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   BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91   

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https://dejure.org/1993,1588
BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91 (https://dejure.org/1993,1588)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - I ZR 65/91 (https://dejure.org/1993,1588)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - I ZR 65/91 (https://dejure.org/1993,1588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung - Warenzeichen - Rechtsschutzbedürfnis - Eintragung - Warenzeichenrolle - Leistungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine registerrechtliche Absicherung einer Firmenbezeichnung bei Verwirkung des Unterlassungsanspruches gegenüber prioritätsjüngerem Benutzer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1129
  • MDR 1993, 1190
  • GRUR 1993, 576
  • WM 1993, 1248
  • BB 1994, 379
  • DB 1993, 1276
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).

    Bei Leistungsklagen, zu denen auch die Klage auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zählt, ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248, unter II 1).

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen eines Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, NJW-RR 1993, 1129, 1130 und vom 24. Februar 2005 - I ZR 101/02, NJW 2005, 1788, 1789, jew. mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, GRUR 1993, 576, 577 [juris Rn. 19] - Datatel; Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11, BGHZ 195, 174 Rn. 51; Urteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 4/13, BeckRS 2014, 13957 Rn. 17 f., jeweils mwN).

    Wenn sich die Schutzwürdigkeit der klägerischen Position erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen lässt, kann das Rechtsschutzbedürfnis nicht verneint werden (BGH, GRUR 1993, 576, 577 [juris Rn. 19] - Datatel; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., Vor § 253 Rn. 18).

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