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   BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94   

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https://dejure.org/1996,381
BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94 (https://dejure.org/1996,381)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - I ZR 7/94 (https://dejure.org/1996,381)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - I ZR 7/94 (https://dejure.org/1996,381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis eines rechtsfähigen Verbandes zur Überwachung der Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs - Gerichtliches Vorgehen gegen nur einen von mehreren Verletzern - Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des Begriffs "Lifting" in der Produktbezeichnung "H. ...

  • werbung-schenken.de

    Lifting-Creme

    UWG § 1; LMBG § 27
    LMBG - Irreführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LMBG § 27 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 1, § 13 Abs. 5
    "Lifting-Creme"; Rechtsmißbräuchliches Handeln eines Wettbewerbsvereins; Irreführende Verwendung des Begriffs "Lifting"

  • rechtsportal.de

    LMBG § 27 Abs. 1 Nr. 1 ; UWG § 1, § 13 Abs. 5
    "Lifting-Creme"; Rechtsmißbräuchliches Handeln eines Wettbewerbsvereins; Irreführende Verwendung des Begriffs "Lifting"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 931
  • MDR 1997, 872
  • GRUR 1997, 537
  • WM 1997, 1944
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Maßgebend ist vorliegend der Markt für kosmetische Produkte und Erzeugnisse verwandter Art. Wie der Senat inzwischen aufgrund der in anderen Verfahren getroffenen Feststellungen angenommen hat, gehört dem Kläger eine ausreichende Zahl von Gewerbetreibenden an, die den hier einschlägigen Markt nach Zahl und Gewicht repräsentativ vertreten (eingehend Urt. v. 11.7.1996 - I ZR 79/94, GRUR 1996, 804 = WRP 1996, 1034 - Preisrätselgewinnauslobung III).

    b) Entgegen der Ansicht der Revision kann die Zulässigkeit des Klagebegehrens auch nicht unter dem Gesichtspunkt der mißbräuchlichen Rechtsausübung im Sinne des § 13 Abs. 5 UWG in Zweifel gezogen werden (vgl. dazu auch bereits BGH GRUR 1996, 804, 806 - Preisrätselgewinnauslobung III).

  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Darüber hinaus kann der Einwand dem Kläger aber auch deshalb nicht entgegengehalten werden, weil im Streitfall Interessen der Allgemeinheit berührt werden (st. Rspr.; vgl. u.a. BGH, Urt. v. 26.11.1976 - I ZR 86/75, GRUR 1977, 494, 497 = WRP 1977, 173 - DERMATEX).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Ansprüche wegen Irreführung unterliegen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig nicht der Verwirkung (BGH, Urt. v. 7.3.1991 - I ZR 127/89, GRUR 1991, 848, 850 - Rheumalind II, m.w.N.).
  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten Verband ist es in einem solchen Falle grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden freisteht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Eine abschließende Beurteilung aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ist dem Tatrichter unter solchen Voraussetzungen nur dann verwehrt, wenn Umstände vorliegen, die die Annahme des von ihm in Betracht gezogenen Verkehrsverständnisses als bedenklich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 2.7.1992 - I ZR 215/90, GRUR 1992, 874, 875 = WRP 1992, 773 - Hyanit; Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 197/92, GRUR 1995, 354, 357 = WRP 1995, 398 - Rügenwalder Teewurst II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 240/90

    Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II - Irreführung/Auszeichnungen

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Das Berufungsgericht hat zutreffend darauf verwiesen, daß die Frage, ob bestimmte - etwa geänderte neue - Formen der Benutzung mit Zusätzen die Möglichkeit einer solchen Irreführung beseitigen, nicht im Erkenntnisverfahren, sondern gegebenenfalls im Vollstreckungsverfahren zu überprüfen ist und dort nicht etwa vom Kläger, für den insoweit die uneingeschränkte Form der Verurteilung streitet, sondern von der Beklagten darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen ist (vgl. BGHZ 118, 53, 56 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung II).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Eine unzumutbare Benachteiligung des (allein) angegriffenen Verletzers gegenüber anderen - etwa deshalb, weil nunmehr allein er die angegriffenen Handlungen unterlassen müsse - ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil es dem Verletzer offensteht, seinerseits gegen gleichartige Verletzungshandlungen seiner von dem Verband nicht angegriffenen Mitbewerber vorzugehen (BGH, Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 37/82, GRUR 1985, 58, 59 = WRP 1985, 19 - Mischverband II).
  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    An diesen noch zu § 13 Abs. 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen ist auch nach der Neufassung des § 13 UWG festzuhalten (vgl. auch Baumbach/Hefermehl, UWG, 19. Aufl., Einl. 449, § 3 Rdn. 442, § 13 Rdn. 54; auch BGHZ 131, 90, 95 - Anonymisierte Mitgliederliste).
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 215/90

    Hyanit - HWG - Äußerungen Dritter; Schutz der Gesundheit

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Eine abschließende Beurteilung aus eigener Sachkunde und Lebenserfahrung ist dem Tatrichter unter solchen Voraussetzungen nur dann verwehrt, wenn Umstände vorliegen, die die Annahme des von ihm in Betracht gezogenen Verkehrsverständnisses als bedenklich erscheinen lassen (vgl. BGH, Urt. v. 2.7.1992 - I ZR 215/90, GRUR 1992, 874, 875 = WRP 1992, 773 - Hyanit; Urt. v. 19.1.1995 - I ZR 197/92, GRUR 1995, 354, 357 = WRP 1995, 398 - Rügenwalder Teewurst II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
    Bei der Festlegung der Spürbarkeitsgrenze sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. näher BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122, 123 f. = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 257/19

    Reifensofortverkauf - Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung mit Inserat auf

    Eine unzumutbare Benachteiligung des (allein) angegriffenen Verletzers gegenüber anderen - etwa deshalb, weil nunmehr er allein die angegriffenen Handlungen unterlassen müsse - ist darin schon deshalb nicht zu sehen, weil es dem Verletzer grundsätzlich offensteht, seinerseits gegen gleichartige Verletzungshandlungen seiner von dem Verband nicht angegriffenen Mitbewerber vorzugehen (BGH, Urteil vom 17. August 2011 - I ZR 148/10, juris Rn. 19 - Glücksspielverband; BGH, Urteil vom 17. September 1998 - I ZR 117/96, juris Rn. 27 - Bonusmeilen; BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - I ZR 7/94, juris Rn. 18 - Lifting-Creme).
  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    Es kann aber grundsätzlich noch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband, der die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - I ZR 7/94 - Lifting-Creme, Rn. 18, juris).
  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Als Hersteller und Vertreiber von Waren gleicher oder verwandter Art kommen daher zunächst die in der Pharmawirtschaft tätigen Unternehmen in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 11.7.1996 - I ZR 79/94, GRUR 1996, 804, 805 = WRP 1996, 1034, 1035 - Preisrätselgewinnauslobung III; Urt. v. 12.12.1996 - I ZR 7/94 - Lifting-Creme, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Für diesen Bereich hat der Senat bereits früher (vgl. BGH GRUR 1996, 804, 805 [BGH 11.07.1996 - I ZR 79/94] - Preisrätselgewinnauslobung III; Urt. v. 19.9.1996 - I ZR 130/94, GRUR 1997, 139, 140 = WRP 1997, 24, 27 - Orangenhaut; Urt. v. 12.12.1996 - I ZR 7/94 - Lifting-Creme, zur Veröffentlichung vorgesehen) anerkannt, daß dem Kläger eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren gleicher oder verwandter Art herstellen.

    Davon ist der Senat auch bereits in anderen Verfahren ausgegangen, in denen es um die Zahl der Mitglieder des Klägers auf dem hier in Rede stehenden Markt der Herstellung und des Vertriebs kosmetischer und/oder pharmazeutischer Produkte ging (vgl. BGH GRUR 1996, 804 - Preisrätselgewinnauslobung III; 1997, 139 - Orangenhaut; Urt. v. 12.12.1996 - I ZR 7/94 - Lifting-Creme und Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 238/93 - Produkt-Interview, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Entgegen der Ansicht der Revision kann die Zulässigkeit des Klagebegehrens auch nicht unter dem Gesichtspunkt der mißbräuchlichen Rechtsausübung im Sinne des § 13 Abs. 5 UWG in Zweifel gezogen werden (vgl. dazu auch bereits BGH GRUR 1996, 804, 806 [BGH 11.07.1996 - I ZR 79/94] - Preisrätselgewinnauslobung III; neuerdings BGH, Urt. v. 12.12.1996 - I ZR 7/94 - Lifting-Creme).

    Selbst bei identischer Werbung kann es grundsätzlich noch nicht als rechtsmißbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband, der die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht (BGH, Urt. v. 12.12.1996 - I ZR 7/94 - Lifting-Creme).

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