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Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11   

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https://dejure.org/2015,7271
BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,7271)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,7271)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,7271)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Elektronische Leseplätze II

    § 52a Abs 3 UrhG, § 52b S 1 UrhG, § 52b S 2 UrhG, § 53 UrhG, Art 5 Abs 3 Buchst n EGRL 29/2001
    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Entgegenstehende vertragliche Regelungen; Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen; Zulässigkeit von Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers ...

  • IWW

    § 52b UrhG, § ... 16 UrhG, § 53 Abs. 2 Nr. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 242, § 259 Abs. 1, § 260 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 2 UrhG, § 98 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, § 15 Abs. 2 Satz 1 UrhG, § 52b Satz 1 und 2 UrhG, § 52b Satz 1 UrhG, § 52b Satz 2 UrhG, Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG, § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 52a Abs. 3 UrhG, Art. 2, 3 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 2 der Richtlinie 2001/29/EG, § 52a Abs. 1 UrhG, Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. a oder b der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG, § 53 UrhG, Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG, § 52b Abs. 1 UrhG, § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UrhG, § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 Nr. 1 und 2, Satz 3 UrhG, § 53 Abs. 4 UrhG, § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG, §§ 54 ff. UrhG, § 53 Abs. 6 Satz 1 UrhG, Richtlinie 2001/29/EG, Art. 267 AEUV, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JurPC

    Elektronische Leseplätze II

  • Wolters Kluwer

    Digitalisierung und Bereitstellung eines Buches für die Nutzung an elektronischen Leseplätzen ohne entsprechende Lizenzvereinbarung; Vervielfältigung von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke durch Nutzer der elektronischen Leseplätze

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze VI | Hochschulbibliothek, Landesbibliothek, Urheberrecht

  • kanzlei.biz

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • debier datenbank

    Elektronische Leseplätze II

    Art. 5 Abs. 2 Ziff. c, Abs. 3 Ziff. n Richtlinie 2001/29/EG

  • Betriebs-Berater

    Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen

  • rewis.io

    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Entgegenstehende vertragliche Regelungen; Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen; Zulässigkeit von Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Digitalisierung und Bereitstellung eines Buches für die Nutzung an elektronischen Leseplätzen ohne entsprechende Lizenzvereinbarung; Vervielfältigung von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke durch Nutzer der elektronischen Leseplätze

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elektronische Leseplätze II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Ohne Einwiligung der Verlage möglich: Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Bibliotheken dürfen an elektronischen Leseplätzen das Ausdrucken und Abspeichern auf USB-Stick zulassen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bibliotheken dürfen Bücher digitalisieren und an Leseplätzen zum Lesen und zur Speicherung auf USB-Sticks bereitstellen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken - Digitalisierung von Büchern durch Bibliotheken erlaubt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze: BGH legt dem EuGH vor

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • heise.de (Pressebericht, 16.04.2015)

    Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Leseplätze - und die von der Bibliothek digitalisierten Bücher

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Leseplätze - und das Urheberrecht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Abspeichern auf USB-Stick an elektronischen Leseplätze in Bibliotheken zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bibliotheken dürfen Buchbestand digitalisieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze II

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zugänglichmachung von Werken an elektronischen Leseplätzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 17.04.2015)

    Digitalisierte Bücher: BGH erlaubt großzügige Nutzung "elektronischer Leseplätze"

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Digitalisierung von Büchern gestattet, ebenso Privatkopien

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Urheberverletzung durch elektronische Leseplätze?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze: Digitalisierung von Büchern gestattet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elektr. Leseplätze in Bibliotheken: Urheberrechtliche Zulässigkeit der Digitalisierung von Bibliotheksbestand

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Lesen - Ausdrucken - Kopieren: Alles ist erlaubt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze II

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck-blog (Kurzanmerkung und Diskussion)

    § 52b UrhG und das Urheberrecht

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Elektronische Leseplätze: Die Bibliothek als Gratis-eBook-Handlung

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Börsenverein kritisiert BGH-Entscheidung zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3511
  • MDR 2015, 1251
  • GRUR 2015, 1101
  • MMR 2015, 820
  • BB 2015, 2433
  • K&R 2015, 732
  • ZUM 2015, 884
  • afp 2015, 547
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZB 52/15

    Bestand der roten Farbmarke der Sparkassen

    Ob hieran angesichts der in diesem Verfahren ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, GRUR 2014, 776 - Deutscher Sparkassen- und Giroverband/Banco Santander [Sparkassen-Rot]) festgehalten werden kann, ob eine Änderung der Senatsrechtsprechung angezeigt oder ob angesichts der Formulierung der Vorlagefragen durch das Bundespatentgericht (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 19 - Gelbe Wörterbücher) hierzu eine weitere Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union erforderlich ist, kann jedoch offen bleiben.
  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16

    Auslegung des § 73 Abs. 3 GmbHG als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2

    a) Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer Vorschrift sind eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, NJW 2008, 2257 Rn. 7 ff.; Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 36/09, NJW 2009, 3644 Rn. 10; Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 118/08, NJW 2010, 3087 Rn. 11; Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 390/12, NJW 2014, 778 Rn. 26 f.; Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, NJW 2015, 3511 Rn. 30 f.).
  • BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11

    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken:

    Der Senat hat angenommen, es sei weder vom Landgericht festgestellt noch von der Klägerin vorgetragen worden, dass es in konkreten Fällen zu unberechtigten Vervielfältigungen der an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke und insbesondere des im Verlag der Klägerin erschienenen Lehrbuchs "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze durch Nutzer der Leseplätze gekommen sei; davon könne auch nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II).

    Er hat angenommen, davon könne nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, weil zahlreiche Fallgestaltungen in Betracht kämen, in denen ein Ausdrucken oder Abspeichern der an elektronischen Leseplätzen im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG "zur Forschung und für private Studien" zugänglich gemachten Werke von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt sei und der Umfang der vervielfältigten Texte die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungebührlich verletze (BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 bis 51 - Elektronische Leseplätze II).

    Mit dem Klageantrag zu 1b wollte die Klägerin der Beklagten verbieten lassen, Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der in ihrem Verlag veröffentlichten Werke und insbesondere die "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze an elektronischen Leseplätzen der Bibliothek ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks oder anderen Trägern für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 34 - Elektronische Leseplätze II).

    Dieser Klageantrag wäre zum einen begründet gewesen, wenn die Beklagte durch die beanstandete Handlung das Werk als Täter widerrechtlich zugänglich gemacht hätte; das hätte vorausgesetzt, dass der mit dem Zugänglichmachen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 52b Satz 1 und 2 UrhG gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 35 bis 42 - Elektronische Leseplätze II).

    Der Klageantrag wäre zum anderen begründet gewesen, wenn die Beklagte als Teilnehmer oder Störer für widerrechtliche Vervielfältigungen des Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze auf Unterlassung haften würde; das hätte erfordert, dass der mit dem Vervielfältigen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 43 bis 53 - Elektronische Leseplätze II).

    Die Parteien haben bereits in erster Instanz darüber gestritten, ob es ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig ist, dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 41  - Elektronische Leseplätze II).

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19

    Sportwetten in Gaststätten

    a) Die analoge Anwendung einer Vorschrift setzt erstens eine planwidrige Regelungslücke und zweitens eine vergleichbare Interessenlage voraus (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 4. August 2010 - XII ZR 118/08, NJW 2010, 387 Rn. 11; Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 29 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II; Urteil vom 13. März 2018 - II ZR 158/16, WM 2018, 858 Rn. 31).
  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 37/19

    Statthaftigkeit der formgerecht und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde

    Jedenfalls lässt der Umstand, dass der Gesetzgeber in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weder bei dem Erlass des Markenrechtsreformgesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3082) noch des Markenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I, S. 2357) den Wortlaut des § 89 Abs. 4 Satz 1 MarkenG insoweit verändert und auch die Möglichkeit der Verweisung an einen anderen Senat nicht thematisiert hat (vgl. BT-Drucks. 12/6581, S. 106; BT-Drucks. 19/2898, S. 85), eine stillschweigende Billigung durch den Gesetzgeber erkennen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in einer analogen Anwendung einer Vorschrift liegende richterliche Rechtsfortbildung ausräumt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 32 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II, mwN).
  • OLG München, 19.06.2020 - 6 Sch 21/15

    Gerätevergütung für PCs mit eingebauter Festplatte

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung GRUR 2015, 1101 Tz. 51 - Elektronische Leseplätze die Vereinbarkeit von § 53 Abs. 1 UrhG mit Unionsrecht bestätigt.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27010
BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2012,27010)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2012,27010)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2012,27010)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 3 Buchst n EGRL 29/2001, § 15 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 1 UrhG, § 15 Abs 2 S 2 Nr 2 UrhG, § 16 UrhG
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze

  • Wolters Kluwer

    Geltung der Regelungen über Verkauf und Lizenzen i.S. des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n RL 2001/29/EG bei Anbieten des Abschlusses von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen gegenüber den dort genannten Einrichtungen durch den Rechtsinhaber

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze IV | Hochschulbibliothek, Urheberrecht

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Elektronische Leseplätze

    Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Eingriff in das Urheberrecht an einem Lehrbuch durch Digitalisierung und Zugänglichmachung an elektronischen Leseplätzen einer Bibliothek - Elektronische Leseplätze

  • rechtsportal.de

    RL 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. n; UrhG § 52b
    Geltung der Regelungen über Verkauf und Lizenzen i.S. des Art. 5 Abs. 3 Buchst. n RL 2001/29/EG bei Anbieten des Abschlusses von Lizenzverträgen über die Werknutzung zu angemessenen Bedingungen gegenüber den dort genannten Einrichtungen durch den Rechtsinhaber

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Elektronische Leseplätze

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze: BGH legt Fall dem EuGH vor

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    BGH legt urheberrechtlichen Streit um elektronische Leseplätze in Bibliotheken an EuGH vor

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteil macht Bibliotheken attraktiver

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH muss über die Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken entscheiden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH muss über elektronische Leseplätze entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronische Bibliotheks-Leseplätze

  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH legt EuGH Streit um Urheberrecht vor - Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vorgelegt

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Elektronische Leseplätze

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vorlage zu Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken an EuGH vorgelegt

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorlagefrage: Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vorlagefrage: Zulässigkeit von elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1760
  • GRUR 2013, 503
  • GRUR Int. 2013, 479
  • MMR 2013, 529
  • BB 2012, 2445
  • K&R 2013, 333
  • ZUM 2013, 401
  • afp 2013, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12

    E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung "Elektronische Leseplätze" die Frage aufgeworfen und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die von den Mitgliedstaaten gemäß Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Rechte - in Deutschland das in § 52b UrhG vorgesehene Recht zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken - so weit reichen dürfen, dass Nutzer der Terminals dort zugänglich gemachte Werke auf Papier ausdrucken oder auf einem USB-Stick abspeichern können (BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 24 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze).

    Der Senat hat dabei deutlich gemacht, dass nach seiner Ansicht die normale Verwertung eines Werkes zwar nicht beeinträchtigt ist, wenn das Zugänglichmachen eines Werkes an einem elektronischen Leseplatz das Ausdrucken dieses Werkes ermöglicht, wohl aber dann, wenn es dessen Abspeichern ermöglicht (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 33 bis 36 - Elektronische Leseplätze).

    Danach sollen die in Art. 5 Abs. 2, 3 und 4 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen vertraglichen Beziehungen zur Sicherstellung eines gerechten Ausgleichs für die Rechtsinhaber nicht entgegenstehen, soweit dies nach innerstaatlichem Recht zulässig ist (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 17 f. - Elektronische Leseplätze).

    Zwar kann sich aus den Anforderungen des Dreistufentests ergeben, dass ein Zugänglichmachen von Werken, das deren Vervielfältigung ermöglicht, unzulässig ist, weil dadurch die normale Verwertung des Werkes beeinträchtigt würde (vgl. zu § 52b UrhG BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 33 bis 36 - Elektronische Leseplätze).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Mit Beschluss vom 20. September 2012 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2013, 503 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze I):.

    Dabei hat der Senat darauf hingewiesen, nach seiner Auffassung spreche alles dafür, dass eine entsprechende Befugnis der Mitgliedstaaten, soweit sie sich nicht bereits als Annexkompetenz aus Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG ergebe, aus Art. 5 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG hergeleitet werden könne (BGH, GRUR 2013, 503 Rn. 23 - Elektronische Leseplätze I).

  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    Es kann offenbleiben, ob diese Annahme zutrifft und Art. 5 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG daher die Aufnahme einer Vorrangklausel in den Gesamtvertrag gebietet (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, § 52b UrhG BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 18 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2014 - 2 U 139/13

    Hinweispflichten für Aussteller neuer Pkw, Entfernte Hinweisblätter -

    Wie in der Richtlinie selbst gibt es jedoch auch in jenen Sprachfassungen keinen Begriffswechsel, welcher Einfallstor für den Auslegungsansatz der Beklagten sein könnte, dass in einem Zusammenhang ein Sicherstellen im Sinne einer Erfolgs-/Garantiehaftung gefordert würde, während im anderen Zusammenhang (nur) ein Sorgetragen, ein (bloßes) Sichbemühen (vgl. zur Pflicht, andere Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift in die Auslegung mit einzubeziehen: BGH GRUR 2013, 503 [Tz. 15] - Elektronische Leseplätze ; vgl. ferner die Empfehlung der Kommission vom 29.03.2003 [ABl. EU Nr. 282 S. 33], dort Ziff. 1 und 2).
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   BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11   

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https://dejure.org/2015,43376
BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,43376)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,43376)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,43376)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52b UrhG, § 53 UrhG
    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes

  • IWW

    § 321a ZPO, § 52b Abs. 1 UrhG, § 53 UrhG, § 52b UrhG, § 52b Satz 1 und 2 UrhG

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer ungenügenden Auseinandersetzung des Gerichts zu unberechtigten Vervielfältigungen von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Lesewerken

  • rewis.io

    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze VII

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a; UrhG § 52b Abs. 1 ; UrhG § 53
    Geltendmachung einer ungenügenden Auseinandersetzung des Gerichts zu unberechtigten Vervielfältigungen von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Lesewerken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2603
BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2011,2603)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2011,2603)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2011,2603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 566 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 566 Abs 2 S 4 ZPO
    Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Sprungrevision

  • rewis.io

    Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners

  • rewis.io

    Sprungrevision: Anforderungen an die schriftliche Einwilligungserklärung des Antragsgegners

  • rechtsportal.de

    ZPO § 566 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UrhG § 52b
    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der Sprungrevision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Sprungrevision in Urheberrechtsstreit (e-books)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken vor

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtsprobleme an elektronischen Leseplätzen: BGH nimmt Sprungrevision an

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 136 (Ls.)
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