Rechtsprechung
BGH, 27.01.2022 - I ZR 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- MIR - Medien Internet und Recht
Abmahnkostenerstattung - Der Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist kein im Verhältnis zum Unterlassungsanspruch unselbständiger Nebenanspruch, der als solcher das Schicksal des Hauptanspruchs teilt
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- MIR - Medien Internet und Recht
- IWW
- JurPC
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG a.F. § 12 Abs. 1 S. 2; BGB § 362 Abs. 1
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Berechtigung der Abmahnung i.R.e. Unterlassungsanspruchs von wettbewerbswidrigen Angeboten auf den Online-Handelsplattformen eBay und Amazon; Vorbehaltlose Überweisung der Klageforderung als erledigende Erfüllung der ... - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Selbständiger Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (8)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist selbstständiger Anspruch
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Kosten einer berechtigten Abmahnung müssen auch bei späterem Rechtsmissbrauch erstattet werden
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrechtliche Abmahnkosten sind unabhängig vom Unterlassungsanspruch durchsetzbar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist kein im Verhältnis zum Unterlassungsanspruch unselbständiger Nebenanspruch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die einseitige Erledigungserklärung - als Feststellungsantrag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstattung von Abmahnkosten - und der Untergang des Unterlassungsanspruchs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Zahlung auf ein Versäumnisurteil als Erledigung?
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten - Verhältnis zum Hauptanspruch
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.06.2019 - 91 O 66/18
- KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19
- BGH, 27.01.2022 - I ZR 7/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1126
- MDR 2022, 1038
- GRUR 2022, 658
- MMR 2022, 466
- MIR 2022, Dok. 026
- K&R 2022, 368
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
Ausländischer Schiedsspruch: Keine Frist für Antrag auf Feststellung der …
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage beziehungsweise der Antrag abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - I ZR 7/21, GRUR 2022, 658 [juris Rn. 7 und 9] = WRP 2022, 597 mwN). - BGH, 28.07.2022 - I ZR 205/20
Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung …
Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten ist das zum Zeitpunkt der Abmahnung geltende Recht maßgeblich (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 21. Januar 2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 [juris Rn. 13 und 32 bis 34] = WRP 2021, 746 - Berechtigte Gegenabmahnung; Urteil vom 27. Januar 2022 - I ZR 7/21, GRUR 2022, 658 [juris Rn. 12] = WRP 2022, 597 - Selbständiger Erstattungsanspruch;… Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 143/19, GRUR 2022, 930 [juris Rn. 54] = WRP 2022, 847 - Knuspermüsli II). - OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 51/22 Die einseitige Erledigungserklärung der Klägerin stellt eine nach § 264 Nr. 2 ZPO privilegierte Klageänderung dar, die den Antrag umfasst, die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache festzustellen (vgl. BGH, NJW 1994, 2363, 2364 - Greifbare Gesetzwidrigkeit II; GRUR 2002, 287, 288 - Widerruf der Erledigungserklärung; GRUR 2022, 658 Rz. 7 - Selbstständiger Erstattungsanspruch;… Zöller-Althammer, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rz. 34 m.w.N.) und die auch noch in der Berufungsinstanz statthaft ist (vgl. BGH, NJW 2008, 2580;… Zöller-Althammer, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rz. 36 f.).
Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse liegt in der günstigen Kostenfolge, die die Klägerin nur mit dem Feststellungsantrag erreichen kann (BGH, GRUR 2022, 658 Rz. 7 - Selbstständiger Erstattungsanspruch;… MüKo ZPO-Schulz, 6. Aufl., § 91a Rz. 82).
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; andernfalls ist die Klage abzuweisen oder - wenn die Klage, wie hier, in der Vorinstanz erfolglos war - das Rechtsmittel zurückzuweisen (vgl. BGH, NJW 1989, 2885, 2887;… NJW 2008, 2580 Rz. 10;… NJW 2010, 2422 Rz. 18;… GRUR 2018, 1181 Rz. 11 - Anschrift des Klägers; GRUR 2022, 658 Rz. 9 - Selbstständiger Erstattungsanspruch).
Der Beurteilung zugrunde zu legen ist, wie es der Bundesgerichtshof mit der Formulierung "geltend gemachtes erledigendes Ereignis" zum Ausdruck bringt (…BGH, GRUR 2018, 1181 Rz. 11 - Anschrift des Klägers; GRUR 2022, 658 Rz. 9 - Selbstständiger Erstattungsanspruch), was der Kläger selbst als das erledigende Ereignis benennt.
- BGH, 18.05.2022 - VIII ZR 9/22
Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters zur Verfolgung der …
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen; anderenfalls ist die Klage abzuweisen oder - wenn die Klage in der Vorinstanz erfolglos war - das Rechtsmittel zurückzuweisen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 58/09, BGHZ 184, 128 Rn. 18;… vom 7. November 2019 - III ZR 16/18, NJW-RR 2020, 125 Rn. 9;… vom 18. Juni 2019 - VI ZR 80/18, BGHZ 222, 196 Rn. 16; vom 27. Januar 2022 - I ZR 7/21, juris Rn. 9; jeweils mwN). - OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 40/22
Klage gegen den IDO Verband e.V. abgewiesen - Kein Rechtsmissbrauch
Insbesondere die Zahlung der Vergütungen an einzelne Personen, die das Landgericht aufgeführt hat, und das teilweise Nichtvorgehen gegen Mitglieder sowie die Vereinsstruktur, bei der allein passive und damit nicht stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden, sprechen für einen Rechtsmissbrauch, auch wenn fraglich bleibt, ob dieser bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unterlassungsvereinbarung vorlag, worauf abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2022 I ZR 7/21, GRUR 2022, 658). - BSG, 01.06.2022 - B 3 KR 5/21 R
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Reichweite des Neutralitätsgebots …
Anspruch hat der Kläger zu 1 zudem auf die Zahlung der vorgerichtlichen Abmahnkosten, weil die Beifügung der Werbebeilage auch zum Zeitpunkt der Abmahnung eine vertragswidrige, zu unterlassende Beeinflussung der Versicherten durch die Beklagte darstellte (vgl zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt BGH vom 27.1.2022 - I ZR 7/21 - juris RdNr 11) . - OLG Köln, 09.12.2022 - 6 U 49/22
Klage gegen den IDO Verband e.V. abgewiesen - Kein Rechtsmissbrauch
Insbesondere die Zahlung der Vergütungen an einzelne Personen, die das Landgericht aufgeführt hat, und das teilweise Nichtvorgehen gegen Mitglieder sowie die Vereinsstruktur, bei der allein passive und damit nicht stimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden, sprechen für einen Rechtsmissbrauch, auch wenn fraglich bleibt, ob dieser bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Unterlassungsvereinbarung vorlag, worauf abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2022 I ZR 7/21, GRUR 2022, 658).