mehreren AGB in Verträge

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einbeziehung von mehreren AGB in Verträge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwendung mehrerer Klauselwerke zulässig? (IBR 2006, 1535)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1350
  • MDR 2006, 1300
  • NZBau 2006, 508 (Ls.)
  • DB 2006, 2176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

    Der Bundesgerichtshof hat vergleichbare Klauseln, nach denen die Aufrechnung nur mit solchen Forderungen zulässig sein sollte, die von dem Verwender anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind, wiederholt für unwirksam erklärt, weil sie dahin auszulegen sind, dass sie die Zulässigkeit der Aufrechnung mit unbestrittenen Gegenforderungen von deren Anerkennung durch den Verwender abhängig machen (BGH Urteile vom 1. Dezember 1993 ­ VIII ZR 41/93 ­ NJW 1994, 657, 658; vom 16. März 2006 ­ I ZR 65/03 ­ NJW-RR 2006, 1350).

    Eine geltungserhaltende Reduktion des Aufrechnungsverbots auf ein inhaltlich noch zulässiges Maß kommt nicht in Betracht (BGHZ 92, 312, 315; 115, 324, 326; BGH, Urteile vom 1. Dezember 1993 ­ VIII ZR 41/93 ­ NJW 1994, 657, 658; vom 16. März 2006 ­ I ZR 65/03 ­ NJW-RR 2006, 1350).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 118/04

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen die Forderung eines Spediteurs; Treuwidrigkeit

    Die Voraussetzungen des Aufrechnungsverbots gemäß Nr. 19 ADSp, gegen dessen Wirksamkeit keine Bedenken bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 65/03, TranspR 2006, 359, 361 = NJW-RR 2006, 1350 unter Bezugnahme auf BGH, Urt. v. 6.5.1999 - I ZR 84/97, TranspR 1999, 347, 348 = NJW 1999, 3629 m.w.N. zu § 32 ADSp i.d.F. v. 1.3.1989), liegen vor.
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 194/08

    Luftfrachtbeförderungsvertrag: Vorrangige Einbeziehung der ADSp; Verzicht auf

    Die Verwendung mehrerer Klauselwerke wird nur dann unzulässig, wenn dies dazu führt, dass trotz Auslegung der Vereinbarungen unklar bleibt, welche darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten sollen (BGH, Urt. v. 16.3.2006 - I ZR 65/03, TranspR 2006, 359, 361).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 54/16

    Geschäftsraummietrechtsstreit: Auslegung einer Ablösungsvereinbarung mit dem

    Der Mieter von Geschäftsräumen wird durch eine Formularklausel, die dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Möglichkeit der Aufrechnung mit einer unbestrittenen Forderung zusätzlich von deren Anerkennung durch den Vermieter abhängig ist, im Sinne von § 307 BGB unangemessen benachteiligt, so dass die Klausel insgesamt unwirksam ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2007 - XII ZR 54/05 - NJW 2007, 3421, 3422; vgl. auch BGH Urteile vom 16. März 2006 - I ZR 65/03 -NJW-RR 2006, 1350, 1351 und vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - NJW 1994, 657 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2014 - 23 U 22/13

    Annahme eines einheitlichen, aus mehreren Rechnungsposten bestehenden

    Führt die Verwendung mehrerer Klauseln dazu, dass unklar ist, welche der darin enthaltenen konkurrierenden Regelungen gelten soll, kann keine der Bestimmungen angewendet werden mit der Folge, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung kommen (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.2006 - I ZR 65/03, NJW-RR 2006, 1350 für die Verwendung mehrerer Klauselwerke; OLG Schleswig, Urt. v. 14.08.2009 - 14 U 7/09, NJOZ 2010, 2415).
  • OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 105/07

    Vorsicht bei Aufrechnungsverboten in AGB!

    Der vertraglich vereinbarte Aufrechnungsausschluss war jedoch nach den Maßstäben des § 9 AGBG (heute geregelt in § 307 BGB) nichtig, weil eine Ausnahme von dem Aufrechnungsverbot lediglich für anerkannte und rechtskräftig festgestellte, nicht aber ergänzend für unbestrittene Ansprüche zugelassen wurde (BGH NJW 1994, 657, 658; BGH NJW-RR 2006, 1350; vgl. auch BGH NJW 2002, 2779; anders noch BGH NJW-RR 1993, 519, 520).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2012 - 26 Sch 16/11
    Erst wenn auch danach ein eindeutiger Parteiwille nicht festzustellen ist, muss auf die gesetzliche Regelung zurückgegriffen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1350, 1351).
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