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   BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85   

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https://dejure.org/1986,4339
BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,4339)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1986 - I ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,4339)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - I ZR 67/85 (https://dejure.org/1986,4339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines auf dem Grauen Markt erworbenen gefälschten Parfums als missbräuchliche Verwendung von Warenzeichen - Nachforschungspflichten eines gewerblichen Einkäufers bezüglich der Echtheit eines von ihm zur Weiterveräußerung erworbenen Parfums - Angebot eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1987, 524
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85
    Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß bei einer zulässig erhobenen positiven Feststellungsklage - und die Zulässigkeit zum Zeitpunkt der Klageerhebung steht hier außer Frage - der Kläger nicht zur Leistungklage überzugehen braucht, wenn diese während des Prozesses möglich wird (BGH, NJW 1952, 546; BGH GRUR 1978, 187, 188 - Alkoholtest).
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84

    Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden

    Auszug aus BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85
    Das Berufungsgericht wird bei seiner Entscheidung über den Hilfsantrag zu beachten haben, daß, wie der Senat in der am gleichen Tage verhandelten Sache I ZR 111/84, die zur Veröffentlichung bestimmt ist, entschieden hat, bei unberechtigter, aber schuldloser Nutzung eines fremden Warenzeichens dem Inhaber des Warenzeichens Bereicherungsansprüche gegen den Verletzer zustehen können.
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Verletzten, von der Feststellungsklage auf die Leistungsklage überzugehen, wenn letztere während des Prozesses möglich wird (BGH, Urt. v. 18.12.1986 - I ZR 67/85, GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II).
  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch

    Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung des Klägers, von der Feststellungsklage auf die Leistungsklage überzugehen, wenn letztere während des Prozesses möglich wird (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - I ZR 67/85, GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II; vom 28. Juni 2007 - I ZR 132/04, WRP 2008, 232 [juris Rn. 18] - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • LG Düsseldorf, 24.06.2020 - 2a O 212/19
    Zwar ist der Bezug vertriebsgebundener Ware zu relativ günstigen Preisen in der Regel nicht schon ein solcher Umstand, der den Verdacht auf eine Fälschung oder Markenverletzung nahelegt (BGH GRUR 1987, 524, 525).

    Auch liegen Anhaltspunkte für eine fehlende Erschöpfung nicht bereits dadurch vor, dass die Ware nicht direkt vom Zeicheninhaber oder einem namhaften Großhändler bezogen wird (BGH GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II ; GRUR 1987, 520, 522 - Chanel No. 5 I ; BeckOK MarkenR/ Goldmann , 20. Ed. 1.1.2020, § 14 MarkenG S2.717).

  • OLG München, 08.01.2009 - U (K) 1501/08

    Gemeinschaftsrechtliches Kartellrecht: Anwendbares Recht auf den

    Auch in einem solchen Fall ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, auf die Leistungsklage überzugehen (vgl. Hefermehl/ Köhler /Bornkamm, Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rn. 2.19 unter Hinweis auf BGH GRUR 1978, 187, 188 - Alkoholtest ; BGH GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No 5 II ).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Die Abweisung der Feststellungsklage als unzulässig erweist sich als zutreffend, weil das für diese gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse bereits im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.1986 - I ZR 67/85, GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 52 Rdn. 18, je m.w.N.) fehlte.
  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Klage nicht in zweiter Instanz auf eine Leistungsklage, auch nicht in Form einer Stufenklage umgestellt werden, wenn - wie vorliegend - in erster Instanz noch keine abschließende Bezifferung des Schadens vernünftigerweise möglich war (BGH GRUR 2001, 1177 - Feststellungsinteresse II, WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III, GRUR 1987, 524 - Chanel No. 5 II; vgl. dazu auch OLG Hamburg MagazinDienst 2003, 477).
  • LG Köln, 24.09.2008 - 28 O 530/05

    Urheberrechtschutz für Kaminmodell

    Herauszugeben hat der Verletzer also im Rahmen der Bereicherungshaftung einen Betrag in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (BGH, GRUR 1982, 301, 303 - Kunststoffprofil II; GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II).
  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 318/00

    Markenrechtsverletzung mangels Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken eines

    Nach insoweit einhelliger und zutreffender Ansicht braucht der klagende Verletzte bei der auf Schadensersatzfeststellung gerichteten Klage nicht auf eine Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden im Laufe des Verfahrens, aber erst in zweiter Instanz bezifferbar wird (BGH GRUR 1978, 187 - Alkoholtest, GRUR 1987, 524 - Chanel No. 5 II; BGH LM Nr. 5 zu § 256 ZPO; OLG Hamburg Magazin Dienst 2000, 296 m. w. Nw.).
  • LG Köln, 06.08.2008 - 28 O 786/04

    Was tun bei unlizenzierter Verwendung und Ausstrahlung von Filmsequenzen?

    Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Wertbestimmung der objektive Verkehrswert des Erlangten maßgeblich (vgl. BGH NJW 1953, 1466; BGH NJW 1963, 651; BGH NJW 1971, 609; BGH NJW 1982, 1154, 1156 - Kunststoffhohlprofil II; BGH GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II; Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rn. 188 m.w.N.; Dreier/Schulze, 2. Aufl., UrhG, § 97 Rn. 88 m.w.N.).
  • LG Köln, 27.12.2010 - 28 S 12/08

    Verletztung von Nutzungsrechten durch Vorführung bestimmter Musikstücke ohne

    Herauszugeben hat der Verletzer also im Rahmen der Bereicherungshaftung einen Betrag in Höhe der üblichen Lizenzgebühr (BGH, GRUR 1982, 301, 303 - Kunststoffprofil II; GRUR 1987, 524, 525 - Chanel No. 5 II).
  • LG Köln, 18.03.2009 - 28 O 637/08

    Zahlungsansprüche aufgrund der angeblichen Nutzung von Musikstücken i.R. eines

  • LG Berlin, 27.04.2004 - 102 O 64/03
  • LG Berlin, 09.04.2009 - 27 O 1169/08
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