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   BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14   

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https://dejure.org/2014,21843
BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14 (https://dejure.org/2014,21843)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2014 - I ZR 70/14 (https://dejure.org/2014,21843)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - I ZR 70/14 (https://dejure.org/2014,21843)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 234 ZPO, § 544 ZPO
    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Eingangszeitpunkt für einen in einer Postmappe einem Poststellenmitarbeiter des Gerichts übergebenen fristwahrenden Schriftsatz

  • IWW
  • JurPC

    Zeitpunkt des Zugangs von Schriftstücken bei Gericht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftstück ohne Eingangsstempel gilt nicht als im Gericht angekommen; fristwahrender Eingang bei Gericht; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Betriebs-Berater

    Rechtzeitiger Eingang eines fristwahrenden Schriftstücks bei Gericht

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Eingangszeitpunkt für einen in einer Postmappe einem Poststellenmitarbeiter des Gerichts übergebenen fristwahrenden Schriftsatz

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233 S. 1
    Vom Gerichtsmitarbeiter in überblättertem Fach der ihm vom Anwalt übergebenen Postmappe vergessener Schriftsatz ist nicht fristwahrend bei Gericht eingegangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233 S. 1
    Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann gelangt ein Schriftsatz fristwahrend in die Verfügungsgewalt des Gerichts?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Frist wird durch Übergabe der Postmappe an den zuständigen Mitarbeiter des Gerichts nicht gewahrt, wenn dieser den Schriftsatz versehentlich mit der Mappe zurückgibt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristwahrende Schriftsätze - und der Eingangszeitpunkt bei Gericht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gericht erlangt Verfügungsgewalt über ein Schriftstück erst durch Ablage an der dafür vorgesehenen Stelle beim Gericht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtzeitiger Eingang eines fristwahrenden Schriftstücks bei Gericht

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fristwahrendes tatsächliches Gelangen eines Schriftstücks in die Verfügungsgewalt des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3454
  • NJW-RR 2014, 1401
  • MDR 2014, 1343
  • FamRZ 2014, 1779
  • VersR 2015, 773
  • WM 2014, 2132
  • BB 2014, 2177
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2013 - VIII ZB 13/13

    Rechtzeitige Einlegung der Berufung: Aufklärungspflicht des Gerichts bei Zweifeln

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
    Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
    Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZB 27/80

    Fristwahrung durch Einwurf in Tagesbriefkasten

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
    Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
    Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
  • BGH, 23.04.2013 - VI ZB 27/12

    Wahrung der Rechtsmittelfrist: Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes bei

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - I ZR 70/14
    Für die Frage, ob ein Schriftstück, mit dem eine bei einem Gericht zu wahrende Frist eingehalten werden sollte, dort rechtzeitig eingegangen ist, ist entscheidend, ob das Schriftstück innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt dieses Gerichts gelangt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 370/84, BVerfGE 69, 381, 385 f.; Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 1 BvR 1784/05, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 12. Februar 1981 - VII ZB 27/80, BGHZ 80, 62, 63; Beschluss vom 8. Oktober 2013 - VIII ZB 13/13, NJW-RR 2014, 179 Rn. 20) und damit dem Zugriff des Absenders nicht mehr zugänglich gewesen ist (BVerfG, NJW-RR 2008, 446, 447; BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - VI ZB 27/12, NJW-RR 2013, 830 Rn. 12).
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