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   BGH, 07.03.1996 - I ZR 68/94   

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https://dejure.org/1996,12920
BGH, 07.03.1996 - I ZR 68/94 (https://dejure.org/1996,12920)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1996 - I ZR 68/94 (https://dejure.org/1996,12920)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1996 - I ZR 68/94 (https://dejure.org/1996,12920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausfallvergütung für nicht in Anspruch genommene Transportleistungen aufgrund eines Distributionsvertrages - Ergänzende Vertragsauslegung für den Fall der Produktionseinstellung und Liquidation des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1120
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

    (1) Das Berufungsgericht hat schon nicht hinreichend berücksichtigt, daß es sich bei der finanziellen Lage der Klägerin, ihrer Rentabilität und dem Fortbestand ihres Unternehmens um Umstände handelt, die grundsätzlich in ihren Risikobereich als Unternehmerin fallen (vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1970 - VIII ZR 9/69, WM 1971, 243, 244; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 7/86, BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 4; Urt. v. 7.3.1996 - I ZR 68/94, NJW-RR 1996, 1120, 1121).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 183/97

    Beweiserhebung von Amts wegen und Auslagenvorschuß

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 7.3.1996 - I ZR 68/94, NJW-RR 1996, 1120).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2014 - 26 U 39/13

    Verpflichtung des Wasserversorgers zur Verlängerung eines

    Mit Rücksicht auf diese im Vertrag aus dem Jahr 2002 festgehaltene Motivlage der Parteien, der bei der Auslegung der fraglichen Klausel maßgebliches Gewicht zukommt (vgl. hierzu Palandt-Ellenberger, BGB, 73. Auflage 2014, Rdnr. 16 zu  § 133 BGB mit Hinweis auf BGH, NJW-RR 1996, 1120), kann die Beklagte nicht damit gehört werden, der Vergleich aus dem Jahr 1870 sei durch den späteren Vertrag hinfällig geworden, weshalb der Kläger aus dem seinerzeitigen Vergleich nichts mehr zu seinen Gunsten ableiten könne.
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